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Planung Veloroute 4 Hudtwalckerstraße - auch an Fußgängerinnen und Fußgänger denken! Stellungnahme des Bezirksamtes

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

Der Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude hat sich in seiner Sitzung am 22.01.2018 mit dem o.g. Thema auf Grundlage eines gemeinsamen Antrages der SPD- und Grüne-Fraktion befasst und einstimmig die nachfolgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

 

„Die Bezirksversammlung begrüßt ausdrücklich, dass der wichtige Lückenschluss der Veloroute 4 zwischen Leinpfad und Bebelallee nun angegangen wird. Die betroffenen Flächen sind jedoch nicht nur für Radler und Kfz, sondern insbesondere auch für Fußgängerinnen und Fußgänger von hoher Bedeutung. Vor diesem Hintergrund wird der Bezirksamtsleiter gebeten, die Planung nach folgenden Maßgaben zu überarbeiten zu lassen:

 

1.Ein straßenbegleitender Zweirichtungsradweg an einmündenden Straßen (Leinpfad) und mit hohem Fußgängerverkehr unmittelbar daneben erfüllt aus Sicht der Bezirksversammlung nicht den Mindeststandard für eine Veloroute. Hier muss für den Knoten Leinpfad eine andere Lösung gefunden werden. Denkbare Lösungen wäre z.B. eine Vollsignalisierung des Knotens oder ein vorgezogener Haltebalken für die Kfz in der Hudtwalckerstraße in Fahrtrichtung Winterhude (ggf. ebenfalls mit zusätzlicher Signalisierung). Ein befürchtetes Linksabbiegen von Kfz aus dem Leinpfad könnte z.B. baulich durch Leitplatten oder einer langgestreckten Mittelinsel jeweils mit Fahrraddurchlässen verhindert werden.

 

2.Die Lösung für den Knoten Leinpfad / Hudtwalckerstraße sollte nach Möglichkeit so gewählt werden, dass auch auf der Nordseite der Hudtwalckerstraße (Theater) auf einen Zweirichtungsradweg verzichtet werden kann. Eine legal mit dem Fahrrad fahrbare Anbindung des Winterhuder Kais soll aber erhalten bleiben.

 

3.Unabhängig von der genauen Lösung für die Querung der Veloroute über die Hudtwalckerstraße auf Höhe Leinpfad sollte es für Rad- und Fußverkehr auf jeden Fall eine getrennte Signalisierung geben, um für den Radverkehr dessen kürzere Räumzeit bei der Bemessung der Länge der Grünphase berücksichtigen zu können. So kann die Flüssigkeit des Radverkehrs besonders in Spitzenzeiten erhöht werden. Außerdem soll geprüft werden, ob eine direkte Radwegquerung vom Leinpfad zum Winterhuder Kai möglich ist.

 

4.Im Verlauf der Hudtwalckerstraße sollten die (besonders schmalen) Parkstände auf der Südseite mit Pollern vom Radweg abgetrennt werden, um ein zu erwartendes teilweises Parken auf dem ohnehin schmalen Hochbordradweg zu verhindern. Darüber hinaus soll geprüft werden, ob ein gesonderter Parkplatz für Krankenwagen, die Patienten zum Ärztehaus fahren, möglich ist.

 

5.Für die Nebenfahrbahn auf der Nordseite der Hudtwalckerstraße wird geprüft, ob diese als Fahrradstraße / „Anlieger frei” ausgewiesen werden kann. Sollte dies auf Grund rechtlicher Verpflichtungen z.B. gegenüber der Grundstückseignerin des Theaters nicht möglich sein, so möge das Bezirksamt diese rechtlichen Verpflichtungen, die eine Fahrradstraßenausweisung verhindern, bitte in der Stellungnahme zu diesem Antrag detailliert erläutern.

 

6.An der gesamten Kreuzung Bebelallee / Sierichstraße / Hudtwalckerstraße sollte die sogenannte „Berliner Lösung“ Anwendung finden. Das bedeutet, dass der Radverkehr noch vor Erreichen der Kreuzung auf das Fahrbahnniveau abgleitet wird und Gehwegflächen und Radverkehrsflächen im unmittelbaren Kreuzungsbereich somit durch eine Bordsteinkante getrennt sind. Radfahrer müssen vor dem Überfahren der Fußgängerfurt an der ggf. roten Ampel halten. Fußgänger ihrerseits queren die Fahrbahn – und somit die Fläche des Radverkehrs – ebenfalls ampelgeregelt. Durch diese klare Trennung von Rad- und Fußverkehr können Konflikte zwischen diesen beiden Verkehrsarten zumindest im unmittelbaren Kreuzungsbereich minimiert werden. Die genannte Lösung soll insbesondere auch für die Sierichstraße in Fahrtrichtung Alsterdorf gelten, wo dies noch nicht vorgesehen ist. Hierfür muss der Planungsbereich so weit wie erforderlich nach Süden (Richtung Innenstadt) vergrößert werden. Der „freie Rechtsabbieger” für den Radverkehr aus der Hudtwalckerstraße West in die Sierichstraße auf dem Hochbord entfällt. Für die frei werdenden Fläche wird geprüft, ob dort ein Baum und / oder Fahrradbügel vorgesehen werden können.

