Nerven der Nachbarn schonen, Aufpflasterungen nur mit Erhöhung der Fahrbahn realisieren Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Verbraucherschutz
Der Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Verbraucherschutz hat sich in seiner Sitzung am 01.03.2017 mit o.g. Thematik auf der Grundlage eines gemeinsamen Antrages der SPD- und GRÜNE-Fraktion befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:
„Vor diesem Hintergrund möge der Ausschuss beschließen:
Begründung:
In der letzten Zeit gab es vermehrt Beschwerden über die Oberflächengestaltung der Straße „Alter Güterbahnhof“. Dort wurden in der bestehenden Tempo-30-Zone streckenweise Pflasterungen mit grob behauenen Natursteinen vorgenommen, die laut Bezirksamt dazu dienen sollen, „auf besondere Situationen hinzuweisen und die Aufmerksamkeit des Kfz-Verkehrs zu erhöhen“. Ziel ist, den Kfz-Verkehr zu besonderer Vorsicht anzuhalten, beispielsweise um die Querung der Fahrbahn damit sicherer zu machen.
Leider halten sich immer wieder Fahrerinnen und -fahrer nicht an die vorgegebene Geschwindigkeit. Laut Anwohnerinnen und Anwohnern kommt es gerade abends und nachts bei wenig Verkehr zu deutlichen Geschwindigkeitsüberschreitungen. Das raue Pflaster führt dann zu einer sehr unangenehmen Lärmentwicklung, die den Schlaf in der Umgebung stört.
Grundsätzlich ist es begrüßenswert, wenn Autofahrerinnen und -fahrer gezielt auf Gefahrenstelle oder Orte aufmerksam gemacht werden, an denen erhöhte Wachsamkeit gefragt ist. Allerdings dürfen die dafür gewählten Mittel in der Praxis nicht zu so deutlichen Belastungen der Anwohnerinnen und Anwohner führen, wie sie am Alten Güterbahnhof zu verzeichnen sind.
Stattdessen sollten in ähnlich gelagerten Fällen andere Wege gewählt werden, um das gewünschte Ziel zu erreichen. Laut Bezirksamt sind statt Aufpflasterungen auch farbige Markierungen zulässig. In anderen Städten wurden beispielsweise auch schon Schachbrettmuster in weißer Farbe aufgetragen, um Aufmerksamkeit zu erzeugen. [1]
Weiterhin führt das Bezirksamt aus, dass „Aufpflasterungen oder Fahrbahnschwellen zur reinen Geschwindigkeitsreduzierung (…) in Hamburg nicht vorgesehen“ würden. Gründe nennt es nicht. Die praktische Lebenserfahrung zeigt aber leider, dass ohne eine erhöhte Aufpflasterung Autofahrende sich bei freier Bahn nicht davon abhalten lassen, mit zu hoher Geschwindigkeit zu fahren. So verhält es sich auch am Alten Güterbahnhof, wo nicht die Pflasterung das Problem darstellt, sondern die regelmäßige Geschwindigkeits-überschreitung.
Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.
[1] gruenlink.de/1bjo
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