21-1497

Pfenningsbusch sicherer für Rad- und Fußverkehr machen
Gemeinsamer Antrag von GRÜNE- und SPD-Fraktion

gemeinsamer Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
19.10.2020
21.09.2020
Sachverhalt

 

Der Pfenningsbusch verbindet in Fortführung der Friedrichsberger Straße Wandsbek mit dem nördlichen Barmbek-Süd. Die fast vollständig mit Großpflaster belegte Fahrbahn ist überbreit und von parkenden Fahrzeugen gesäumt. Ein breiter Mittelstreifen  trennt die beiden Fahrtrichtungen. Radwege existieren so gut wie gar nicht, die Gehwege sind eher schmal und teils nicht mehr in gutem Zustand. Im Pfennningsbusch verkehrt die Buslinie 213 tagsüber im 10-Minuten-Takt. Es gilt das innerörtliche Standard-Tempo 50. Eine Überplanung der Straße bedarf eines hohen finanziellen Aufwands und ist bislang nicht absehbar.

Aufgrund der oben geschilderten Situation ist der Pfenningsbusch besonders für Radfahrende nur sehr eingeschränkt nutzbar. Das Kopfsteinpflaster, die hohe Fahrgeschwindigkeit sowie immer wieder zu enges, widerrechtliches Überholen durch Kfz machen die Nutzung der Straße unattraktiv und gefährlich. An den Einmündungen sind wartende Fußgänger*innen für den Kfz-Verkehr teils nur schlecht sichtbar – auch durch falsch geparkte Fahrzeuge.

Insgesamt ist der Straßenraum fast ausschließlich dem ruhenden oder fahrenden Kfz-Verkehr vorbehalten. Das führt dazu, dass der Radverkehr eher den Gehweg als die Fahrbahn nutzt. Das wiederum stellt eine Gefährdung des Fußverkehrs dar.

 

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

Vor diesem Hintergrund möge der Ausschuss beschließen:

Im Pfenningsbusch sowie dem Abschnitt der Friedrichsberger Straße nördlich der Dehnhaide werden folgende Punkte überprüft und möglichst zeitnah behoben:

  1. Um das gefährliche zu enge und zu schnelle Überholen von Radfahrenden einzudämmmen, wird das mit der letzten Novelle der StVO eingeführte Schild "Überholverbot für einspurige Fahrzeuge” angeordnet. Das gilt insbesondere für die vorhandenen Engstellen durch Querungshilfen.
  2. Die Einmündungen sowie Querungen über die Mittelinsel werden daraufhin überprüft, ob eine ausreichende Einsehbarkeit gegeben ist. Wenn Falschparkende die Sicht behindern, wird ein Falschparken ggf. baulich, bspw. durch Fahrradbügel o.ä. ausgeschlossen.
  3. Die Gehwege und Radwege am Nordwestende werden überprüft und Schäden ausgebessert.

 

Für die GRÜNE Fraktion Für die SPD-Fraktion

Daniela Dalhoff Rüdiger Wendt

Christoph Reiffert