 

7.Freier Rechtsabbieger aus Sierichstraße nach Hudtwalckerstraße Ost (Richtung Winterhude): An Stelle eines der neuen Parkplätze sollte die Möglichkeit einer Baumpflanzung geprüft werden.

 

8.Berliner Lösung auf der Südseite der Hudtwalckerstraße (Querung Sierichstraße): Die Aufleitung aus der Berliner Lösung auf das Hochbord sollte aus Sicherheitsgründen erst nach Querung des freien Rechtsabbiegers aus der Sierichstraße in die Hudtwalckerstraße geschehen.

 

9.Berliner Lösung von Sierichstraße nach Bebelallee: Hier ist bisher geplant, dass der Radverkehr in Fahrtrichtung U-Bahn-Eingang > Sierichstraße entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung (Sierichstraße nach Bebelallee) zugelassen wird. Darauf sollte verzichtet werden, da dies zu große Sicherheitsprobleme mit sich bringt.

 

10. Für den gesamten Planbereich wird der Bedarf an Fahrradbügeln überprüft und nach Möglichkeit werden zusätzliche Bügel vorgesehen.

 

11. Eine entsprechend überarbeitete Planung wird erneut im Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude vorgestellt. Die Antwort auf diesen Antrag sowie überarbeitete Pläne und ein entsprechender Erläuterungsbericht werden mindestens zwei Wochen vor der Sitzung zwecks ausreichender Vorbereitung zur Verfügung gestellt.“

 

Begründung:

In der vorletzten Sitzung des Regionalausschusses am 27.11.2017 wurde die Planung für den Abschnitt der Veloroute 4 (VR4) von Leinpfad bis Bebelallee vorgestellt. Eine Überplanung dieses für viele Verkehrsteilnehmer prekären Abschnittes ist dringend geboten und wird von der Bezirksversammlung daher ausdrücklich begrüßt.

 

An diesem Ort treffen eine Hauptroute des Radverkehrs (Veloroute 4) und eine Hauptroute des Kfz-Verkehrs (Bundesstraße 5) aufeinander. Zudem ist auf Grund des U-Bahnhofes, des Einzelhandels, des Ärztehauses und des Winterhuder Fährhauses (Theater) auch das Fußgängeraufkommen ungewöhnlich hoch. In einer solchen Situation, die zudem noch auf ein knappes urbanes Raumangebot trifft, ist es selbstverständlich, dass nicht alle Ansprüche der entsprechenden Verkehrsteilnehmenden erfüllt werden können.

 

Die Bezirksversammlung Hamburg-Nord richtet ihr Augenmerk besonders auf den Fußverkehr, der nicht zwischen den Ansprüchen von Rad- und Kraftverkehr auf der Strecke bleiben darf. Da sowohl viele Radelnde als auch viele Fußgängerinnen und Fußgänger auf den knappen Nebenflächen unterwegs sind, ist das Konfliktpotenzial zwischen beiden Gruppen besonders dort, wo Fuß- und Radwege sich jeweils kreuzen, besonders hoch. Aus diesem Grund sollten Fuß- und Radverkehr konsequent getrennt geführt werden: Durch die Verlegung des Radverkehrs auf die Fahrbahn queren Fußgängerinnen und Fußgänger den fürs Rad vorgesehenen Bereich der Straße nur noch im Schutz von Ampeln. Sie sind so deutlich sicherer vor schnellem Radverkehr. Diese Lösung sollte daher zumindest überall im unmittelbaren Kreuzungsbereich gewählt werden. Bei dieser sogenannten Berliner Lösung wird der Radverkehr nur im Kreuzungsbereich auf Fahrbahnebene geführt. Zwar müssen so auch rechts abbiegende Radelnde an den Ampeln warten, doch dieser Nachteil sollte für die zusätzliche Sicherheit aller - insbesondere von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen - in Kauf genommen werden.

