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Neubau für die Grundschule Alsterdorfer Straße 39 Anfrage gem. § 27 BezVG

Anfrage nach § 27 BezVG

Sachverhalt

 

Die Grundschule Alsterdorfer Str. 39 unterrichtet derzeit einige Klassen in Schulcontainern. Diese sollen nach Angaben der Schulleitung durch einen Neubau ersetzt werden. Dies ist zu begrüßen. Derzeit werden die Eltern gebeten, sich an der Neugestaltung des Neubaus und deren Nutzung zu beteiligen. Nach ersten Information der Schule an die Eltern soll mit dem Neubau im Jahr 2020 begonnen werden. Geplant soll ein Bau im Bereich des heutigen „Schulwalds“ sein. Dieser Standort  war schon seinerzeit für die temporären Container geplant und wurde vom Bezirksamt aus Baumschutzgründen abgelehnt. Der „Schulwald“ wird von den Schüler*innen sehr intensiv genutzt – nicht nur während der Pausen. Vielmehr wird der Wald für viele Angebote des Ganztags und der Hortbetreuung genutzt und ist in seiner Form nicht ersetzbar. Ein Erhalt des Schulwalds ist daher von besonderer Bedeutung für die Schule.

 

In Anbetracht der Zeitnähe des Baus scheint es zudem schwierig, die von den Eltern mit der Grundschule derzeit erarbeiteten Punkte in die Planung des Neubaus einfließen zu lassen. Auch wurden bisher keine Äußerungen zum Stand der Planung gemacht.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

 

1.Welche Anforderungen bestehen seitens der Behörde an einen Neubau für die

           Grundschule Alsterdorfer Straße 39?

 

2.Wann wurde mit den Planungen für einen Neubau begonnen? Zu welchem Zeitpunkt

            lagen die unterschiedlichen Planstände wie Anforderungen an den Neubau, Lageplan,

            Vorentwurf, Entwurf etc. vor?

 

3.Wie ist der derzeitige Stand der Planungen für diesen Neubau? Wie ist der Zeitplan für

            Planung und Umsetzung?

 

4.Nach Aussage der Schule soll der Neubau auf dem Areal des „Schulwalds“ entstehen.

            Gibt es eine Entwurfsskizze oder Vorentwurf bzw. einen Lageplan mit eingezeichneter

            Lage des Neubaus (bitte beifügen)?

            Falls nicht: An welcher Stelle auf dem Grundstück ist die Errichtung des Neubaus

            geplant?

 

5.Aus welchen Gründen wurde genau dieser Standort gewählt. Was spricht aus Sicht der

            Behörde gegen einen anderen Standort?

 

6.Gibt es im Rahmen des Neubauvorhabens zu beachtende Anforderungen des Amtes für

            Denkmalschutz?

            Falls ja, welche?

 

7.Unterscheiden sich die Vorgaben des Amtes für Denkmalschutz von denen, die seiner

            zeit für die Aufstellung des Provisoriums gestellt wurden?

            Falls ja, warum und in welchen Punkten?

 

8.Sind an den beiden Schulstandorten ausreichend Flächen vorhanden, um alle ggf.

            notwendigen Zubauten zu errichten, ohne die Mindestmaße für vorzuhaltende

            Freiflächen an Grundschulen zu unterschreiten?

            Falls nein: Wie geht die Behörde damit um?

 

Stellungnahme der Finanzbehörde in Abstimmung mit der Behörde für Schule und Berufsbildung und der Behörde für Kultur und Medien:

Zu 1. bis 8.:

Aufgrund steigender Schülerzahlen in der Region ist der Ausbau der Schule Alsterdorfer Straße erforderlich. Geplant sind ein Gebäude mit maximal drei Geschossen und einer Fläche von rund 1.000 m² sowie eine weitere Sporthalle. Zur konkreten Lage siehe Anlage. Die konkrete bauliche Gestaltung ist Bestandteil des nachfolgenden Verfahrens.

Der Auftrag für die Baumaßnahme wurde 2016 durch die Behörde für Schule und Berufsbildung an SBH | Schulbau Hamburg erteilt. In der Folge wurden eine Machbarkeitsstudie erstellt sowie eine so genannte Phase 0 (Grundlagenermittlung mit umfassender Beteiligung der Schule und Berücksichtigung des pädagogischen Konzeptes) durchgeführt. Die Bauzeit ist aktuell von Frühjahr 2020 bis Sommer 2021 geplant.

Aus einem zusätzlich beauftragten Baumschutzgutachten geht hervor, dass die altehrwürdigen Bäume auf der Mitte des Schulhofes einen höheren Bestandswert haben als die Nachpflanzungen, die das „Wäldchen“ bilden und somit kein anderes Baufeld der beauftragten Größenordnung auf dem Grundstück zur Verfügung steht.

Im Rahmen von Vorabstimmungen wurden Anforderungen der für den Denkmalschutz zuständigen Behörde bezüglich des Standortes des Neubaus formuliert. Der jetzt zur Bebauung vorgesehene Bereich ist in denkmalfachlicher Hinsicht der einzig mögliche, um einen denkmalgerechten Anschluss des Neubaus an den denkmalgeschützten Bestandsbau herstellen zu können.

Die derzeit existierenden mobilen Klassenräume sind nur zur temporären Aufstellung beantragt worden und baulich nicht mit dem Bestandsbau verbunden. Dies ist jedoch für den Neubau geplant. Daher sind die Auflagen zur Aufstellung der temporären Container abweichend von den jetzigen denkmalfachlich begründeten Anforderungen.

 

Bezirksabgeordnete Michael Schilf, Ingo Hemesath, Sina Imhof, Dr. Anıl Kaputanoğlu, Timo B. Kranz, Carmen Möller, Christoph Reiffert, Tanja Schmedt auf der Günne, Thorsten Schmidt, Michael Werner-Boelz, Carmen Wilckens

 

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