Ordnungsgemäße Sondernutzung oder Pauschalangebot? Kleine Anfrage Nr. 71/2017 von Herrn M. Fischer, S. Bohlen, N. Müller, P. Kroll und S. Baumann, CDU-Fraktion
Am 9. September 2017 wird der Stadtpark in Hamburg-Nord Schauplatz des Eröffnungs-konzerts der Europatour der Rolling Stones. Gemäß aktueller Berichterstattung werden ca. 80.000 Fans erwartet. In den Medien wird beschrieben, dass die Veranstalter FKP Scorpio und DEAG Concerts "...einen nicht näher bezeichneten sechsstelligen Betrag..." für die Nutzung der großen Festwiese im Stadtpark bezahlen müssen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Herrn Bezirksamtsleiter:
Das Bezirksamt ist seit dem 16.03.2017 mit dem Thema befasst.
Die Tourneeplanung stand bis Anfang Mai 2017 unter Vorbehalt und war vertraulich. Die grundsätzliche Bereitschaft zur Vergabe der Festwiese wurde deshalb in Einzelgesprächen mit Fraktionsvorsitzenden abgestimmt. Eine Ausschussunterrichtung mit noch in Arbeit befindlichen Details folgt in den nächsten Wochen.
Das Entgelt wurde auf der Grundlage der Gebührenordnung für die Verwaltung und Benutzung der öffentlichen Wege, Grün- und Erholungsanlagen ermittelt.
Die Höhe der vorsorglich geforderten Bankbürgschaft zur Absicherung der vertraglich vereinbarten „Wiederherstellungsverpflichtung“ orientiert sich an Erfahrungswerten aus anderen Großveranstaltungen.
Das Bezirksamt wird den für Sondernutzungsvertragsgelegenheiten zuständigen Ausschuss wie üblich in nicht-öffentlicher Sitzung mit den vereinbarten Konditionen befassen.
Die Bankbürgschaft bewegt sich im sechsstelligen Bereich. Ansonsten siehe
Antwort zu Ziff. 5.
Vertragsgegenstand ist die gesamte Festwiese. Der Aufbau beginnt am 01.09.2017 nicht mit einer Vollsperrung der Festwiese, sondern mit dem Bühnenaufbau am Stadtparksee aufwachsend bis zum Veranstaltungstag. Der Abbau muss spätestens am 14.09.2017 beendet sein.
Ja. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Festwiese über keine besondere Infrastruktur für die Durchführung einer solchen Konzertveranstaltung verfügt und deshalb und zum Schutz der Grünanlage hohe Aufwände erforderlich sind.
Bezirksamt und Veranstalter konzentrieren sich auf das Ziel, durch technische und organisatorische Maßnahmen Schäden möglichst zu vermeiden oder gering zu halten.
Das Bezirksamt schließt nicht aus, dass einzelne Teilflächen der insgesamt 112.000 m² großen Rasenflächen im Anschluss an die Nutzung erneuert werden müssen.
PSP-Element 3-22003010-000002.02 „Benutzungsgebühr Grünanlagen“.
Mehrerlöse können u.a. für zusätzliche Pflegemaßnahmen in Grünanlagen verwendet werden.
Zu Ziff. 13 – 16:
Der Veranstalter lässt derzeit in Abstimmung mit Polizei, Feuerwehr und Bezirksamt von Dienstleistern wie z.B. Verkehrsplanern, Sicherheits- und Logistikunternehmen entsprechende Konzepte erarbeiten.
Keine
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