Öffentlich geförderte Wohnungen auch für Fuhlsbüttel/Langenhorn Stellungnahme des Bezirksamtes
Der Stadtentwicklungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 07.09.2017 mit o.g. Thematik
befasst und auf Grundlage eines Antrages der CDU-Fraktion einstimmig folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:
Begründung:
Es handelt sich hier um ein städtisches Grundstück, dass veräußert wird. Es muss zwingend dafür Sorge getragen werden, dass auch hier öffentlich geförderter Wohnraum entsteht, bzw. die künftigen Mieten denen im 1. Förderweg entsprechen. Die Tatsache, dass die Wohnungen zunächst an f & w vermietet werden, darf das künftige Mietenniveau nicht in die Höhe treiben!
Trotz anderslautender Zusagen (siehe Drucksache 21/1838, Flüchtlingsunterkünfte mit der Perspektive Wohnen) und auch anderslautender Äußerungen, sollen die Wohnungen, die im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Fuhlsbüttel 23/ Langenhorn 83 entstehen werden, im Anschluss an die Nutzung für die öffentliche Unterbringung doch nicht dem Wohnungsmarkt als öffentlich geförderte Wohnungen zur Verfügung stehen.
Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung einstimmig.
Die Stellungnahme des Bezirksamtes ist als Anlage beigefügt.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Harald Rösler
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