Obdachlosigkeit im Bezirk Hamburg-Nord
Bedauerlicherweise sind im Hamburger Stadtgebiet und somit auch im Bezirk Hamburg-Nord viele Menschen von Obdachlosigkeit betroffen.
In Hamburg existiert eine ganze Reihe von Einrichtungen, die von obdachlosen Menschen in Anspruch genommen werden können. Mit dieser kleinen Anfrage soll erfasst werden, was im Bezirk Hamburg-Nord für Obdachlose getan wird.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1) Ist dem Bezirksamt Hamburg-Nord die ungefähre Anzahl von wohnungs-, bzw. obdachlosen Menschen im Bezirksgebiet bekannt?
Antwort der Verwaltung:
Die genaue Zahl der tatsächlich wohnungs- oder obdachlosen Menschen ist nicht erfasst. Die Zahl der aktuell durch Fördern&Wohnen AöR bereit gestellten Plätze und Angebote (auch im Bezirk Hamburg-Nord) sind für die verschiedenen Gruppen über den Link https://www.foerdernundwohnen.de/unternehmen/standorte einsehbar.
2) Ist dem Bezirksamt Hamburg-Nord bekannt, wie sich die Zahl der wohnungs- bzw. obdachlosen Menschen im Bezirk Hamburg-Nord in den letzten fünf Jahren entwickelt hat?
Antwort der Verwaltung:
Siehe Antwort zu 1.
Zur Trendentwicklungen könnte auch eine Anfrage an die zuständige Fachbehörde gerichtet werden.
3) Welche Angebote für Wohnungslose und welche Angebote für Obdachlose werden im Bezirk Hamburg-Nord zur Verfügung gestellt? Bitte jeweils nach staatlichen sowie nach privaten Angeboten (sofern bekannt) aufschlüsseln.
Antwort der Verwaltung:
Siehe Antwort zu 1.
Und zusätzlich zum Winternotprogramm und weiterführenden Angeboten: Handzettel zum Hamburger Winternotprogramm - hamburg.de
4) Wie viele Übernachtungsmöglichkeiten bestehen im Bezirk Hamburg-Nord? Bitte jeweils nach Standort und Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze aufschlüsseln.
Antwort der Verwaltung:
Das Bezirksamt ist nicht für die Einrichtung von Übernachtungsplätzen zuständig. Zu von Fördern&Wohnen AöR zur Verfügung gehaltenen Plätzen siehe Antwort zu 1. und Standorte Unterbringung Flüchtlinge Zuwanderer Hamburg - hamburg.de
5) Schließen sich Obdachlosigkeit und die Gewährung von Eingliederungshilfe aus? Wenn ja - warum?
Das Bezirksamt Hamburg-Nord ist für die Bewilligung von Leistungen der Eingliederungshilfe nicht zuständig. Diese Frage wäre ggf. an die Fachbehörde zu stellen.
Dr. Udo Franz Hamburg, 10.11.2022
stellv. Bezirksamtsleitung
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