 

In der Sitzung am 27.11.2017 wurde ausgeführt, dass der Nebenflächenbereich östlich der Sierichstraße auf Wunsch der Fachbehörde aus der Planung herausgenommen worden sei. Diese möchte sich eine zukünftige Überplanung der Sierichstraße vorbehalten und möchte daher Vorfestlegungen, die aus der Planung VR4 Hudtwalckerstraße resultieren, ausschließen.

 

Die Bezirksversammlung kann dieser Argumentation nicht folgen. Die Wahl einer Berliner Lösung für den Radverkehr im unmittelbaren Kreuzungsbereich beinhaltet keinerlei Vorfestlegung für den weiteren Verlauf der Straße. Es wäre im Anschluss weiterhin jede Art der Radverkehrsführung realisierbar. Umgekehrt ist das Gegenteil der Fall: Eine Beibehaltung der aktuellen Radwegführung in der Nebenfläche auch im Kreuzungsbereich würde für die Zukunft eine Markierungslösung in der Sierichstraße verbauen und wäre somit eine Vorfestlegung auf eine Hochbordlösung. Für eine Markierungslösung müsste der Kreuzungsbereich ein weiteres Mal umgebaut werden. Daher sollte schon jetzt die Situation für Fußgängerinnen und Fußgänger – die wegen der Bushaltestelle die Hudtwalckerstraße an deren Ostarm in besonders großer Zahl queren – deutlich verbessert werden, indem der Radverkehr per Berliner Lösung auch in der Sierichstraße im unmittelbaren Kreuzungsbereich auf die Fahrbahn verlegt wird.

 

Neben den Konflikten zwischen Fuß- und Radverkehr im Kreuzungsbereich Sierichstraße / Bebelallee wird vor allem die Querung der Veloroute über die Hudtwalckerstraße auf Höhe Leinpfad kritisch gesehen. Hier soll der Verkehr auf der Veloroute stadteinwärts an der vorhandenen Fußgängerampel die Hudtwalckerstraße queren, um dann einige Meter im Gegenverkehr auf einem Zweirichtungsradweg bis zur Einmündung Leinpfad geführt zu werden. Diese Lösung besteht zwar auch heute schon, die Bezirksversammlung sieht diese jedoch ganz klar als Provisorium und wünscht sich eine klarere Ordnung der Situation für Fuß- und Radverkehr. Der Zweirichtungsradweg auf der Südseite der Hudtwalckerstraße (Ärztehaus) ist nur 2,50 m breit und heute schon durch das Radverkehrsaufkommen überlastet. Besonders nach dem weiteren Ausbau der Veloroute muss mit einem weiteren Anstieg des Radverkehrs gerechnet werden. Die Radelnden auf der VR4 in Fahrtrichtung Innenstadt geraten hier direkt in den Gegenverkehr von Eppendorf in Richtung Winterhuder Marktplatz. Durch die knapp bemessene Breite des Zweirichtungsradweges weichen die Radler zudem oft auf den Fußweg aus, auf dem es auf Grund des nahen Ärztehauses durchaus nennenswerten Fußverkehr geht. Gerade dieses wird oft von Menschen mit Rollstuhl oder Rollator angesteuert. Die aktuelle Lösung geht also insbesondere zu Lasten von Fußgängern, wie auch Herr Homann vom bezirklichen Seniorenbeirat in der Sitzung am 27.11.2017 ausführte.

 

Ebenfalls sehr kritisch gesehen wird der geplante Zweirichtungsradweg auf der Nordseite der Hudtwalckerstraße (Theater). Richtig ist, dass eine legale Möglichkeit geschaffen werden muss, aus Richtung Tewessteg / Haynspark in Richtung Leinpfad weiter zu fahren, weil hier das Verkehrsaufkommen hoch ist. Der Zweirichtungsradweg bedeutet hier aber analog zur Südseite, dass die von der Fährhausbrücke kommenden Radler direkt in den Richtung Eppendorf fahrenden Gegenverkehr auf dem Radweg einbiegen. Zu verkehrsarmer Zeit mag das problemlos klappen, für Hauptverkehrszeiten ist dies jedoch keine sichere und gute Lösung. Bei der Bemessung von Kfz-Verkehrsanlagen ist es üblich, sich an der Verkehrsbelastung der Spitzenstunde zu orientieren. Dieses Prinzip muss auch für den Rad- und Fußverkehr gelten. Zudem gilt auch hier natürlich: Die Leidtragenden dieses mit 2,50 m schmalen Zweirichtungsradweges werden die Fußgängerinnen und Fußgänger auf dem unmittelbar anschließenden Gehweg sein. Ziel der Planung sollte daher sein, zumindest für Radler in Fahrtrichtung Fahrradstraße eine direkte Querungsmöglichkeit vom Winterhuder Kai in den Leinpfad zu ermöglichen.

