20-3818

Parken in der Jarrestadt aktueller Stand; Bezugsdrucksachen 20-3361 und 20-3642

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

Das Bezirksamt informiert zur Drucksache 20-3361 (Punkt 6) sowie ergänzend zur Drucksache 20-3642 (Punkte 1, 14, 16+17) über den aktuellen Stand:

 

Zu Punkt 6, Wiesendamm:

Die beantragte Änderung der Bordsteinführung und die Herstellung von neuen Stellplätzen im unmittelbaren Wurzelbereich der Bäume hätte deren Fällung zur Folge und ist daher abzulehnen.  Die dortigen Kastanien mit Pflanzjahr 1895 sind eng mit der vorhandenen Bordsteinführung verwurzelt, darüber hinaus ist das oberflächennahe Wurzelwerk stark ausgeprägt, welches bei der Herstellung neuer Parkstände zerstört werden würde. 

 

Zu Punkt 1, Parken im Mittelstreifen Wiesendamm:

Der gesamte Mittelstreifen Wiesendamm ist mit Kastanien bepflanzt, die größtenteils weit über 100 Jahre alt sind (Pflanzjahr 1883). Der unversiegelte Standort mit breiträumiger Rasenfläche wurde über all die Jahre großflächig und auch oberflächennah von den Wurzeln der Kastanien in Anspruch genommen. Eine Inanspruchnahme von Teilflächen durch neu herzustellende Parkplätze ist aufgrund des damit verbundenen massiven Eingriffs in das Wurzelwerk der Bäume allein aus Gründen des Baumschutzes nicht genehmigungsfähig. Darüber hinaus handelt es sich in dem Abschnitt des Wiesendamms um die einzige dreireihige Kastanienallee im Bezirk Hamburg-Nord mit herausragender Bedeutung.

 

 

Zu Punkt 14, Schrägparken in der Spohrstraße:

Es handelt sich hier laut B-Plan um eine ausgewiesene Grün- und Erholungsanlage, in der das Parken unzulässig ist.

 

 

Zu den Punkten 16 + 17, Schrägparken auf dem Semperplatz und in der Hölderlinsallee

Beide Flächen weisen einen grünanlagenähnlichen Charakter auf. In der Hölderlinsallee stehen die vorhandenen Straßenbäume größtenteils zum Fahrbahnrand angeordnet und weisen ein Pflanzjahr ab 1914 mit entsprechender Ausprägung des Wurzelwerks in der Rasenfläche auf. Am Semperplatz stehen beidseitig in Reihe zu den jetzigen Stellplätzen Säuleneichen mit Pflanzjahr 1895.

Die beantragte Einrichtung von Schrägparkplätzen hätte einen erheblichen Eingriff in das Wurzelwerk der Straßenbäume in beiden Straßen zur Folge, da sie, ähnlich wie am Wiesendamm, seit Pflanzung in den Grünflächen stehen und diesen unversiegelten Raum weitflächig mit ihrem Wurzelwerk erschlossen haben. Aus Gründen des Baumschutzes ist die beantragte Einrichtung von Schrägparkplätzen zu Lasten der Grünfläche und der damit verbundenen Beeinträchtigung der Standsicherheit des Wurzelwerks abzulehnen.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Tom Oelrichs

 

Anhänge

 

Keine