P&R-Anlage in Ohlsdorf-Sommerkamp- Versprechen gehalten?
Anfrage gem. § 27 BezVG
Seit Juni 2019 gelten in Ohlsdorf und Fuhlsbüttel die neuen Bewohnerparkzonen.
Die Lage im öffentlichen Straßenraum hat sich hier deutlich entspannt.
Ursache für die angespannte Lage, waren z.B. Flugreisende, die in den Wohnstraßen die Parkplätze blockierten. Daraus resultierten u.a. Parksuchverkehre im Stadtteil.
Es ist aber auch wichtig, Pendlern aus dem Hamburger Umland frühzeitig Angebote zum Umsteigen auf den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu ermöglichen.
Die Parksuchverkehre müssen reduziert und die Zahl der P+R-Stellplätze in Hamburg müssen erhöht werden. Vor allem an den Haupteinfallstraßen und -pendlerrouten in den äußeren Stadtteilen sowie an Schnellbahnhaltestellen bestehende P+R-Anlagen sollten erweitert und neue P+R-Anlagen geschaffen werden.
Im Juni 2016 wurden im Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel- Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel u.a. die Planungen zu den Umbaumaßnahmen der P&R-Anlage in Ohlsdorf-Sommerkamp
vorgestellt. Seit Ende 2016/Anfang 2017 ist diese Anlage nun kostenpflichtig.
Die Anlage in Ohlsdorf hat derzeit 234 Stellplätze, davon vier Behindertenstellplätze.
In der Sitzung wurde erklärt, dass folgende Ziele im P+R-Entwicklungskonzept definiert und festgelegt worden seien: Attraktivierung aller P+R-Anlagen, Vereinheitlichung von Qualitätsstandards, Erhöhung der Sicherheit durch Überwachung und Durchsetzung einer allgemeinen Entgeltpflicht.
Die P+R-Anlage Ohlsdorf war insbesondere durch schlechte Ausschilderung, einen hohen Anteil an Fremdparkern und eine überdurchschnittlich hohe Kriminalitätsrate geprägt. Die Anlage war mangels Pflege durch den Bezirk in einem schadhaften Gesamtzustand.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Fachbehörde der Freien und Hansestadt
Hamburg, sowie die P+R Betriebsgesellschaft mbH:
1. Wie wurden die o.g. Ziele umgesetzt:
a: Attraktivierung aller P+R-Anlagen
b: Vereinheitlichung von Qualitätsstandards
c: Erhöhung der Sicherheit durch Überwachung
d: Durchsetzung einer allgemeinen Entgeltpflicht
Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) beantwortet die Fragen auf Grundlage von Auskünften der Behörde für Inneres und Sport (BIS) und der P+R Betriebsgesellschaft mbH (P + R) wie folgt:
Zu 1.:
Die vormals bezirkliche P+R-Anlage Ohlsdorf wird seit dem 1. Oktober 2016 als entgeltpflichtiger P+R-Standort durch die P + R betrieben. Die Einführung der Entgeltpflicht ging einher mit der Einführung des P+R-Qualitätsstandards, der u.a. eine verbesserte Beleuchtung, Sprechstellen für die Kundinnen und Kunden, eine Videoanlage und eine Belegterfassung mit Anzeige der freien Stellplätze vor Ort und im Internet umfasst.
Ferner sorgt die P + R seit der Übernahmen des Standortes für die erforderlichen Reinigungs- und Instandsetzungsmaßnahmen und führt zur Sicherstellung eines hohen Qualitätsniveaus sowie zur Kontrolle von Parkscheinen regelmäßig Bestreifungen durch.
2. Wie hoch ist der Anteil an Fremdparker(Auswärtige Kennzeichen)?
Zu 2.:
Die P + R-Betriebsgesellschaft führt keine regelmäßige Erhebung der Kennzeichen ihrer Kundinnen und Kunden durch. Entgegen der Annahme der Fragestellenden weist ein auswärtiges Kennzeichen an auf P+R-Anlagen geparkten Fahrzeugen nicht auf Fremdparker hin. Ein wesentliches Ziel von P+R ist es, Stellplätze für Pendlerinnen und Pendler aus dem Umland anzubieten, die nicht bis in die Innenstadt mit ihrem Auto fahren, sondern unterwegs in die Bahn umsteigen. Diese haben i.d.R. auswärtige Kennzeichen.
