Parkgebühren in Hamburg-Nord
Mehr als 770.000 Autos waren im Jahr 2017 in Hamburg zugelassen - die Zahlen steigen seit Jahren und eine Umkehr des Trends ist noch nicht abzusehen. Verstopfte Straßen und Staus ohne Ende sind die Folge und das Parken wird in immer mehr Stadtteilen zu einer großen Herausforderung. Denn mehr Autos treffen auf weniger Parkplätze! Parkplätze gehen wegen Busspuren und Radwegen verloren, oder sind für die E-Mobilität oder Share- Fahrzeuge reserviert.
Dem Parkraummangel wird mit Parkraumbewirtschaftung begegnet. Entsprechende Zonen werden eingerichtet und kontrolliert und bewirken mancherorts durchaus eine gewisse Verbesserung der Situation. Nebenwirkung ist so gut wie immer ein erhöhter Parkdruck in angrenzenden Gebieten, denn viele Bürger und Bürgerinnen versuchen, einen kostenlosen Parkplatz zu finden. Kein Wunder – angesichts der hohen Gebühren.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständigen Behörden:
Der Landesbetrieb Verkehr (LBV) nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Zu 1.:
Im Bezirk Hamburg-Nord werden 88 Parkscheinautomaten mit der Gebührenzone 2 (2€/h) be-wirtschaftet und 22 Automaten sind der Gebührenzone 3 (3€/h) zugeordnet.
Zu 2.:
Die Zuordnung der Gebührenzone erfolgte jeweils auf Grundlage der jeweiligen Verhältnisse vor Ort im Rahmen der Erstellung der straßenverkehrsbehördlichen Anordnung bei Einrichtung der Parkraumbewirtschaftung. Seit Übernahme der Aufgabe durch den LBV im Jahr 2015 wur-den keine grundlegenden Veränderungen vorgenommen, die Zuordnung zu Gebührenzonen wurde übernommen.
Sofern eine Bewirtschaftung neu eingerichtet wird, erfolgt eine Abstimmung zwischen dem LBV und der örtlichen Straßenverkehrsbehörde unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse.
Zu 3.:
Anbei entnehmen Sie bitte die angehängte Tabelle.
Zu 4.:
Der LBV führt, bzw. veröffentlicht, keine stadtteilbezogenen Auswertungen der Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung.
Zu 5.:
Veränderungen der Parkgebühren erfolgen ggf. im Rahmen eines Verfahrens zur Änderung der hierfür maßgeblichen Parkgebührenordnung. Gegenwärtig ist kein solches Verfahren anhängig.
Dr. Andreas SchottMartin Fischer
Philipp Kroll
Nizar Müller
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