20-5463

Planungen zur Veloroute 6 - Teilbereich Dulsberg Stellungnahme der Polizei Hamburg

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

Sachverhalt

 

Der Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg hat sich in seiner Sitzung am 11.12.2017 mit o.g. Thematik auf der Grundlage eines gemeinsamen Antrages der SPD- und GRÜNE-Fraktion befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

 

  1. Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen,
    1. dass im Zuge der Planungen der Veloroute 6 im Teilbereich des Eulenkamps zwischen Nordschleswiger Straße und Straßburger Straße / Friedrich-Ebert-Damm Maßnahmen ergriffen werden, die eine Verlangsamung des Kfz-Verkehrs zur Folge haben, mindestens jedoch, dass eine Tempo-30-Streckenabschnittsbeschränkung vor der Seniorenwohnanlage eingerichtet wird;
    2. dass ein Ersatz des schlecht mit dem Rad zu befahrenden Kopfsteinpflasters durch Asphalt mindestens im von Fahrrädern befahrenen Bereich der Fahrbahn geprüft wird;
    3. sich ebenfalls im Zuge der Planungen dafür einzusetzen, dass durch bauliche oder andere Maßnahmen der Linksabbiegeverkehr – insbesondere durch Lkw – an der Kreuzung Friedrich-Ebert-Damm / Eulenkamp in Richtung Nordschleswiger Straße vermindert wird.
       
  2. Der Stadtteilrat Dulsberg wird gebeten,
    1. sich mit dem ehemaligen Marktplatz an der Kreuzung Eulenkamp / Elsässer Straße, Walddörfer Straße und Stormarner Straße zu befassen und Möglichkeiten zu diskutieren, wie der Platz unter Berücksichtigung einer Führung der Veloroute 6 in diesem Bereich umgestaltet und damit wieder besser für den Stadtteil und seine Bewohnerinnen und Bewohner nutzbar gemacht werden kann;
    2. dem Ausschuss über Ergebnisse möglichst im ersten Quartal des Jahres 2018 zu berichten.

 

 

Begründung:

Das Veloroutennetz in Hamburg soll bis 2020 in großen Teilen weiter ausgebaut werden. In den zuständigen Fachbehörden laufen derzeit die notwendigen Planungen zur Umsetzung der Fahrradstrategie für Hamburg. Auch auf dem Dulsberg wird an der Umsetzung der Veloroute 6 geplant. Federführend ist das Bezirksamt Wandsbek, da die größten Teilstücke der Veloroute in diesem Bezirk liegen.

Bereits im Jahr 2016 hatte der zuständige Regionalausschuss beschlossen, dass auf dem Teilstück des Eulenkamps zwischen Straßburger Straße und Nordschleswiger Straße eine Tempo-30-Streckenbegrenzung eingeführt werden solle (vgl. Drs. 20-3657). Die Polizei ist dieser Aufforderung bedauerlicherweise nicht gefolgt. In dem beschriebenen Teilstück des Eulenkamps wurde 2014 eine Seniorenwohnanlage mit 95 Wohnungen fertiggestellt. Der Eulenkamp hat eine in Teilen mit Kopfsteinpflaster versehene Fahrbahn, es gilt Tempo 50. Entlang des Teilstücks finden sich neben der Wohnanlage auch andere Wohnungen.

Der Eulenkamp wird von Norden kommend von vielen Fahrzeugen als Abkürzung genutzt, um das Linksabbiegen an der Kreuzung Straßburger Straße / Nordschleswiger Straße zu meiden, wird bereits an der Kreuzung Eulenkamp / Straßburger Straße / Friedrich-Ebert-Damm in den Eulenkamp eingebogen. Insbesondere Lkw nutzen diese Abkürzung, was zu einer erhöhten Lärm- und Schadstoffbelastung in diesem Teilstück führt.

Die Planungen zur Veloroute 6 bieten die Möglichkeit, die angespannte Situation im Eulenkamp durch geeignete Maßnahmen für Zufußgehende, Radfahrende und Autofahrende zu verbessern.

