20-4505

Nichtzustandekommen des Bürgerbegehrens „Für den Erhalt der Verkehrssicherheit in der Langenhorner Gartenstadt Holitzberg“

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

Am 13.12.2016 wurde das o.g. Bürgerbegehren mit dem folgenden Text angezeigt:

 

Sind Sie dafür, dass die historische Gartenstadt Holitzberg mit ihren ortsprägenden Grünflächen, dem Siedlungscharakter und den in Grünflächen eingebetteten Kinderspielplätzen erhalten bleibt und dass der durch das Neubauvorhaben Tangstedter Landstrasse 435 451 zusätzlich zu erwartende Verkehrsstrom nicht durch den Kern der alten Siedlungsstrassen geleitet wird, sondern das Neubauvorhaben direkt von der Tangstedter Landstrasse angebunden wird, um auch die Verkehrssicherheit insbesondere für Schulkinder und ältere Menschen zu gewährleisten?“

 

r das Zustandekommen eines Bürgerbegehrens muss dieses nach § 3 Absatz 1 Bezirksabstimmungsdurchführungsgesetz von 3 % der wahlberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner unterstützt werden. Nach § 3 Absatz 5 Bezirksabstimmungsdurchführungsgesetz ist Grundlage die Zahl der wahlberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner bei der letzten Wahl zur Bezirksversammlung. Diese beträgt 226.373 Wahlberechtigte. Ein erfolgreiches Bürgerbegehren muss demnach von 6.792 Einwohnerinnen und Einwohnern unterstützt werden.

 

Die Frist für die Sammlung der Unterstützungsunterschriften beträgt nach § 3 Absatz 1 Bezirksabstimmungsdurchführungsgesetz sechs Monate. Die Anzeige des Bürgerbegehrens erfolgte am 13.12.2016. Das Fristende war am 13.06.2017.

 

Mit Bescheid vom 20.03.2017 wurde die Sperrwirkung mit 2.372 gültigen Unterschriften festgestellt.

Dem Bezirksamt liegen ca. 464 weitere Unterschriften vor. Da diese Unterschriften zusammen mit den Unterschriften für die Sperrwirkung nicht ausreichen, um das Quorum von 6.792 Unterschriften zu erreichen, wurden die Unterschriften nicht geprüft.

 

Das Bürgerbegehren „r den Erhalt der Verkehrssicherheit in der Langenhorner Gartenstadt Holitzberg“ ist nicht zustande gekommen, da die benötigte Anzahl von 6.792 gültigen Unterstützungsunterschriften nicht erreicht wurde.

 

Dieser Bescheid erging allein zur formalen Beendigung des Bürgerbegehrens. Der Beschluss der Bezirksversammlung vom 11.05.2017 bleibt von diesem Bescheid unberührt. Das

Bezirksamt wird den von Initiative und Bezirksversammlung ausgehandelten Kompromiss beachten und umsetzen.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

 

Tom Oelrichs

 

Anhänge

 

Keine