20-3960

Öffentliche Anhörung zur geplanten Flüchtlingseinrichtung Seelemannpark / Loogestraße in Eppendorf am 20.02.2017 Stellungnahme von Herrn von Grone, Initiative "Flüchtlinge nach Eppendorf"

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

Das Bezirksamt informiert über die Stellungnahme der Initiative „Flüchtlinge nach Eppendorf“:

 

„Sehr geehrte Abgeordnete der BV Nord!

Sehr geehrte Damen und Herren der Bezirksverwaltung!

 

Mit der Bitte um Weiterleitung an die Abgeordneten der Bezirksversammlung Nord und die Leitung sowie die Mitarbeiter der Bezirksverwaltung

 

Betr.: Öffentliche Anhörung zur geplanten Flüchtlingseinrichtung Seelemannpark/Loogestraße in Eppendorf am 20.2.2017

 

Angesichts der Beschlusslage in der Hamburger Bürgerschaft haben mich Diskussion und Beschlussfassung der letzten Wochen und Monate in RegA EWi und Hauptausschuss bezüglich der Unterbringung von Flüchtlingen in Eppendorf sehr irritiert.

 

Unter Berücksichtigung der im Vertrag getroffenen Regelungen erscheint es mir unverständlich, dass die Oppositionsfraktion CDU für den Beschluss zu einer öffentlichen Anhörung über die Unterbringung von Flüchtlingen in Eppendorf ihre Minderheitenrechte geltend machen musste. Wer die Bestimmungen des Vertrags zur Kenntnis genommen hat, kann wissen, dass dort der Bürgerbeteiligung in allen Fragen der Flüchtlingsintegration – nicht allein der Unterbringung! - höchste Priorität beigemessen wird. Insofern hätte allein der einfache Antrag einer der Fraktionen genügen müssen, um die Beteiligung der BürgerInnen des Stadtteils zu gewährleisten. Die anschließende Abstimmung, in der die Mehrheitsfraktionen SPD/GRÜNE die Instrumente der Bekanntmachung der Anhörung auf ein Minimum einschränken wollten (Allris, Wochenblatt), hätte m.E. angesichts der vorliegenden Vertragsbestimmung  der Drs. 21/5231 durch die Bezirksamtsleitung beanstandet werden müssen. Es hat erst der Intervention des Zentralen Koordinationsstabs Flüchtlinge (ZKF) erfordert, dass die Bezirksverwaltung die Einladung zu der als öffentlich deklarierten Anhörung am 10.2. zur Verteilung im Stadtteil freigegeben hat.

Unter diesen Eindrücken habe mich deswegen dazu entschieden, den Vertrag der Stadt Hamburg mit den ‚Hamburger Bürgerinitiativen für gute Integration’ (HGI) vom 13.7.2016/Dr. 21/5231 hier noch einmal in einer tabellarischen Form bekannt zu machen. Die Übersicht ist von HGI/IFI zur internen Revision erstellt worden, leistet in dem hier vorgestellten Ausschnitt gute Dienste für einen Überblick über die getroffenen Vereinbarungen. Die Excel-Tabelle finden Sie in der Anlage. Die Passagen, die mir für die Entscheidung über die Unterkünfte in Eppendorf besonders bedeutsam erschienen, habe ich gelb markiert.

Hier ein erster Überblick Drs. 21/5231 lt. tabellarischer Darstellung in der beiliegenden Excel-Tabelle:

 

Neben dem vertragsschließenden Senat sind die Bezirke lt. Hamburger Verfassung als nachgeordnete Verwaltungsorgane der Stadt an die Vereinbarungen des Vertrags gebunden (ID 4-6).

Erstellung eines Kriterien gestützten Verteilungsschlüssels für Hamburger Bezirke und Stadtteile (ID 8).

Bei der Standortplanung sind aus Gründen der Ausgewogenheit zuvörderst die Stadtteile in den Blick zu nehmen, die bisher noch keine bzw. anteilig geringe Beiträge zu Unterbringungsverantwortung erbracht haben (ID 44).

