P+R-Anlagen in Hamburg-Nord - haben Pendler das Nachsehen? Anfrage gem. § 27 BezVG
Gemäß einem BILD-Artikel vom 25.07.2017
(Link: http://m.bild.de/regional/hamburg/parken/stadt-hamburg-holt-firmen-in-leere-parkhaeuser-52643618.bildMobile.html) werden in Langenhorn und weiteren Stadtteilen PKW-Stellflächen auf P+R-Anlagen an externe Dienstleister (u.a. Autohändler) vermietet. Diese Entwicklung würde das P+R Gebühren-Modell absurdem führen und den ohnehin schon hohen Parkdruck in den umliegenden Wohngebieten, insbesondere in Langehorn und Umgebung des Flughafens, weiter zunehmen lassen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Fachbehörde:
Antwort der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation:
Die P + R-Betriebsgesellschaft mbH (P+R) betreibt an Schnellbahnhaltestellen in Hamburg derzeit 27 P+R-Anlagen, die dem Zweck dienen, Nutzerinnen und Nutzern des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) die Möglichkeit zu geben, im unmittelbaren Umfeld einer Schnellbahnhaltestelle ihr Fahrzeug abzustellen und die Fahrt mit der U- oder S-Bahn fortzusetzen. In Hamburg-Nord betreibt die P+R entgeltpflichtige P+R-Anlagen an den Haltestellen Langenhorn Markt (Parkhaus, 459 Stellplätze), Langenhorn Nord (Parkplatz, 51 Stellplätze), Fuhlsbüttel (Parkplatz, 38 Stellplätze) und Ohlsdorf (Parkhaus, 234 Stellplätze).
Neben dem genannten Zweck kann die P+R in begrenztem Rahmen P+R-Anlagen vorübergehend für von der Benutzungsordnung abweichende Zwecke gegen Entgelt zu verwenden, soweit die eigentlichen P+R Belange gewahrt bleiben. Das heißt, dass Nutzungen von P+R-Anlagen außerhalb der P+R-Zweckbindung nur insoweit und solange möglich sind, wie gewährleistet ist, dass die P+R-Nutzerinnen und -Nutzer problemlos einen Stellplatz auf der jeweiligen Anlage finden. Das war und ist im Fall der P+R-Anlage Langenhorn Markt zu jedem Zeitpunkt gegeben.
Die P+R hat unter Nutzung dieser ihr eingeräumten Möglichkeit zur Steigerung ihrer Erträge im März des Jahres 2017 mit einem Dienstleister einen Vertrag über das Abstellen von bis zu 75 Fahrzeugen auf den Anlagen Langenhorn Markt bzw. Poppenbüttel abgeschlossen. Der Dienstleister hat dafür spezielle Parkkarten erhalten, die in den von ihm dorthin verbrachten Fahrzeugen auszulegen sind.
Dies vorausgeschickt, beantwortet die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation die Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Die für die Nutzung der P+R-Anlagen zu lösenden Parkscheine haben folgende Preise:
Tageskarte -2,00€
30-Tage-Karte -20,00€
Jahreskarte -200,00€
Mehr-Tage-Karte- 4,00€ pro Tag (max. 15 Tage)
Zu 2.:
Die P+R-Anlage am U-Bahnhof Langenhorn Markt ist seit dem 1. April 2015 entgeltpflichtig. Die Entgeltpflicht für die Anlagen Langenhorn Nord, Fühlsbüttel und Ohlsdorf besteht seit dem 1. Oktober 2016.
Zu 3.:
Die P+R führt zweimal monatlich Zählungen zur Auslastung ihrer Anlagen durch, jeweils einmal in der ersten und in der zweiten Monatshälfte. Im Jahr 2017 ergaben diese Zählungen folgende Ergebnisse:
Langenhorn Markt
Jan. 61 % und 60 %; Feb. 57 % und 60 %; Mrz. 49 % und 52 %; Apr. 51 % und 55 %; Mai 55 % und 56 %; Jun. 56 % und 68%; Jul. 48 % und 53 %; Aug. 53 %.
Fuhlsbüttel
Jan. 100 % und 92 %; Feb. 87 % und 97 %; Mrz. 100 % und 100 %; Apr. 100 % und 100 %; Mai 100 % und 97 %; Jun. 100 % und 100 %; Jul. 100 % und 100 %; Aug. 92 %.
Langenhorn Nord
Jan. 63 % und 71 %; Feb. 47 % und 104 %; Mrz. 106 % und 82 %; Apr. 78 % und 82 %; Mai 80 % und 76 %; Jun. 78 % und 80 %; Jul. 76 % und 71 %; Aug. 67 %.
Ohlsdorf
Jan. 68 % und 60 %; Feb. 57 % und 60 %; Mrz. 58 % und 63 %; Apr. 65 % und 66 %; Mai 68 % und 65 %; Jun. 64 % und 75 %; Jul. 76 % und 71 %; Aug. 81 %.
Zu 4.:
Ausweislich der unter 3. genannten Zahlen konnte im Jahr 2017 jede Interessentin und jeder Interessent zu jedem Zeitpunkt in den Parkhäusern Langenhorn Markt und Ohlsdorf einen freien Parkplatz finden.
Die beiden Parkplätze Fuhlsbüttel und Langenhorn Nord waren permanent stark nachgefragt und häufig voll ausgelastet.
a) Wenn ja, mit wem, warum und seit wann?
b) Welche Gebühren wurden je PKW in den letzten 6 Monaten durch diese Art der
Vermietung erhoben? (bitte detailliert darstellen)
Zu 5.:
Der Dienstleister zahlt für jede seiner 75 Parkkarten einen monatlichen Betrag, der deutlich über dem Preis einer 30-Tage-Karte (siehe Antwort zu 1.) liegt.
Im Übrigen siehe Vorbemerkung.
Zu 6.:
Der geschlossene Vertrag sieht für beide Vertragsparteien eine kurzfristige Kündigungsmöglichkeit vor. Hiervon wird P+R unverzüglich Gebrauch machen, sofern die Nachfrage durch P+R-Kundinnen und Kunden auf den beiden Anlagen dies erfordern sollte.
Wenn ja, gegen welche?
Zu 7.:
Nein.
Dr. Andreas SchottNizar Müller
Dr. Christoph Ploß
Martina Lütjens
Keine
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