3. Wie hoch ist die Kriminalitätsrate?
Zu 3.:
Die Polizei erfasst Straftaten gemäß dem Straftatenkatalog der Richtlinien für die Erfassung und Verarbeitung der Daten in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Die räumliche Erfassung des Tatortes erfolgt in der PKS in der kleinsten Einheit nach Ortsteilen (OT), nach Straßen oder Plätzen wird in der PKS nicht differenziert.
Seit dem 1. Januar 2017 werden spezielle Tatörtlichkeiten gesondert in der PKS erfasst, dies gilt jedoch nicht für P+R-Parkplätze. Die P+R-Anlage Ohlsdorf-Sommerkamp liegt im OT 430, der den gesamten Stadtteil Ohlsdorf einschließlich des Friedhofes Ohlsdorf umfasst. Eine PKS-Auswertung des OT 430 lässt daher keine Rückschlüsse auf die in der P+R-Anlage Ohlsdorf begangenen Straftaten zu.
Darüber hinaus werden Statistiken im Sinne der Fragestellung bei der Polizei nicht geführt. Zur Beantwortung wäre eine Durchsicht aller Hand- und Ermittlungsakten bei der örtlich zuständigen Dienststelle des Landeskriminalamts (LKA 14 - Kriminalkommissariat Region Nord) erforderlich. Die Auswertung von mehreren zehnttausend Akten ist in der für die Beantwortung einer bezirklichen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.
4. Wie wird der bauliche Gesamtzustand der Anlage eingeschätzt?
Zu 4.:
Der Zustand der gesamten Anlage einschließlich der installierten Technik ist auf einem hohen, dem hamburg-weiten P+R-Qualitätsstandard entsprechenden Niveau.
5. Wie viele Plätze sind als Kurzzeit-Stellplätze ausgewiesen?
6. Wie hoch ist die Auslastung dieser Kurzzeit-Stellplätze?
Zu 5. und 6.:
Keine
7. Wie hoch ist die Auslastung/Belegung der gesamten Anlage?
Bitte aufschlüsseln nach Uhrzeiten.
Zu 7.:
Die Belegung der P+R-Anlage Ohlsdorf kann in Echtzeit unter www.pr.hamburg abgerufen werden. Die Jahresauslastung 2018 betrug durchschnittlich 80 %.
8. Wie und durch wen erfolgt die Kontrolle der P+R-Anlagen als offene Systeme, d.h. ohne Schranke?
Zu 8.:
Es erfolgen Bestreifungen durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der P + R sowie der durch sie beauftragten Hochbahn-Wache.
9. Wie wird bei wiederholten Verstößen gegen die Entgeltpflicht mit den Fahrzeugen umgegangen?
Zu 9.:
Der Umgang mit Verstößen gegen die geltende Benutzungsordnung ist in § 5 der Benutzungsordnung geregelt. Für das Parken ohne Parkschein gilt beispielsweise eine Vertragsstrafe von 30 € je angefangene 24 Stunden.
10. Ist die Anlage für mobilitätseingeschränkte Nutzer barrierefreie nutzbar?
Zu 10.:
Ja, die Anlage ist barrierefrei nutzbar.
11. Ist die Absenkungen von Bordsteinen an den Zufahrten erfolgt?
Zu 11.:
Die P + R hat die straßenseitigen Zufahrten seit Oktober des Jahres 2016 baulich nicht verändert.
12. Werden Parkplätze für mobilitätseingeschränkte Menschen als auch Parkplätze für
E-Fahrzeuge kostenfrei auf dieser Anlage angeboten?
Zu 12.:
Gemäß §2 (h) bzw. (i) der Benutzungsordnung können sowohl E-Fahrzeuge, als auch Fahrzeuge mit blauem EU-Parkausweises ohne Befreiung von den übrigen Regelungen der Benutzungsordnung entgeltfrei parken.
13. Wie hoch ist das Entgelt pro Tag, Monatskarte oder eine MehrTagesKarte?
Zu 13.:
Die P + R bietet für das Parken auf ihren Anlagen Tageskarten für 2€, Mehr-Tage-Karten für 4€ pro Tag, 30-Tage-Karten für 20€ und Jahreskarten für 100€ an.
Andreas Schott Martina Lütjens
Fraktionsvorsitzender Caroline Mücke-Kemp