21-0479

Pilotprojekt für eine moderne Straßen- und Wegebeleuchtung in Hamburg-Nord
Antrag der CDU-Fraktion

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
22.01.2020
26.11.2019
14.11.2019
Sachverhalt

 

Die bis heute gültigen Beleuchtungs-Standards in Hamburg gehen zurück auf die 60er Jahre. Seinerzeit träumten die Stadtväter von einer autogerechten Stadt - das Ergebnis dieser Planung sind die bis heute in allen Teilen Hamburgs aufgestellten Peitschmasten

 

und der damit verbundene Leuchtkegel auf den Fahrbahnen unserer Stadt. Die Geh- und Radwege werden daher oft völlig unzureichend ausgeleuchtet oder gar nicht erhellt. Viele Bürgerinnen und Bürger empfinden daher die Nebenflächen als zu dunkel, als unsicher und durch den hohen Instandsetzungsrückstau als echte Stolperfallen.

 

Mit der Einführung der ReStra im Jahr 2017 wurde die Chance verpasst, einheitliche Regelungen für ganz Hamburg zu schaffen. So ist und bleibt Hamburg bisher eins der letzten Bundesländer ohne klare Richtlinien zur Beleuchtung von Nebenflächen und Fahrbahnen. Die Hauptverkehrsstraßen werden mit Natriumdampflampen beleuchtet, die Wohngebiete jedoch mit LED-Technologie und weißer Lichtfarbe. Der rot-grüne Senat hat dazu in einer Antwort auf die Anfrage der CDU in der Hamburgischen Bürgerschaft geantwortet: "Hamburg setzt durchweg effiziente Technologien und Leuchtmittel ein." (Drs. 21/15957). Die smarte Straßen- und Wegebeleuchtung der Zukunft sollte jedoch höheren Ansprüchen genügen.

 

Die rheinland-pfälzische Stadt Ludwigsburg (542.630 Einwohner) setzt auf intelligente Straßenbeleuchtung. Hier kommen Straßenlaternen zum Einsatz, die nur dann heller werden, wenn Fahrzeuge, Fahrräder oder Fußgänger sich nähern. Durch die Lichtdimmung wird nicht nur erheblich Strom gespart, sondern Umwelt und Tiere (insb. Insekten, Vögel und Fledermäuse) geschont. Diese Art der Beleuchtung spart auf lange Sicht bis zu 60% der Energiekosten im Vergleich zu herkömmlichen Straßenbeleuchtungen. Diese Laternen können jedoch noch mehr: sie bieten die Möglichkeit für öffentliches WLAN, öffentliche Ladestationen für E-Fahrzeuge und Pedelecs und dienen als Notrufeinrichtung. WLAN und Lade-Infrastruktur ist damit unabhängig von Gebäuden und zusätzlichen ergänzenden Ladesäulen im Stadtraum.

 

Petitum/Beschluss

 

Vor diesem Hintergrund beantragt die Bezirksversammlung Hamburg-Nord:

 

  1. Die zuständige Behörde wird aufgefordert, im Zuge des Umbaus einer Wohnstraße im Bezirk Hamburg-Nord ein Pilotprojekt für die bessere und smartere Ausleuchtung des Straßenraums einzurichten. Dieses Pilotprojekt orientiert sich an den intelligenten Straßenbeleuchtungen der Stadt Ludwigsburg. Die zu planenden Straßenlaternen werden dabei als smarte Leuchten eingesetzt. Jede Leuchte erhält einen öffentlichen WLAN-Hotspot sowie eine öffentliche Ladestation für E-Fahrzeuge (Fahrrad und PKW) und ist je nach Bewegungsverkehr dimmbar.

 

  1. Die zuständige Behörde wird gebeten, das Prüfergebnis bis Juni 2020 im Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität vorzustellen. Hierbei ist insbesondere auf die Zeit- und Kostenzielsetzung einzugehen.

 

  1. Darüber hinaus fordern wir die zuständige Behörde auf, die Straßenbeleuchtung in Hamburg-Nord einheitlichen Regularien zu unterwerfen. Hierfür ist eine entsprechende Richtlinie zu erarbeiten, die:

a)      mittlere Lampenabstände von 30 m vorsieht und

b)      Straßen- und Wegebleuchtung außerhalb der Baumkronen beachtet.

 

  1. Im Rahmen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nach § 7 LHO, wird die zuständige Behörde gebeten zu prüfen, ob kostengünstige Nachrüstmöglichkeiten an den bestehenden Straßenlaternen erfolgen können -  hierunter ist zu verstehen, dass unterhalb der vorhandenen Großlichtquellen z.B. kleine zusätzliche Lampen mit Ausrichtung auf den Gehweg angebracht werden sowie diese Lampen mit WLAN und Ladesäulen nachgerüstet werden. Das Prüfergebnis ist bis März 2020 im Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität zu berichten.

 

  1. Im Rahmen der geplanten Ausschreibung für die Lieferung von Strom für die öffentliche Beleuchtung im Jahr 2022 wird die zuständige Behörde aufgefordert, nur Anbieter zu beauftragen, die Strom aus 100% erneuerbaren Energien liefern. Dieses Kriterium ist im Rahmen der Ausschreibung bereits zu berücksichtigen.

 

 

 

Dr. Andreas Schott Dr. Petra Sellenschlo
Fraktionsvorsitzender Martina Lütjens