 

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.

 

 

Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:

 

Zu 1:

Wurde berücksichtigt (vgl. Anlagen)

 

Zu 2:

Wurde berücksichtigt (vgl. Anlagen)

 

Zu 3:

Eine getrennte Signalisierung für Rad- und Fußverkehr wird aus sicherheitstechnischen Gründen von der Verkehrsdirektion 52, Zentrale Straßenverkehrsbehörde nicht angeordnet.

 

Zu 4:

Die geforderten „Poller“ entlang des Längsparkstreifens an der Hudtwalckerstraße, der mit 2,10 m dem Regelmaß entspricht, können aufgrund der Einschränkung der Nutzbarkeit der Parkstände und des Radweges nicht realisiert werden. Die erforderlichen Sicherheitsabstände können bei der zur Verfügung stehenden Breite des Seitenraumes nicht eingehalten werden. Aufgrund dieses ungenügenden Sicherheitsabstands würden Absperrelemente jeglicher Art im Zuge des straßenbegleitenden Radweges somit zu großen Gefährdungen des Radverkehrs und zur Behinderung des Einstieges auf der Beifahrerseite von Fahrzeugen führen.

Gemäß Hamburger Regelwerke für Planung und Entwurf von Stadtstraßen (ReStra, S.141) gilt außerdem: Nach § 43 StVO sind Pfosten und Schutzgitter Absperrelemente. Sie sind daher in jedem Einzelfall durch die Straßenverkehrsbehörde förmlich anzuordnen.

Durch die fehlenden Sicherheitsabstände ist nicht von einer Anordnung durch die Straßenverkehrsbehörde auszugehen.

Die Einrichtung einer Ladezone oder ggf. eines Behindertenparkstandes ist auf Antrag grundsätzlich immer möglich. Eine Ladezone für Krankentransporte würde mehr Fläche erfordern, als die derzeitigen Parkstände. Da das Ärztehaus über einen rückwärtigen Parkplatz verfügt und kein Bedarf angemeldet wurde, wird kein besonderer Parkstand vorgesehen, der zudem die Verringerung der Radwegbreite zur Folge hätte.

 

Zu 5:

Eine mit Zeichen 244.1 der StVO beschilderte Fahrradstraße ist ausschließlich dem Radverkehr vorbehalten, sofern andere Verkehrsarten nicht durch eine entsprechende Zusatzbeschilderung zugelassen werden.

Die Nebenfahrbahn weist keinerlei Merkmale einer Fahrradstraße auf.

Sie dient der Abwicklung des Anliefer- und Lieferverkehrs zur Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit der Hudtwalckerstraße sowie zum Erreichen der Tiefgarage. Diese Erschließungsfunktion steht im klaren Widerspruch zur Einrichtung einer Fahrradstraße.

Darüber hinaus würde die verbleibende Fahrbahnbreite der Nebenfahrbahn nicht dem Standard einer Fahrradstraße entsprechen.

Da das Durchfahren der Fahrradstraße ca. 10 bis 15 Sekunden in Anspruch nehmen würde, sind zudem weder Aufenthaltsfunktion noch Service gegeben.

Des Weiteren müsste die Fahrradstraße bereits im geraden Verlauf der Nebenfahrbahn enden, um die weitere Benutzungspflicht des Radweges entlang der Hudtwalckerstraße / B5 anzuzeigen.

 

Zu 6:

Wurde berücksichtig (vgl. Anlagen). Der geforderten Aufhebung der freien Rechtsabbiegemöglichkeit für Radfahrer aus der Hudtwalckerstraße in die Sierichtstraße wird nicht gefolgt. Sie dient insbesondere dem Schutz der Fußgänger, die im Falle einer Berliner Lösung durch falsch fahrende Radfahrer gefährdet würden.

 

Zu 7:

Wurde geprüft. Für eine Baumpflanzung stehen hier keine ausreichenden Flächen zur Verfügung.

 

Zu 8:

Wurde berücksichtigt (vgl. Anlagen)

 

Zu 9:

Wurde berücksichtigt (vgl. Anlagen)

 

Zu 10:

Wurde berücksichtigt (vgl. Anlagen)

 

Zu 11:

Wurde berücksichtigt (vgl. vorliegendes Dokument und Anlagen)

 

Petitum/Beschluss

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

Harald Rösler

 

Anhänge

2. Erläuterungsbericht mit Anlage