20-6728

Naturcent
Kleine Anfrage Nr. 42/2019 von Herrn Bernd Kroll, CDU

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Im Dezember 2016 hat der Rot-Grüne Senat mit großer Öffentlichkeitswirksamkeit einen bundesweit einmaligen Mechanismus für ökologischen Finanzausgleich im Wohnungsbau beschlossen. Diese Regelung ist rückwirkend zum 1. Januar 2016 eingeführt worden.

Die Einnahmen aus dem sog. Naturcent fließen dabei dem Sondervermögen "Naturschutz und Landschaftspflege" zu.

Aus diesem Sondervermögen können die Bezirke für geplante Projekte Geld abrufen.

Vor diesem Hintergrund frage ich das Bezirksamt:

  1. Welche Flächen wurden im Bezirksamtsbereich Hamburg-Nord seit Januar 2016 gem. den Regelungen zum Naturcent erschlossen, so dass der Naturcent jeweils fällig wurde?
    Bitte in absoluter Anzahl und in Quadratmeter je Fläche angeben.
  2. Wie viele finanzielle Zuführungen hat es für die unter 1. aufgeführten Flächen in Hamburg-Nord zum Sondervermögen "Naturschutz und Landschaftspflege" jeweils gegeben? Bitte in absoluter Summe und jeweils nach den einzelnen neu erschlossenen Flächen angeben.
  3. Hat es für weitere Baumaßnahmen / Flächen in Hamburg-Nord Zuführungen zum Sondervermögen "Naturschutz und Landschaftspflege" gegeben? Wenn ja, bitte in absoluter Summe und jeweils nach den einzelnen neu erschlossenen Flächen angeben.

Zu 1.-3.:

 

Keine.

  1. Für welche Maßnahmen hat das Bezirksamt Hamburg-Nord Gelder aus dem Sondervermögen "Naturschutz und Landschaftspflege" jeweils wann beantragt?

Siehe Anlage 1.

 

Zeitpunkt der Beantragung:Az. 18/01 und 18/02 : April 2018

Az. 19/01: September 2018

Az. 19/02 und 19/03: Oktober 2018

 

  1. In welcher Höhe wurden die Gelder für die unter 4. aufgeführten Maßnahmen durch die zuständige Behörde wann jeweils genehmigt und ausgezahlt?

Dem Bezirk wurden die Mittel der angemeldeten Maßnahmen niemals zu Verfügung gestellt, dies ist der Projektstruktur Naturcent geschuldet. Der BUE werden die im Bezirk geprüften Rechnungen zu Anweisung weitergeleitet.
 

  1. Welche weiteren Maßnahmen im Bereich der Park- und Landschaftspflege sind a. für das Jahr 2019 und b. für das Jahr 2020 durch das Bezirksamt in welchem finanziellen Umfang geplant?

Zu 6a:

Siehe Anlage 1.

Zu 6b:

Geplant ist bisher die weiterführende Entwicklungspflege der 2019 angelegten Wildblumenwiesen. Da der Stichtag für die Anmeldung von förderfähigen Maßnahmen für 2020 der 15. Oktober ist, kann die Frage zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht mit beantwortet werden. Der Umfang weiterer Projekte wird auf die Fördersumme entsprechend ausgerichtet.

 

  1. Welche der in der Kleinen Anfrage 87/2018 in Anlage 1 aufgeführten Flächen wurden wann in Langgrasflächen umgewandelt?
  2. Welche der in der Kleinen Anfrage 87/2018 in Anlage 1 aufgeführten Flächen wurden bisher nicht in Langgrasflächen umgewandelt, warum jeweils nicht und wann soll die Umwandlung erfolgen?

Zu 7. und 8.:

 

Siehe Anlage 2. Desweiteren:

  • Umsetzung der Maßnahme „Anlage von Wildblumenwiesen“ ist beauftragt und wird bis Ende Mai 2019 umgesetzt
  • zusätzliche Flächen aufgrund eines günstigen Ausschreibungsergebnisses

 

  1. Welche der in der Kleinen Anfrage 87/2018 in Anlage 2 aufgeführten Flächen wurden wann in Geophytenflächen umgewandelt?
  2. Welche der in der Kleinen Anfrage 87/2018 in Anlage 2 aufgeführten Flächen wurden bisher nicht in Geophytenflächen umgewandelt, warum jeweils nicht und wann soll die Umwandlung erfolgen?

Zu 9. und 10.:

 

Die im Jahr 2018 beantragte Geophytenpflanzung wurde im Herbst 2018 in geplantem Umfang umgesetzt.