20-5744

Planung Veloroute 4 Hudtwalckerstraße - Bäume schützen, neue Wege gehen! gemeinsamer Antrag der SPD- und Grüne-Fraktion Mitteilung der Verwaltung zur Drucksache 20-5616

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

Zum o. g. Antrag (kursiv) nimmt die Verwaltung ergänzend zu den eingereichten Unterlagen (vgl. Anlagen) wie folgt Stellung:

 

2. Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, Gestaltungs- und Signalisierungsmöglichkeiten für die Kreuzung Bebelallee / Hudtwalckerstraße / Sierichstraße aufzuzeigen, die gänzlich ohne Baumfällungen auskommen, ggf. auch unter Verletzung weiterer Planungsauflagen. Diese Gestaltungsmöglichkeiten wie auch die damit jeweils verbundenen Vor- und Nachteile werden in einer der kommenden Sitzungen des Regionalausschusses vorgestellt. Zudem werden sie dem Ausschuss rechtzeitig vor der Sitzung samt Erläuterungen zur Vorbereitung zur Verfügung gestellt.

 

Zu 2:Das Bezirksamt Hamburg-Nord, wie auch das beauftragte Ingenieurbüro, sind verpflichtet, nach den aktuellen Regelwerken und Gesetzen zu planen. Somit wird eine Verletzung der Planungsauflagen ausgeschlossen. Darüber hinaus werden solche Planungen von der Straßenverkehrsbehörde nicht angeordnet.

Wie in der Drucksache 20-5261 gefordert, wird bei Straßenplanungen der Fußgängerverkehr gleichrangig berücksichtigt. Aus diesem Grund ist es (u. a. aus verkehrssicherheitstechnischen Gründen) notwendig, den bestehenden Mangel der fehlenden westlichen Fußgängerfurt am Knoten Bebelallee / Hudtwalckerstraße / Sierichstraße zu beheben und eine Fußgängerfurt an der westlichen Querung des Knotens zu ergänzen. Für diese ist eine neue Dreiecksinsel zwingend erforderlich, da der Rechtsabbiegestreifen in Fahrtrichtung Westen neben Geradeausfahrstreifen und Radfahrstreifen geführt werden muss. Die Baumfällungen resultieren aus der erforderlichen Länge, sodass sich auf dem Fahrstreifen ausreichend Fahrzeuge aufstellen können. Ohne separaten Rechtsabbiegestreifen sind deutliche Rückstaus in der Bebelallee zu erwarten. Auf Baumfällungen kann nur dann verzichtet werden, wenn die Anzahl und Breite der Fahr- und des Radfahrstreifens verringert werden würde.

 

 

3. Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, die Planung dahingehend überarbeiten zu lassen, dass auf den freien Rad-Rechtsabbieger aus dem Leinpfad in die Hudtwalckerstraße und die damit verbundene Baumfällung verzichtet wird.

 

Zu 3: Gemäß der Forderung der Zentralen Straßenverkehrsbehörde (VD52) wird einer Vollsignalisierung des Knotens nur zugestimmt bzw. diese nur angeordnet, wenn der freie Rechtsabbieger eingerichtet wird. Ohne den freien Rechtsabbieger wird das Konfliktpotential in der Nebenfläche zwischen falsch fahrenden Radfahrern und Fußgängern als zu beträchtlich eingeschätzt.

 

 

4. Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, für die Radlerinnen und Radler, die die Kreuzung Leinpfad aus Richtung Innenstadt erreichen, nach Münchener Vorbild einen sog. „Grünpfeil“ nur für den Radverkehr (nicht für den Kfz-Verkehr) einzurichten. Somit wäre das Rechtsabbiegen für den Radverkehr trotz Rotlicht erlaubt wenn

a) keine Fußgängerinnen oder Fußgänger die Einmündung Leinpfad queren und

b) keine anderen Radlerinnen und Radler aus Richtung Eppendorf kommen.

Diese Regelung würde somit Baumschutz und Schnelligkeit des Radverkehrs auf der Veloroute kombinieren.

 

Zu 4: Gemäß Aussage der Zentralen Straßenverkehrsbehörde (VD51) wird der „Grünpfeil für Radfahrer“ derzeit in Hamburg nicht angeordnet. Somit kann diese Variante nicht umgesetzt werden.

 

 

5. Der Bezirksamtsleiter wird gebeten zu prüfen, ob im freien Kfz-Rechtsabbieger von der Sierichstraße in die Hudtwalckerstraße ein Baum zwischen Fußweg und Fahrbahn gepflanzt werden kann.

 

Zu 5:Die zur Verfügung stehende Breite des Straßenraumes an dieser Stelle lässt eine Baumpflanzung nicht zu. Darüber hinaus befindet sich an dieser Stelle eine Trinkwasserleitung der Hamburger Wasserwerke.

 

 

6. Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, im Planungsbereich die Zahl der geplanten Fahrradbügel zu erhöhen. Nur zwei zusätzliche Fahrradbügel gegenüber dem Bestand sind nicht genug (Plan: fünf kommen dazu, drei fallen weg). Geeignete Flächen scheint es z.B. auf der Nordseite der Hudtwalckerstraße auf der Fläche der heutigen FLSA zu geben, zudem auf der Südseite der Kreuzung Bebelallee / Hudtwalckerstraße / Sierichstraße (im Umfeld des unterirdischen Pumpwerkes) wie auch unter der U-Bahnbrücke auf der Südseite der Hudtwalckerstraße im Be-reich des 5,40m breiten Gehweges.

 

Zu 6:Wurde berücksichtigt (vgl. Anlage). Gemäß dem derzeitigen Stand der Planung sind 19 neue Fahrradbügel vorgesehen. Abzüglich der drei abzubauenden Fahrradbügel ergibt sich eine Bilanz von + 16, d. h. es entstehen 32 zusätzliche Fahrradparkstände.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

 

Harald Rösler

 

Anhänge

Lageplan