21-2079

Naturschutz in Alsterdorf

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Der Naturschutz und die Pflege der Naturflächen ist vielen Bürger ein sehr wichtiges Anliegen. Die Pflege der Naturflächen kostet Geld und ist komplex. Manche Maßnahmen entpuppen sich erst später als Fehlentwicklung, die wiederum Kosten verursacht. Daher ist eine kontinuierliche Bestandsaufnahme der Pflegearbeiten essentiell und nachhaltig.

Vor diesem Hintergrund frage ich:

  1. a. Wer ist der Eigentümer des verwahrlost aussehenden Eck-Grundstücks            Brabandstraße/Alsterdorfer Damm?

Die Fläche befindet sich als Straßenverkehrsfläche in der Verwaltung des Fachbereichs Tiefbau – das Grün auf der Fläche wird als Straßenbegleitgrün vom Fachbereich Stadtgrün unterhalten.

  1. Welche Maßnahmen ergreift der Eigentümer, um für Sauberkeit und Naturpflege zu sorgen?

Der Fachbereich Stadtgrün führt den Freischnitt der Gehwegflächen in seiner Liste ‚Wintergehölzschnitt‘. Ausführungszeitraum ist der 01.10. - 28.02. Konkreter Ausführungszeitraum gem. Planung der beauftragten Firma ist der 24.02.2021.

 

  1. Wann plant der Bezirk den Gehweg vor den Häusern Alsterdorfer Damm Nr. 22 bzw. Maienweg nach der Fertigstellung der neuen Häuser vor mehreren Jahren Instand zu setzen

 

Die endgültige Herstellung der in Rede stehenden Nebenflächen konnte noch nicht erfolgen. Die näheren Gründe unterliegen dem Datenschutz. Unabhängig davon werden die Flächen regelmäßig besichtigt und sind verkehrssicher.

 

  1. Welche Maßnahmen plant der Bezirk, um die Naturfläche im Alsterdorfer Damm zwischen Alsterwanderweg und Rathenaustraße zu pflegen und als Fußgängerweg verwendbar zu machen?

 

Siehe Antwort zu 1b.

 

  1. Ist dem Bezirksamt bewusst, dass durch die einmal im Jahr durchgeführte „Rasur“ der Sträucher zwischen Kleingärten und Alsterwanderweg viele Pflanzen, wie z.B. Azaleen, Forsythien, Rhododendron, Hamamelis (auch Zaubernuss genannt) und der Rotahornstrauch eingegangen sind, weil diese nicht botanik-gemäß beschnitten werden?

 

Weder die Anpflanzung noch die Pflege der angeführten Sträucher erfolgt durch den FB Stadtgrün, sondern durch die anliegenden Kleingartenpächter. Der Rückschnitt erfolgt offensichtlich durch diese unter dem Aspekt des Blicks auf den Alsterkanal

 

  1. a. Welche Kosten sind für die Fällung einer Kastanie zu veranschlagen?

 

Die Preisgestaltung erfolgt im Wettbewerb und variiert abhängig von Größe/Durchmesser und Standort – pauschal ist diese Frage daher nicht zu beantworten.

 

  1. Welche Maßnahmen ergreift der Bezirk, um die Fällung von Kastanien aufgrund des Befalls durch die Miniermotte bzw. durch das Bakterium Pseudomonas Syringae zu verhindern?

 

Die Kastanienminiermotte ist kein Fällgrund – diese schädigt nur das Laub und hat keine Auswirkungen auf Standsicherheit. Die mit Pseudomonas bekannten Befallsbäume werden im Rahmen der Baumkontrolle über das übliche Maß hinaus halbjährlich kontrolliert – darüber hinaus erfolgt ein jährliches Monitoring durch die BUKEA. Eine Bekämpfung von Pseudomonas ist nicht möglich.

 

  1. Wie viele Kastanien sind im Bezirk Hamburg-Nord in den Jahren 2020, 2019 und 2018 gefällt worden

 

Straßenbäume:    Grünanlagenbäume:

2018: 3 Stück     2018/19:   1 Stück

 2019: 7 Stück     2019/20: 10 Stück

 2020: 9 Stück     2020/21:   9 Stück

 

 

 

  1. Wie viele Kastanien sind im Bezirk Hamburg-Nord in dem vorgenannten Zeitraum neu gepflanzt worden?

 

Straßenbäume:    Grünanlagenbäume:

keine      keine

 

  Anmerkung Straßenbäume:

Aufgrund der ausdrücklichen Empfehlung des AK Stadtbaum der BUKEA werden unter Berücksichtigung des Infektionsdrucks durch Pseudomonas keine Bäume der Gattung Aesculus nachgepflanzt. Gemäß dem Leitbaumprinzip (pro Straßenzug eine Baumart) erfolgt der Wechsel auf die neue Baumart unter Berücksichtigung der umliegenden Straßenzüge sowie evtl. historischer Unterlagen. So wurde z. B. aktuell im Kleekamp (beidseitig Aesculus) nach Sichtung historischer Unterlagen festgestellt, dass die ursprüngliche Bepflanzung aus dem Rotlaubigen Ahorn (Acer plat. ‚Fassen's Black') bestand - seitdem wird dort für jede gefällte Kastanie ein Ahorn nachgepflanzt.

 

Anmerkung Grünanlagen:

Für Grünanlagen kann die exakte Art des Ersatzbaumes nicht genannt werden. Ersatzbäume werden zwar in aller Regel in dieselbe Anlage gepflanzt, häufig aber nicht auf den identischen Standort. Die Standort- und Artenwahl obliegt der Revierleitung unter Berücksichtigung von Platzangebot, vorhandener Artenzusammensetzung und den Erfordernissen der Parkgestaltung. Verwendung finden i. d. R. Laubgehölze der heimischen Arten sowie der gärtnerischen Zuchtformen.