Aus den Antworten zur Drs. 21-6949 ergeben sich neue Fragen.
Deshalb fragen wir die Bezirksverwaltung:
- In der Antwort zur Frage 1 in Drs. 21-6949 heißt es, es gibt keine rechtlichen Vorgaben zur Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der ersten Verschickung. Wie lange sind die durchschnittlichen Fristen von Veröffentlichung der ersten Verschickung bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung von Stellungnahmen? Bitte nennen Sie mindestens die Fristen der letzten drei bezirklichen Straßenbaumaßnahmen.
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In der Antwort zur Frage 2 in Drs. 21-6949 heißt es: „Sobald für alle drei Abschnitte eine abgestimmte Entwurfsplanung vorliegt, werden diese auf einer Öffentlichkeitsveranstaltung vorgestellt.“ Welche Einflussmöglichkeiten haben die Bürgerinnen und Bürger dann noch auf der Öffentlichkeitsveranstaltung auf die abgestimmte Entwurfsplanung? Wenn Einflussmöglichkeiten vorhanden, bitte genau beschreiben, welche.