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Osterfeldstraße 12, 14 und 16 Kleine Anfrage Nr. 20/2017 von Herrn B. Kroll

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Bezüglich der zukünftigen Nutzung der Grundstücke Osterfeldstraße 12, 14 und 16 gibt es widersprüchliche Aussagen. Die einen gehen davon aus, dass dort eine Urbane Zone entsteht, die anderen das dort schwerpunktmäßig Wohnungsbau stattfinden wird und wieder andere gehen von einer rein gewerblichen Nutzung aus.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Herrn Bezirksamtsleiter:

 

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand aus Sicht des Bezirksamtes bezüglich der zukünftigen Nutzung der drei Grundstücke Osterfeldstraße 12, 14 und 16?

 

Die Grundstücke Osterfeldstraße 12, 14 und 16 sollen auch zukünftig einer gewerblichen Nutzung vorbehalten bleiben.

 

  1. Wie lautet der diesbezügliche Passus in der Vereinbarung mit der Volksinitiative und wie ist diesbezüglich der aktuelle Stand der Umsetzung der vereinbarten Punkte?

 

Das Bezirksamt Hamburg-Nord verweist diesbezüglich auf beiliegende Bürgerschaftsdrucksache 21/5231, insbesondere auf die Seiten 123-125. Die Umsetzung wird zurzeit verwaltungsintern geprüft.

 

  1. Ist es richtig, dass gemäß Ausführung des Bezirksamtes die Baugenehmigung zurück- gezogen wurde? Wenn ja, wann wurde für welches Grundstück eine Baugenehmigung erteilt und wann wurde diese von wem zurück gezogen?

 

Nein. Das Bezirksamt Hamburg-Nord hat keine Baugenehmigung erteilt und kann deswegen die unterstellte Aussage nicht gemacht haben.

 

  1. Wie lautet die Stellungnahme des BWVI zu der zukünftigen Nutzung der jeweiligen Grundstücke?

Das Bezirksamt Hamburg-Nord verweist auf die Antwort zur Frage 1.