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Ordnungsgemäße Sondernutzung oder Pauschalangebot? Kleine Anfrage Nr. 71/2017 von Herrn M. Fischer, S. Bohlen, N. Müller, P. Kroll und S. Baumann, CDU-Fraktion

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Am 9. September 2017 wird der Stadtpark in Hamburg-Nord Schauplatz des Eröffnungs-konzerts der Europatour der Rolling Stones. Gemäß aktueller Berichterstattung werden ca. 80.000 Fans erwartet. In den Medien wird beschrieben, dass die Veranstalter FKP Scorpio und DEAG Concerts "...einen nicht näher bezeichneten sechsstelligen Betrag..." für die Nutzung der großen Festwiese im Stadtpark bezahlen müssen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Herrn Bezirksamtsleiter: 

  1. Seit wann ist das Bezirksamt Hamburg-Nord mit der Planung und Vorbereitung dieses Großevents beschäftigt?

Das Bezirksamt ist seit dem 16.03.2017 mit dem Thema befasst.

  1. Welchem bezirklichen Gremium wurde die Nutzung der Stadtparkfestwiese wann zumindest zur Kenntnisnahme vorgelegt? Wenn keine Vorlage erfolgte, warum nicht?

Die Tourneeplanung stand bis Anfang Mai 2017 unter Vorbehalt und war vertraulich. Die grundtzliche Bereitschaft zur Vergabe der Festwiese wurde deshalb in Einzelgesprächen mit Fraktionsvorsitzenden abgestimmt. Eine Ausschussunterrichtung mit noch in Arbeit befindlichen Details folgt in den nächsten Wochen.

  1. Auf welcher gesetzlichen Grundlage wurde der "nicht näher bezeichnete sechsstellige Betrag" durch das Bezirksamt Hamburg-Nord ermittelt?

Das Entgelt wurde auf der Grundlage der Gebührenordnung für die Verwaltung und Benutzung der öffentlichen Wege, Grün- und Erholungsanlagen ermittelt. 

  1. Auf welcher gesetzlichen Grundlage ist die Bankbürgschaft für die Garantie einer ordnungsgemäßen Wiederherstellung des Stadtparks ermittelt worden?

Die Höhe der vorsorglich geforderten Bankbürgschaft zur Absicherung der vertraglich vereinbarten „Wiederherstellungsverpflichtung“ orientiert sich an Erfahrungswerten aus anderen Großveranstaltungen.

  1. Wie hoch sind die unter Frage 3 ermittelten Einnahmen für das Bezirksamt Hamburg-Nord?

Das Bezirksamt wird den für Sondernutzungsvertragsgelegenheiten zuständigen Ausschuss wie üblich in nicht-öffentlicher Sitzung mit den vereinbarten Konditionen befassen.

  1. Wie hoch ist die unter Frage 4 ermittelte Höhe der Bankbürgschaft?

Die Bankbürgschaft bewegt sich im sechsstelligen Bereich. Ansonsten siehe

Antwort zu Ziff. 5.

  1. Welche Flächen werden für die in Frage 5 genannte Einnahmenhöhe für welchen Zeitraum an die Veranstalter gegeben?

Vertragsgegenstand ist die gesamte Festwiese. Der Aufbau beginnt am 01.09.2017 nicht mit einer Vollsperrung der Festwiese, sondern mit dem Bühnenaufbau am Stadtparksee aufwachsend bis zum Veranstaltungstag. Der Abbau muss spätestens am 14.09.2017 beendet sein.

  1. Sind die erhobenen Gebühren nach Meinung des Bezirksamts marktüblich und für eine derartige Veranstaltung auch im Rahmen der Vorgaben von §64 i. V. m. §63 LHO und den dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften? Wenn ja, wie wird diese begründet? Wenn nein, warum nicht?

Ja. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Festwiese über keine besondere Infrastruktur für die Durchführung einer solchen Konzertveranstaltung verfügt und deshalb und zum Schutz der Grünanlage hohe Aufwände erforderlich sind.

  1. Welche Mittel werden für die Wiederinstandsetzung der großen Festwiese von Seiten des Bezirksamtes Hamburg-Nord veranschlagt?

Bezirksamt und Veranstalter konzentrieren sich auf das Ziel, durch technische und organisatorische Maßnahmen Schäden möglichst zu vermeiden oder gering zu halten.

  1. Mit welchen Maßnahmen rechnet/plant das Bezirksamt nach erfolgtem Konzert zur Wiederinstandsetzung des Stadtparks?

Das Bezirksamt schließt nicht aus, dass einzelne Teilflächen der insgesamt 112.000 m² großen Rasenflächen im Anschluss an die Nutzung erneuert werden müssen.

  1. Unter welchem Haushaltstitel werden die unter Frage 3 ermittelten Einnahmen für das Bezirksamt Hamburg-Nord verbucht?

PSP-Element 3-22003010-000002.02 „Benutzungsgebühr Grünanlagen“.

  1. Wie können die erzielten "Einnahmen" von der Bezirksversammlung Hamburg-Nord verwendet werden? (bitte detailliert beschreiben)

Mehrerlöse können u.a. für zusätzliche Pflegemaßnahmen in Grünanlagen verwendet werden.

  1. Welche Maßnahmen werden ergriffen, damit das Verkehrsaufkommen rund um den Hamburger Stadtpark vor, während und nach der Großveranstaltung nicht beeinträchtigt wird?
  2. Wie viele Sanitärsysteme (mobile Toiletten, Waschbecken, etc.) und Müllrücknahmestationen werden aufgestellt?
  3. Hat der Veranstalter ein umweltschonendes Nachhaltigkeitskonzept vorgelegt? Wenn ja, wie lautet dieses? Wenn nein, wie garantiert das Bezirksamt Hamburg-Nord und der Veranstalter, dass die Großveranstaltung nachhaltig im Sinne eines "Grün rockt"-Projektes ist, welches der Veranstalter auch auf Großveranstaltungen, wie zum Beispiel dem Hurricane-Festival in Scheeßel, propagiert?
  4. Werden unter anderem Rücknahmemöglichkeiten für Einweg- und Mehrweg-getränkeverpackungen (Glas/Kunststoff/Weißblech/Aluminium) aufgestellt? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie viele Stationen sind wo auf dem Gelände vorgesehen?

Zu Ziff. 13 16:

 

Der Veranstalter lässt derzeit in Abstimmung mit Polizei, Feuerwehr und Bezirksamt von Dienstleistern wie z.B. Verkehrsplanern, Sicherheits- und Logistikunternehmen entsprechende Konzepte erarbeiten.

 

 

Anhänge

 

 

Keine