22-1940

Parkplatzmoratorium in Hamburg-Nord - Kosten und Folgen Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG der GRÜNE-Fraktion

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt


SPD und GRÜNE auf Landesebene haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, dass in einem Masterplan Parken erstmals systematisch die Zahl öffentlicher und privater Kfz-Parkplätze in Hamburg erfasst wird – um so eine verlässliche Datengrundlage für Planungen im Straßenraum zu erhalten.

Damit verbunden ist ein Mechanismus, der vorsieht, dass bis zum Vorliegen der Ergebnisse der Zählung ein Moratorium für fast alle Eingriffe im Straßenraum gilt, bei denen die Zahl vorhandener Kfz-Parkplätze reduziert wird. Über eine Fortführung und Umsetzung von Planungen entscheidet die Senatskommission für Klimaschutz und Mobilitätswende, die dafür eine Freigabe erteilen muss.

In Beantwortung einer Kleinen Anfrage (Drs. 22-1683, [1]) informierte das Bezirksamt darüber, dass bislang in Hamburg-Nord sechs bezirkliche Maßnahmen freigegeben wurden. Fünf wurden angehalten:

Hoheluft-Ost:

Knoten Abendrothsweg / Neumünstersche Straße [2]

Barmbek-Süd:

N044 – Osterbekstraße [3]

Barmbek-Nord:

N053 – Poppenhusenstraße [4]

Dreiecksfläche Gleisbogen (Hufnerstraße/Rübenkamp) [5]

Dulsberg:

Instandsetzung Gehweg Oberschlesische Straße [6]

Inzwischen wurde die Bezirksversammlung schriftlich darüber informiert, dass alle diese Projekte „zurückgestellt“ wurden und dass schlussabgerechnet werde.

[1] http://sitzungsdienst-hamburg-nord.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1016027

[2] http://sitzungsdienst-hamburg-nord.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1016139

[3] http://sitzungsdienst-hamburg-nord.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1016168

[4] http://sitzungsdienst-hamburg-nord.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1016125

[5] http://sitzungsdienst-hamburg-nord.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1016169

[6] http://sitzungsdienst-hamburg-nord.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1016170

In Ergänzung zur Drs. 22-1683 fragen wir daher:

  1. Welche Kosten sind bei den fünf Projekten
    1. Knoten Abendrothsweg / Neumünstersche Straße
    2. N044 – Osterbekstraße
    3. N053 – Poppenhusenstraße
    4. Dreiecksfläche Gleisbogen (Hufnerstraße/Rübenkamp)
    5. Instandsetzung Gehweg Oberschlesische Straße

bislang entstanden bzw. bis zur Schlussabrechnung abzusehen?

  1. 39.674,96 €
  2. 107.704,81 €
  3. 118.105,29 €
  4. 17.050,32 €
  5. Keine Kosten.
  1. Aus welchen Quellen stammten die Mittel, die für die Planung und die Umsetzung der Planungen nach 1a-e vorgesehen waren? Bitte je Projekt Finanzierungsquellen und -höhen nennen.
  1. Stehen diese Gelder Hamburg-Nord nach Zurückstellung der Maßnahmen nun für andere Projekte zur Verfügung?

Falls ja, für welche Projekte sollen diese verwendet werden?

  1. Für die Projekte Dreiecksfläche (1d) und Oberschlesische Straße (1e) sollten Gelder des RISE-Programms/der Städtebauförderung aufgewendet werden. Für Barmbek ist dieses Programm bereits ausgelaufen.

Besteht voraussichtlich die Möglichkeit, diese Gelder jeweils für andere Projekte im Gebiet zu nutzen oder auf diese später wieder zuzugreifen, wenn die Maßnahme später wieder aufgegriffen würde?

Antwort auf die Fragen 2-4:

Für die Maßnahmen a) bis c) wurden die Mittel von der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) über das Bündnis für den Rad- und Fußverkehr bereitgestellt. Sie werden in einer jährlich abgeschlossenen Vereinbarung mit der BVM für einzelne Maßnahmen vorgesehen. Sollten für andere Maßnahmen Mehrbedarfe entstehen, ist dies jeweils gesondert mit der BVM abzuklären.

Die Maßnahme d) wurde über das RISE-Programm Barmbek-Nord S 1 Fuhslbüttler Straße finanziert. Die für die Maßnahme vorgesehenen Gelder können nicht für andere Projekte genutzt werden, da die RISE-Finanzierung ausgelaufen ist.

Die Maßnahme e) ist Bestandteil des RISE-Programms Dulsberg. Für dieses Gebiet stehen noch bis 2028 Gelder zur Verfügung. Ggf. könnte eine andere Nutzung vorgenommen werden, sofern diese sich mit den RISE-Zielen vereinbaren ließe.

  1. Welche Folgen hat die Zurückstellung und ggf. Schlussabrechnung der fünf Projekte für den Fall, dass die Planung später fortgesetzt werden sollte? Müsste insbesondere der Planungsprozess ggf. komplett neu beginnen oder könnte auf die vorhandenen Pläne aufgebaut werden?

Da die Planungen schlussgerechnet worden sind, müsste bei neuem Aufgreifen der Planung zunächst wieder ein externes Ing.-Büro für die Planung verpflichtet werden.

Es kann auf die bestehende Planung aufgebaut werden, allerdings müsste die Planung an die aktuellen Standards und Regelwerke angepasst werden und erneut in die TöB-Beteiligung gegeben werden.

Dr. Bettina Schomburg 16.03.2026

(Bezirksamtsleitung)

Lokalisation Beta
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