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Nichts geht mehr in Klein Borstel! Es fährt kein Bus nach nirgendwo!
Anfrage gem. § 27 BezVG

Anfrage nach § 27 BezVG

Sachverhalt

 

Entlang der S- Bahntrasse zwischen der Station Ohlsdorf und Wellingsbüttel liegt auf der einen Seite der Friedhof Ohlsdorf und auf der anderen Seite das Alstertal mit seinem Alsterwanderweg. Somit sind die Stadtteile Klein Borstel mit der S-Bahnstation Kornweg und die Anwohner rund um die S-Bahnstation Hoheneichen gut an den ÖPNV angebunden.

 

Viele Anwohner aus dem Umfeld der S-Bahnstation Kornweg und Hoheneichen haben ihre Ärzte oder ihren Arbeitsplatz nahe der Station Poppenbüttel. Wenn es zu Störungen der S Bahnlinie S1 kommt, wird die Wellingsbütteler Landstr. sowie der Wellingsbüttler Weg auch für den Busersatzverkehr genutzt. Die Wellingsbütteler Landstraße (Bezirk Nord) sowie der Wellingsbüttler Weg, (Bezirk Wandsbek) sind wichtige Hauptverkehrsstraßen und erfüllen eine großräumige Verbindungsfunktion.

 

Entlang der ca. 5 Kilometer langen, von alten Bäumen eingefassten Allee, gibt es keine Querverbindung für Fahrzeugführer. Es müsste das gesamte Alstertal umfahren werden. Der LSBG plant nun die Sanierung der Wellingsbütteler Landstr. sowie des Wellingsbüttler Weges. Eine Sanierung soll unter Vollsperrung erfolgen. Gemäß der Senatsdrucksache 22/902 wird der Zeitraum 03.2021 bis 11.2024 angegeben. Bekannt ist außerdem, dass die DB Netz AG ihre fünf Eisenbahnbrücken zwischen Ohlsdorf und Poppenbüttel erneuern will. Bisher wurde als Zeitraum für die Brücke Sodenkamp Erneuerung 2026, Brücke Borstels Ende Erneuerung 2026 und Brücke Tornberg, Erneuerung 2029 angegeben. Diese Maßnahmen werden auch zu erheblichen Störungen in Klein Borstel und Umgebung führen.

 

 

 

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Behörde:

 

  1. Wem obliegt die Planung von Busersatzverkehren während der o.a. geplanter Sperrungen?

 

Antwort der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende:

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende nimmt auf Grundlage von Auskünften der Deutschen Bahn AG (DB AG) wie folgt Stellung:

 

Zu 1.:

Die Beauftragung von Schienenersatzverkehr (SEV) erfolgt durch die S-Bahn Hamburg GmbH. Die weitere Planung und Umsetzung findet gemeinsam mit den jeweils durchführenden Busunternehmen statt.

  1. Wie und wo entlang soll ein möglicher Busersatzverkehr bei Ausfall der S 1 unter einer Vollsperrung der Wellingsbütteler Landstraße sowie des Wellingsbüttler Wegs geführt werden und wie wird die ÖPNV Anbindung für die Anwohner in Klein Borstel während der Vollsperrung bei einem möglichen Ausfall der S 1 sichergestellt?
    1. In Richtung Hoheneichen, Wellingsbüttel und Poppenbüttel?
    2. In Richtung Ohlsdorf?
    3. Aus Richtung Ohlsdorf?
    4.  

Zu 2.:

Das SEV-Konzept wird grundsätzlich unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Straßensituation geplant. Die Ersatzmaßnahmen werden erst geplant, wenn die jeweiligen Sperrungen feststehen. Eine konkrete Routenführung kann daher noch nicht genannt werden. Sobald eine Sperrung der S-Bahn-Infrastruktur feststeht, erfolgt ein entsprechender Eintrag im Rahmen der HVV-Baustellenkoordination in dem verkehrsträgerübergreifenden Programm ROADS, um Konflikte in der Routenführung bei der Durchführung weiterer Baumaßnahmen zu vermeiden.

  1. Wie will die DB Netz AG sicherstellen, dass die Erneuerung der Eisenbahnbrücken nicht mit der Vollsperrung der Wellingsbütteler Landstr. sowie des Wellingsbüttler Wegs zusammenfällt?
    1. Wie weit sind die Planungen hinsichtlich Zeitraum Erneuerung der Brücken?
    2. Wann erfolgt die Vorstellung der Maßnahme in den politischen Gremien?

 

Zu 3.:

Bezüglich des Verkehrskonzeptes wird es hierzu im Vorwege entsprechende Abstimmungen mit den zuständigen Behörden einschließlich der Bezirksämter geben. Die DB Netz AG stimmt die Sperrzeiten für den S-Bahnverkehr mit der S-Bahn Hamburg ab (Vorbereitungen laufen, Abstimmung bis Frühjahr 2021). Der entsprechende Schienenersatzverkehr wird daraufhin von der S-Bahn Hamburg geplant. Genauere Angaben zur Führung des SEV können deshalb momentan nicht gemacht werden. Die Baumaßnahme der 5 Eisenbahnüberführungen ist bei der Koordinierungsstelle für Maßnahmen an Hauptverkehrs- und Bundesfernstraßen (KOST) beim Landesbetrieb für Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) angemeldet bzw. bei ROADS hinterlegt. Das Zeitfenster für die Baumaßnahmen an den S-Bahn-Brücken wird unter Beachtung der Bauarbeiten für die Straßenerneuerung abgestimmt. Wenn die Sanierung der Wellingsbüttler Landstraße planmäßig in 2026 abgeschlossen wird, stehen die beiden Baumaßnahmen zeitlich nicht in Konkurrenz.

 

 

Dr. Andreas Schott Martina Lütjens

CDU-Fraktionsvorsitzender Gunther Herwig

 

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