Auch Stadtteile, die sich bisher noch nicht in solche Diskussionsprozesse (Bürgerverträge) eingebracht haben, sind herzlich eingeladen, ihren Weg zu suchen. Derartige Verständigungen sollen gerade nicht das Privileg einzelner Stadtteile sein – sondern ein Angebot an die ganze Stadt (ID 256 – 257).

Grundsatz der Innenentwicklung vor Außenentwicklung  mit einer aktiven Flächenpolitik des Landesbetriebs Immobilienmanagement  und Nutzung aller Wohnungsbaupotentiale der Stadt, einschließlich Flächenrecycling und Nutzung von Nachverdichtungspotentialen (Teilung und Zweitbebauung, Aus- oder Anbau, Umbau leer stehende Bürogebäude zu Wohnzwecken, Betriebserweiterung, Aufstockungspotential von Gebäuden für den Wohnungsbau)(ID 78, 84 – 86, 96 - 104).

Geeignete Flächenvorschläge für Flüchtlingsunterkünfte werden umgesetzt, soweit sie diesem Beschluss nicht widersprechen (ID 261).

In der äußeren Stadt sollen die Flächen des Biotopverbundes, der Landschaftsachsen und Landschaftsschutzgebiete als großflächig wahrnehmbare Naturräume erhalten bleiben, Eingriffe müssen auf Ausnahmen begrenzt bleiben. In Naturschutzgebieten und Naturdenkmälern ist und bleibt eine Bebauung nicht möglich (ID 79 - 82).

Der Zweckentfremdung von Wohnraum soll intensiv nachgegangen werden. Dazu ist der Personalbestand in den Bezirken angemessen zu erhöhen (ID 90 – 94).

Umfassende, frühestmögliche und breitestmögliche Bürgerbeteiligung bzw. -information bei neuen Vorhaben örU bzw. Perspektive Wohnen, incl. Planungswerkstätten oder Workshops. Hierzu stellen Senat und Bürgerschaft zusätzliche Mittel bereit. Die Belange der Bürgerinnen und Bürger sollen zügig in das Verfahren eingebracht und angemessen berücksichtigt werden, um breit getragene Planungsergebnisse zu erzielen (ID 18, 19, 61, 71, 72, 73, 217 – 226 und weitere).

Die Partizipation der Bürgerinnen und Bürgern an den in diesem Ersuchen behandelten Fragen ist zu stärken und gleichzeitig im Gesamtprozess zeitlich zu optimieren. Dazu sind den Bezirken entsprechende Ressourcen bereitzustellen. Mindeststandards der Bürgerbeteiligung sind im Interesse eines Gelingens der Vorhaben einzuhalten. Die Bezirke haben sich in eigener Verantwortung auf diese Kriterien zu verständigen. In geeigneten Fällen sind Quartiersbeiräte einzurichten (ID 248 – 252).

‚Inklusive Integration’ ist Querschnittsaufgabe und stellt besondere Anforderungen an die Infrastruktur der neuen Wohnunterkünfte. Die vorhandenen Regelsysteme öffnen sich für die neuen Bewohner - keine ‚Sondermaßnahmen’ für Menschen mit Migrationshintergrund (ID 117 – 128).

Die Verwirklichung eine inklusiven Integration’ erfordert besondere Anstrengungen in den folgenden Bereichen:

Frühe Bildung und Betreuung (ID 129 – 132, 133 – 151)

Gute Schule als Integrationsmotor (ID 152 – 188)

Sprachvermittlung (ID 189 -199)

Arbeit und Ausbildung (ID 200 – 216)

Zivilgesellschaft und ehrenamtliches Engagement (ID 217 – 247)

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Götz v. Grone“

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten

 

 

Tom Oelrichs

 

Anhänge

Tabellarische Übersicht 

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.