22-3790

P+R-Fläche Hasselbrookstraße / geplanter Busüberliegerstandort Auskunftsersuchen vom 08.06.2026

Anfrage gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 11.06.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 16.9

Sachverhalt

Die CDU-Fraktion Wandsbek setzt sich seit vielen Jahren für die Entwicklung der P+R-Fläche an der Hasselbrookstraße zu einer Quartiersgarage ein. Ziel ist es, den erheblichen Parkdruck im Quartier zu reduzieren, zusätzliche Stellplätze für Anwohnerinnen und Anwohnerzu schaffen und zugleich die verkehrlich günstige Lage am Bahnhof Hasselbrook für eine moderne Mobilitätsinfrastruktur zu nutzen. Zuletzt hat die Bezirksversammlung auf Initiative der CDU-Fraktion beschlossen, die Möglichkeiten für eine Quartiersgarage prüfen zu lassen.

Mit der Mitteilungsvorlage Drs. 22-3770 teilt das Bezirksamt nun mit, dass das Grundstück Flurstück 1768 der Gemarkung Eilbek „im Ergebnis der Rahmenplanung Zentrum Wandsbek als künftiger Standort für Busüberliegerplätze der HHA vorgesehen“ sei und deshalb für andere Nutzungen wohl nicht zur Verfügung stehe.

Nach Kenntnis der CDU-Fraktion liegt die P+R-Fläche an der Hasselbrookstraße außerhalb des räumlichen Betrachtungsbereichs der Rahmenplanung Zentrum Wandsbek. Zudem ergibt sich aus einer Senatsantwort auf eine Schriftliche Kleine Anfrage der CDU-Bürgerschaftsfraktion (Bürgerschafts-Drs. 23/210) zum Rahmenplan Zentrum Wandsbek, dass die dort genannten Überliegerstandorte lediglich als „Standortoptionen“ bezeichnet werden. Für den Bereich Hasselbrook werden dabei vier Stellplätze für Gelenkbusse genannt. Hintergrund ist die Entlastung der bereits heute an ihre Kapazitätsgrenzen stoßenden Busanlage Wandsbek Markt.

Damit entsteht der Eindruck, dass die Fläche an der Hasselbrookstraße nicht zur Verbesserung der Verkehrssituation im Quartier selbst, sondern zur Bewältigung von Kapazitätsengpässen am Busbahnhof Wandsbek Markt herangezogen werden soll. Gleichzeitig bleibt unklar, ob und auf welcher Grundlage aus einer im Rahmenplan genannten Standortoption inzwischen eine verbindliche planerische Festlegung geworden ist.

Darüber hinaus sieht die CDU-Fraktion die mögliche Einrichtung eines Busüberliegerstandortes an dieser Stelle kritisch. Die Fläche befindet sich in unmittelbarer Nähe zu Wohnbebauung innerhalb eines überwiegend durch Wohnnutzung geprägten Umfeldes. Ein dauerhafter Überliegerbetrieb könnte zusätzliche Lärm- und Verkehrsbelastungen verursachen. Zudem bestehen Zweifel, ob die Erschließung eines solchen Standortes über die umliegenden, vergleichsweise schmalen Wohnstraßen verkehrlich sinnvoll und verträglich möglich ist.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Fachbehörde:

