21-1644

Pfenningsbusch sicherer für Rad- und Fußverkehr machen
Beschlussempfehlung des Regionalausschusses Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg

Beschlussempfehlung Ausschuss

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
03.11.2020
Sachverhalt

 

Der Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg hat sich in seiner Sitzung am 19.10.2020 mit o.g. Thematik auf der Grundlage eines gemeinsamen Antrages der GRÜNE- und SPD-Fraktion befasst und einstimmig folgende gegenüber des ursprünglichen Antrages geänderte Beschlussempfehlung verabschiedet:

Im Pfenningsbusch sowie dem Abschnitt der Friedrichsberger Straße nördlich der Dehnhaide werden folgende Punkte überprüft und möglichst zeitnah behoben:

  1. Die Einmündungen sowie Querungen über die Mittelinsel werden daraufhin überprüft, ob eine ausreichende Einsehbarkeit gegeben ist. Wenn Falschparkende die Sicht behindern, wird ein Falschparken ggf. baulich, bspw. durch Fahrradbügel o.ä. ausgeschlossen.

 

Begründung:

 

Der Pfenningsbusch verbindet in Fortführung der Friedrichsberger Straße Wandsbek mit dem nördlichen Barmbek-Süd. Die fast vollständig mit Großpflaster belegte Fahrbahn ist überbreit und von parkenden Fahrzeugen gesäumt. Ein breiter Mittelstreifen  trennt die beiden Fahrtrichtungen. Radwege existieren so gut wie gar nicht, die Gehwege sind eher schmal und teils nicht mehr in gutem Zustand. Im Pfennningsbusch verkehrt die Buslinie 213 tagsüber im 10-Minuten-Takt. Es gilt das innerörtliche Standard-Tempo 50. Eine Überplanung der Straße bedarf eines hohen finanziellen Aufwands und ist bislang nicht absehbar.

Aufgrund der oben geschilderten Situation ist der Pfenningsbusch besonders für Radfahrende nur sehr eingeschränkt nutzbar. Das Kopfsteinpflaster, die hohe Fahrgeschwindigkeit sowie immer wieder zu enges, widerrechtliches Überholen durch Kfz machen die Nutzung der Straße unattraktiv und gefährlich. An den Einmündungen sind wartende Fußgänger*innen für den Kfz-Verkehr teils nur schlecht sichtbar – auch durch falsch geparkte Fahrzeuge.

Insgesamt ist der Straßenraum fast ausschließlich dem ruhenden oder fahrenden Kfz-Verkehr vorbehalten. Das führt dazu, dass der Radverkehr eher den Gehweg als die Fahrbahn nutzt. Das wiederum stellt eine Gefährdung des Fußverkehrs dar.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.