Die Veloroute verläuft in Richtung Innenstadt entlang des Eulenkamps südlich in Richtung Stormarner Straße. Auf Höhe der Elsässer Straße trifft der Eulenkamp auf einen ehemaligen Markplatz, der nunmehr als Parkplatz genutzt wird. Eine Überquerung des Platzes ist aufgrund der Umzäunung und der parkenden Kfz nicht möglich. Damit die Veloroute 6 bequem und zügig genutzt werden kann, ist es notwendig, enie Lösung für den ehemaligen Marktplatz zu finden. Er hat das Potenzial, wieder ein zentraler Ort des Austauschs und der Freizeitnutzung für die Anwohnerinnen und Anwohner auf dem Dulsberg zu werden. Die Planungen für die Veloroute bieten nun einen konkreten Anlass, eine andere Gestaltung und Nutzung des Platzes anzudenken. Der Stadtteilrat Dulsberg ist ein etabliertes Forum für die Bürgerinnen und Bürger. Er könnte einen solchen Diskussionsprozess unter Einbeziehung der Bezirkspolitik organisieren und begleiten.

 

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung einstimmig.

 

Die Polizei Hamburg nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

Zu Punkt 1a:

 

Die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h in der Straße Eulenkamp wurde von der Polizei geprüft.

Nach § 45 Absatz 1c Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ordnen die Straßenverkehrsbehörden innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30-Zonen im Einvernehmen mit der Gemeinde an. Für die Einrichtung von Tempo 30-Zonen ist konzeptionell die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation zuständig.

Die Zonen-Anordnung darf sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) erstrecken.

Nach der allgemeinen Verwaltungsvorschrift (VwV-StVO) zu § 45 Absatz 1 bis 1e XI. kommen Zonen-Geschwindigkeitsbeschränkungen nur dort in Betracht, wo der Durchgangsverkehr von geringer Bedeutung ist.

Beim Eulenkamp handelt es sich um eine Straße, die als Vorfahrtstraße (Zeichen 306) ausgewiesen und zur Abwicklung des übergeordneten Verkehrs vorgesehen ist und genutzt wird.  Die Anordnung einer Tempo 30-Zone ist daher nach der StVO und der VwV-StVO rechtlich nicht zulässig.

 

Bei der Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung oder eines Durchfahrtsverbots für bestimmte Verkehrsarten nach § 45 Absatz 1 StVO (Verkehrssicherheitsgründe) und § 45 Absatz 1 Ziff. 3 StVO (Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen) sind im Übrigen die Voraussetzungen des § 45 Absatz 9 StVO zu berücksichtigen.

Demnach sind Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen, abgesehen von u.a. Tempo 30-Zonen, nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Rechtsgutbeeinträchtigung erheblich übersteigt.

 

Weder die Auswertung der Verkehrsunfalllage noch die Feststellungen anlässlich der stattgefundenen Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahmen der Polizei belegen besondere Defizite in der Verkehrssicherheit im Zusammenhang mit der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Insofern ist eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h aus Verkehrssicherheitsgründen rechtlich nicht zulässig.

 

Nach Änderung der StVO können gemäß § 45 Absatz 9 Satz 3 Ziffer 6 innerörtlich streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 km/h auf Straßen des überörtlichen Verkehrs oder auf weiteren Vorfahrtstraße  im unmittelbaren Bereich von an diesen Straßen gelegenen Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern angeordnet werden, ohne das aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung von Rechtsgütern erheblich übersteigt.

Die zuständige Fachbehörde erarbeitet derzeit behördenübergreifend die Grundlagen für eine Fortschreibung der bestehenden Fachanweisung und einheitliche Handhabung der Neuregelungen der StVO in Hamburg.

 

Anzumerken ist hier, dass die oben angeführte Prüfung ergeben hat, dass im unmittelbaren Bereich der Seniorenwohnlage Hausnummer 37 (dort ist Kopfsteinpflaster) lediglich eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 28 km/h gefahren wurde. Somit würde eine Temporeduzierung auf 30 km/h keine merkbare Verbesserung hinsichtlich der Geräuschentwicklung bringen.

 

Weder dem PK 37 noch der Verkehrsdirektion 5 liegen abschließende Planungen zur Veloroute 6 vor. Vielmehr gibt es derzeit lediglich einige vorgestellte Varianten.

Zur Förderung des Radverkehrs wäre eine Änderung des Straßenbelages wünschenswert. Hierüber hat der Straßenbaulastträger zu entscheiden.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Dagmar Wiedemann

 

Anhänge

 

Keine