20-4039

Osterfeldstraße 12, 14 und 16 (II) Kleine Anfrage Nr. 31/2017 von Herrn Kroll

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Bezüglich der zukünftigen Nutzung der Grundstücke Osterfeldstraße 12, 14 und 16 gibt es widersprüchliche Aussagen. Die einen gehen davon aus, dass dort eine Urbane Zone entsteht, die anderen das dort schwerpunktmäßig Wohnungsbau stattfinden wird und wieder andere gehen von einer rein gewerblichen Nutzung aus.

In seiner Antwort auf meine Kleine Anfrage 20/2017 behauptet der Herr Bezirksamtsleiter in seiner Antwort zu 3, dass ich mit Unterstellungen arbeiten würde.

Ein Blick in das „Neuland“ Allris hätte jedoch genügt, um zu erkennen, dass die angebliche Unterstellung auf einer Aussage von Herrn Dr. Bigdon basiert:

Herr Dr. Bigdon ergänzt, dass die Baugenehmigung für das Vorhaben in der Osterfeldstraße zurückgezogen worden sei. Eine Flüchtlingsunterbringung, wie vorab geplant, werde dort nicht entstehen. Gemäß einer Stellungnahme der BWVI sollen die Flächen der Osterfeldstraße 12, 14 und 16 gewerblich genutzt bleiben.“

Da die Protokollantin sicherlich über jeden Zweifel der Manipulation erhaben ist und Herr Dr. Bigdon die Aussage auch nicht hat korrigieren lassen, dürfte Einvernehmen bestehen, dass es sich nicht um eine unterstellte Aussage handelt – außer man befindet sich schon im postfaktischen Zeitalter – dem Zeitalter nach der Wahrheit.

 

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Herrn Bezirksamtsleiter:

Vorspann:

Die zitierte Aussage von Herrn Dr. Bigdon ist zum Teil unrichtig und hätte daher korrigiert werden müssen. Dies wird in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit am 03.05.2017 nachgeholt. In der korrekten Fassung muss das Wort „Baugenehmigung“ durch das Wort „Bauantrag“ ersetzt werden.

  1. Wie lautet der diesbezügliche Passus in der Vereinbarung mit der Volksinitiative und wie ist diesbezüglich der aktuelle Stand der verwaltungsinternen Prüfung der vereinbarten Punkte?

Der diesbezügliche Passus kann auf den Seite 123 und 124 der Bürgerschaftsdrucksache 21/5231 nachgelesen werden (http://www.buergerschaft-hh.de/ParlDok/dokument/53721/konsens-mit-den-initiatoren-der-volksinitiative-%e2%80%9ehamburg-f%c3%bcr-gute-integration%e2%80%9c.pdf). Aufgrund von anderen dringlichen Vorhaben ist die verwaltungsinterne Prüfung der Umsetzungsmöglichkeiten noch nicht abgeschlossen.

  1. Ist es richtig, dass gemäß Ausführung des Bezirksamtes (Herrn Bigdon) die

Baugenehmigung zurück gezogen wurde? Wenn ja, wann wurde für welches Grundstück eine Baugenehmigung erteilt und wann wurde diese von wem zurück gezogen?

Nein, siehe Vorspann.

  1. Wie lautet die Stellungnahme des BWVI zu der zukünftigen Nutzung der jeweiligen

Grundstücke, wann ist diese beim Bezirksamt eingegangen und mit welcher Drucksache wurden die politischen Gremien hierüber informiert?
Bitte Kopie der Stellungnahme beifügen.

Die lediglich als E-Mail an den Bezirksamtsleiter eingegangene Stellungnahme der BWVI wird in der verwaltungsinternen Abstimmung zur Umsetzung der Verständigung Eppendorf berücksichtigt. Nach Abschluss dieser Prüfung wird sie dem Ausschuss im Rahmen des Vorschlages zum weiteren Vorgehen zur Kenntnisnahme gegeben.