Osterfeldstraße 12, 14 und 16 Kleine Anfrage Nr. 20/2017 von Herrn B. Kroll
Bezüglich der zukünftigen Nutzung der Grundstücke Osterfeldstraße 12, 14 und 16 gibt es widersprüchliche Aussagen. Die einen gehen davon aus, dass dort eine Urbane Zone entsteht, die anderen das dort schwerpunktmäßig Wohnungsbau stattfinden wird und wieder andere gehen von einer rein gewerblichen Nutzung aus.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Herrn Bezirksamtsleiter:
Die Grundstücke Osterfeldstraße 12, 14 und 16 sollen auch zukünftig einer gewerblichen Nutzung vorbehalten bleiben.
Das Bezirksamt Hamburg-Nord verweist diesbezüglich auf beiliegende Bürgerschaftsdrucksache 21/5231, insbesondere auf die Seiten 123-125. Die Umsetzung wird zurzeit verwaltungsintern geprüft.
Nein. Das Bezirksamt Hamburg-Nord hat keine Baugenehmigung erteilt und kann deswegen die unterstellte Aussage nicht gemacht haben.
Das Bezirksamt Hamburg-Nord verweist auf die Antwort zur Frage 1.
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.