21-4032

Personalstärke im Gesundheitsamt Hamburg-Nord

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Medienberichten zufolge enden zum Jahresende die Arbeitsverhältnisse von zahlreichen Mitarbeitern der Hamburger Gesundheitsämter. Diese Entwicklung wird mit dem Ende der Corona-Pandemie begründet. Daher soll mit einer Anfrage die Situation im Gesundheitsamt Hamburg-Nord erfragt werden.

Petitum/Beschluss

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1) Wie hoch war die Corona-Inzidenz jeweils am Ende des Monats in den Jahren 2020, 2021 und 2022 im Bezirk Hamburg-Nord?

Antwort der Verwaltung:

Die entsprechenden Daten liegen bei GA (Gesundheitsamt) nicht mehr vor.

2) Wie war ebenfalls jeweils am Ende des Monats in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 die Personalausstattung des Gesundheitsamtes? Bitte in Personen und in VZÄ und differenziert nach eigenem Personal und von anderen Stellen zur Verfügung gestelltem Personal angeben.

Antwort der Verwaltung:

siehe Anlage

3) Wie viel Personal wurde wegen der Corona-Pandemie zusätzlich eingestellt? Bitte nach Personen und VZÄ differenziert angeben.

Antwort der Verwaltung:

siehe Anlage

4) Wie viele dieser zusätzlich eingestellten Personen wurden befristet eingestellt?

Antwort der Verwaltung:

siehe Anlage

a) Handelte es sich um sachgrundlose Befristungen? Wenn nein - mit welchem Sachgrund erfolgte die Befristung?

Antwort der Verwaltung:

Die Befristungen erfolgten aus folgenden Gründen: Temporär gesteigerter Arbeitsanfall im Zusammenhang mit der Ausbreitung/Bekämpfung des Coronavirus / Abschlussarbeiten im Zusammenhang mit der Pandemiewelle

5) Wie viele dieser zusätzlich eingestellten Personen sind noch in einem Arbeitsverhältnis?

Antwort der Verwaltung:

Derzeit sind 81 Personen, die aufgrund von Corona im Fachamt Gesundheit beschäftigt sind, in einem Arbeitsverhältnis.

6) Bei wie vielen dieser Personen endet das Arbeitsverhältnis zum Jahresende 2022?

Antwort der Verwaltung:

Die Verträge von 64 Personen enden zum 31.12.2022.

7) Welche Kosten entstanden für die Beschäftigung dieser Personen? Wer trägt diese Kosten? Gibt es hierzu finanzielle Unterstützung des Landes und/oder des Bundes? Wenn ja - in welcher Höhe?

Antwort der Verwaltung:

In 2020 entstanden Personalkosten in Höhe von 1.133.838,00 Euro. Für 2021 lagen diese bei 4.402.991,00 Euro und für 2022(bis Nov.) bei 3.949.280,00 Euro. Die gesamten Personalkosten werden von Bund/Land getragen.

Michael Werner-Boelz 22.12.2022

Bezirksamtsleitung

Anhänge

Tabelle zu Fragen 2-4

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