22-0734

Nutzung von digitalen Sprechstunden auf Bezirksebene

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Digitale Sprechstunden bieten zahlreiche Vorteile: Sie ermöglichen eine flexible und ortsunabhängige Kommunikation mit Behörden oder Dienstleistern, sparen Zeit durch den Wegfall von Anfahrten und Wartezeiten und sind besonders hilfreich für Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Sie erhöhen die Effizienz durch digitale Dokumenteneinreichung und Echtzeit-Kommunikation, schonen Ressourcen und tragen durch reduzierte Fahrten zur Nachhaltigkeit bei. Im Bezirksamt Hamburg-Nord fehlen bisher digitale Sprechstunden zum Serviceangebot des Bezirkes.

1) Welche Erfahrungen wurden bisher im Bezirk Hamburg-Nord mit digitalen Sprechstunden gemacht, und gibt es Überlegungen, diese im Bezirk Hamburg-Nord einzuführen?

Bislang werden im Bezirksamt Hamburg-Nord grundsätzlich keine regelhaften digitalen Sprechstunden angeboten. Die Bezirksverwaltung erbringt ihre Angebote und Services nach einheitlichen überbezirklichen Standards, dies erfordert eine entsprechende überbezirkliche Abstimmung. Kurzfristig ist im überbezirklichen Kontext keine Erweiterung des Leistungsspektrums um digitale Sprechstunden geplant, insofern gibt es auch im Bezirk Hamburg-Nord keine Überlegungen diese regelhaft einzuführen.

Gleichwohl gibt es im Bezirksamt Hamburg-Nord in Einzelfällen digitale Angebote. So werden stellenweise Bauberatungen oder Beratungen der Wirtschaftsförderung digital durchgeführt. Außerdem bietet das Jugendamt in Einzelfällen digitale Beratungsgespräche/digitale Formate an, z.B. eine digitale Informationsveranstaltung der Adoptionsvermittlungsstelle. Hier wurden gute Erfahrungen mit dem Format gemacht, da das digitale Angebot die Flexibilität der Terminvereinbarungen für alle Beteiligten erhöht.

2) Welche konkreten Services des Bezirkes könnten über digitale Sprechstunden abgedeckt werden, und welche sind aus Sicht der Verwaltung besonders geeignet?

Ergänzend zu den zuvor genannten Einzelfällen sind digitale Beratungsangebote insbesondere für Fachbereiche mit vornehmlich rechtlicher Anspruchsprüfung geeignet.

3) Welche technischen und organisatorischen Voraussetzungen wären notwendig, um digitale Sprechstunden im Bezirksamt Hamburg-Nord anbieten zu können?

Neben der Einführung eines kunden- und benutzerfreundlichen Videokonferenztools, das gleichermaßen den Anforderungen des Datenschutzes gerecht wird, ist aus Sicht des Bezirksamtes Hamburg-Nord die Einführung eines webbasierten Terminbuchungstools notwendig.

4) Welche Kosten würden für die Einführung digitaler Sprechstunden je Stunde anfallen und welche Aufwände würden im Vergleich zu analogen Sprechstunden eingespart werden?

Da derzeit keine Einführung regelhafter digitaler Sprechstunden geplant ist, gibt es keine Aufwandschätzung. Dementsprechend liegen dem Bezirksamt Hamburg-Nord keine Daten vor.

Dr. Bettina Schomburg 21.02.2025

Bezirksamtsleitung

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