Neufassung von §11 ab Absatz 3 der Geschäftsordnung der Bezirksversammlung Gemeinsamer Antrag von SPD- und GRÜNE-Fraktion
In der Sitzung des Hauptausschusses der Bezirksversammlung Hamburg-Nord wurde am
7. Februar 2017 vereinbart, dass in der dort vorgelegten Neufassung der Geschäftsordnung der BV der §11 noch einmal überarbeitet werden sollte.
Die zunächst vorgelegte Fassung des §11 Absatz 3-6 sah wie folgt aus:
(3) 1Themen, die Gegenstände der weiteren Tagesordnung sind, können nicht Gegenstand der Aktuellen Stunde sein. 2Jede Fraktion oder Gruppe kann ein Thema anmelden.
(4) 1Ein Redebeitrag darf nicht länger als 5 Minuten dauern. 2Jede Fraktion oder Gruppe kann einmal zu jedem angemeldeten Thema sprechen.
(5) Anträge zur Sache dürfen nicht gestellt werden.
(6) Die Bezirksamtsleiterin oder der Bezirksamtsleiter kann sich an der Aussprache beteiligen.
Die Neufassung ab Absatz 3 lautet unter Ergänzung dieses Absatzes (kursiv), Wegfall des Absatz 4 und Nachrücken der Absätze 5+6 wie folgt:
(3) 1Themen, die Gegenstände der weiteren Tagesordnung sind, können nicht Gegenstand der Aktuellen Stunde sein. 2Jede Fraktion oder Gruppe kann ein Thema anmelden. 3Jede Fraktion oder Gruppe hat zu jedem angemeldeten Thema eine Redezeit von fünf Minuten.
(4) Anträge zur Sache dürfen nicht gestellt werden.
(5) Die Bezirksamtsleiterin oder der Bezirksamtsleiter kann sich an der Aussprache beteiligen.
In der Anlage zu diesem Antrag ist ist die vollständige Neufassung der Geschäftsordnung inklusive der Änderungen an §11 beigefügt.
Vor diesem Hintergrund möge der Hauptausschuss beschließen:
Der Neufassung von §11 ab Absatz 3 der Geschäftsordnung der Bezirksverammlung Hamburg-Nord wird zugestimmt.
Für die SPD-FraktionFür die GRÜNE Fraktion
Thomas Domres Michael Werner-Boelz
Komplette Neufassung der Geschäftsordnung der Bezirksversammlung Hamburg-Nord
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