21-2314

Neuer Standort für die Ausländerabteilung Hamburg-Nord Drucksache zur Anhörung der Bezirksversammlung Hamburg-Nord gem. § 26 Nr. 1 BezVG

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 20.05.2021 Hauptausschuss Ö 7.3

Sachverhalt

 

Das Bezirksamt Hamburg-Nord hat an der Flughafenstr. 52 (Airport-Center) neue Räumlichkeiten anmieten lassen, um für die Ausländerabteilung, die räumlich im Bezirksamtsgebäude an der Kümmellstr. 5-7 nicht mehr annähernd ausreichend versorgt werden kann, dorthin zu verlagern. Es sollen an dem neuen Standort, der auch verkehrstechnisch sehr gut an das ÖPNV-Netz (U-Bahn Langenhorn-Nord) angebunden und damit sowohl für Kund:innen als auch Mitarbeiter:innen ausgezeichnet erreichbar ist, neue, helle und einer Willkommensbehörde angemessene Arbeitsplätze entstehen.

 

Es  werden in dem Gebäude, das sich über 3 Etagen auf einer Fläche von 1.800 m² erstreckt, 40 Arbeitsplätze entstehen. Die Ausländerabteilung wird sich in dem Gebäude, das im Laufe des Jahres für die Zwecke einer stark frequentierten Kundendienststelle baulich hergerichtet wird, auch arbeitsorganisatorisch so aufstellen können, dass die Arbeitsabläufe zukunfts-und kundenorientiert unter Berücksichtigung der fortschreitenden Digitalisierung gestaltet werden.

 

Es wird eine Eingangszone mit einem Rezeptionstresen und vier Arbeitsplätzen sowie ein Front- und  Backoffice-Bereich entstehen. Die Räume werden sehr ansprechend und funktional gestaltet.

 

Nachderzeitigen Planungen soll der Umzug der Ausländerabteilung Ende des Jahres 2021 erfolgen.

 

Aufgrund der Dringlichkeit des Bedarfs musste die Standort-Entscheidung sehr kurzfristig erfolgen, damit mit der nutzergerechten baulichen Herrichtung durch den Vermieter begonnen werden kann.

 

Im Rahmen einer Nutzungsvereinbarung der Sprinkenhof GmbH mit dem Vermieter wurde eine Nutzungsdauer von 15 Jahren vorgesehen.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Michael Werner-Boelz

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
20.05.2021
Ö 7.3
Anhänge

 

Keine

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