  1. Auf welcher konkreten planerischen Grundlage beruht die Aussage, dass das Flurstück 1768 der Gemarkung Eilbek als künftiger Standort für Busüberliegerplätze vorgesehen ist?
  1. In welchem Beschluss, Fachkonzept, Planwerk oder welcher sonstigen behördlichen Festlegung wurde die Nutzung als Busüberliegerstandort beschlossen oder vorgesehen?
  1. Auf welcher Seite bzw. in welchem Abschnitt der Rahmenplanung „Zentrum Wandsbek“ wird das Flurstück 1768 als Standort für Busüberliegerplätze benannt?
  1. Liegt das Flurstück 1768 innerhalb des räumlichen Untersuchungs- bzw. Geltungsbereichs der Rahmenplanung Zentrum Wandsbek“? Falls nein, weshalb wird die vorgesehene Nutzung als Ergebnis dieser Rahmenplanung dargestellt?
  1. Welcher Bedarf an Busüberliegerplätzen soll an diesem Standort konkret gedeckt werden?
  1. Wie viele Busüberliegerplätze sollen auf der Fläche entstehen?
  1. Welche Linien bzw. Betriebsabläufe der Hamburger Hochbahn AG oder anderer Verkehrsunternehmen sollen durch den Standort unterstützt werden?
  1. Welche alternativen Standorte für Busüberliegerplätze wurden geprüft?
  1. Nach welchen Kriterien wurden mögliche Alternativstandorte bewertet?
  1. Aus welchen Gründen wurde die Fläche an der Hasselbrookstraße gegenüber möglichen Alternativstandorten bevorzugt?
  1. Welche Eigentums- und Zuständigkeitsverhältnisse bestehen aktuell für das Flurstück 1768? Ist eine Übertragung geplant?
  1. Welche Dienststellen, Behörden oder öffentlichen Unternehmen sind derzeit in die Planungen für die Fläche eingebunden?
  1. Befindet sich die Planung für Busüberliegerplätze bereits in einem konkreten Planungsstadium? Wenn ja, in welchem?
  1. Welche zeitlichen Meilensteine sind für die weitere Entwicklung der Fläche vorgesehen?
  1. Wurde untersucht, ob die Errichtung einer Quartiersgarage gegebenenfalls in Kombination mit Busüberliegerplätzen auf dem Grundstück technisch und planungsrechtlich möglich wäre? Falls ja, mit welchem Ergebnis?
  1. Falls eine solche Untersuchung bislang nicht erfolgt ist: Warum nicht?
  1. Ist beabsichtigt, die derzeitige Nutzung der Fläche als öffentlicher Parkplatz bis zur Realisierung einer möglichen Nachnutzung fortzuführen? Falls nein, welche Übergangsnutzung ist vorgesehen?
  1. Wurden die verkehrlichen, lärmschutzrechtlichen und städtebaulichen Auswirkungen eines Busüberliegerstandortes auf die umliegende Wohnbebauung untersucht? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
  1. Wurde die Vereinbarkeit eines Busüberliegerstandortes mit der umgebenden Wohnnutzung bewertet? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
  1. Über welche Fahrbeziehungen sollen die Busse den geplanten Überliegerstandort anfahren und wieder verlassen? Bitte die vorgesehenen Zu- und Abfahrtsrouten darstellen.
  1. Wurde untersucht, ob die zur Anbindung des Standorts vorgesehenen Straßen hinsichtlich Fahrbahnbreite, Kurvenradien, Begegnungsverkehr und Verkehrssicherheit für einen regelmäßigen Busbetrieb geeignet sind? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
  1. Welche Auswirkungen erwartet die Behörde durch die An- und Abfahrten der Busse auf die umliegenden Straßen, insbesondere hinsichtlich Verkehrsfluss, Verkehrssicherheit und Belastungen für Anwohner?
  1. Sind für die Einrichtung des Busüberliegerstandortes bauliche Anpassungen im Straßenraum erforderlich? Falls ja, welche Maßnahmen sind vorgesehen?
  1. Wurde geprüft, ob die Erschließung des Standortes durch Busse zu Einschränkungen für den ruhenden Verkehr, den Radverkehr oder den Fußngerverkehr führen würde? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
  1. Wann und wo sollen die Planungen den Gremien der Bezirksversammlung Wandsbek vorgestellt werden?
  1. Trifft es zu, dass der vorgesehene Überliegerstandort an der Hasselbrookstraße der Entlastung der Busanlage Wandsbek Markt dienen soll? Falls ja, in welcher Form?
  1. Handelt es sich bei dem Standort Hasselbrook weiterhin um eine „Standortoption“ oder liegt inzwischen eine verbindliche Festlegung zugunsten dieses Standortes vor?
  1. Wann und durch wen wurde die Entscheidung getroffen, die Fläche an der Hasselbrookstraße als Busüberliegerstandort vorzusehen?
  1. Welche Gründe sprechen aus Sicht der zuständigen Fachbehörden für den Standort Hasselbrook gegenüber den ebenfalls im Rahmenplan genannten Standorten Wandsbek Rathaus/Bahngärten und Wandsbeker Chaussee/Hammer Steindamm?
Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
11.06.2026
Ö 16.9
Lokalisation Beta
Hasselbrookstraße Wandsbeker Marktstraße Wandsbek

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