22-1796

Nahwärmenetz im Gewerbepark Hamburg-Nord und mögliche Anbindung des Flughafens

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Der Pilotstandort Gewerbepark Hamburg-Nord im südlichen Flughafenumfeld soll nach Angaben der Freien und Hansestadt Hamburg zum klimafreundlichsten Gewerbegebiet Hamburgs entwickelt werden und als beispielgebender Wirtschaftsstandort für andere Gewerbegebiete dienen (hamburg.de/politik-und-verwaltung/bezirke/hamburg-nord/themen/klimaschutz/pilotstandort-gewerbepark-hamburg-nord).

Im Zusammenhang mit den Planungen zur klimafreundlichen Wärmeversorgung ist seit längerem ein Nahwärmenetz im Gespräch, über das u. a. nutzbare Prozesswärme aus verarbeitenden Betrieben (unter anderem aus einem größeren Rechenzentrum) weiteren Gewerbetreibenden am Standort zugänglich gemacht werden könnte.

Vor dem Hintergrund, dass der Flughafen an das Fernwärmenetz angeschlossen werden soll und zudem perspektivisch ein neues Blockheizkraftwerk erhalten wird, erscheint außerdem eine Betrachtung möglicher Schnittstellen bzw. einer Anbindung an die Flughafenplanungen - auch unter dem Aspekt der Versorgungssicherheit - sinnvoll.

In diesem Zusammenhang bitten wir um Auskunft zu folgenden Punkten:

  1. Wie ist der aktuelle Stand der Gespräche und Planungen zum Aufbau eines Nahwärmenetzes im Gewerbepark Hamburg-Nord (insb. seit 2024)? Welche konzeptionellen, organisatorischen oder politischen Meilensteine wurden bislang erreicht?

Im Sommer 2024 wurde eine Voruntersuchung zur Nutzung der lokalen Potentiale (z.B. Abwärme aus Rechenzentren) abgeschlossen. Das Ergebnis der Voruntersuchung hat ergeben, dass die vorhandenen Abwärme- und erneuerbaren Potenziale den Wärmebedarf im Gebiet decken können. Der nächste große Meilenstein ist die Einreichung einer detaillierten Machbarkeitsstudie nach BAFA - Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) durch einen Energiedienstleister. Durch die komplexe Akteurslage muss dieser Schritt weiter begleitet werden. Eine Ausschreibung für eine Prozessbegleitung ist in Vorbereitung.

  1. Welche Stellen und Akteure (Bezirksamt, Fachbehörden, ggf. städtische Unternehmen, Netzbetreiber, private Akteure im Gewerbepark) sind aktuell eingebunden? Wer übernimmt die Projektkoordination und auf welcher formalen Grundlage (Projektauftrag, Beschlusslage)?

Beteiligt sind das Bezirksamt Hamburg-Nord, Fachbehörden (BUKEA, BWAI), die Hamburger Energiewerke (HEnW), potenzielle Netzbetreibende sowie im Gewerbepark ansässige Unternehmen (Einbindung z.B. über das aus dem Netzwerk hervorgegangene Format AG Wärmenetz, es haben bisher zwei Treffen stattgefunden). Die Projektkoordination liegt beim Klimaschutzmanagement und der Wirtschaftsförderung des Bezirks.

Das Projekt Gewerbepark Hamburg-Nord hat seine formale Grundlage im Integrierten Klimaschutzkonzept des Bezirksamts. Hier werden gemeinsam mit den Unternehmen Klimaschutzmaßnahmen entwickelt und begleitet. Die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung ist einer der größten Hebel für CO2-Einsparungen und eine Maßnahme, die explizit von dem Unternehmensnetzwerk vor Ort eingefordert wird.

  1. Welche konkreten Gründe liegen nach Kenntnis des Bezirksamts dafür vor, dass die Umsetzung derzeit nicht erfolgt, ist bzw. stockt? Welche fachlichen, wirtschaftlichen, rechtlichen oder organisatorischen Punkte sind noch ungeklärt?

Es handelt sich um ein Projekt mit einer komplexen Akteurslandschaft und mit Pilotcharakter. Der „Fernwärmeausbau Nord“ (Extra-Schub für Hamburgs Fernwärme - Hamburger Energiewerke) muss bei weiteren Planungen berücksichtigt werden, eine Abstimmung mit HEnW ist erfolgt. Im Herbst 2025 konnte eine zielführende Basis der Zusammenarbeit gefunden werden, seitdem werden nächsten Schritte des Projekts konkretisiert.

Hintergrund: Für HEnW ist eine Nutzung der lokalen Potenziale und Abwärmequellen aufgrund der Netzgegebenheiten der Fernwärmeversorgung nicht möglich. Die lokal verfügbaren (Ab-)Wärmepotenziale ungenutzt zu lassen, wäre aber sowohl wirtschaftlich nachteilig als auch nicht mit den Klimazielen vereinbar. Aufgrund dessen unterstützt das Bezirksamt weiterhin eine Wärmeversorgungslösung vor Ort, welche die lokalen Potenziale einbezieht.

  1. Welche nächsten Schritte sind geplant? Gibt es einen aktuellen Zeit- und Maßnahmenplan – und falls ja, wie stellt sich dieser dar?

Aktuell ist geplant, eine Ausschreibung „Prozessbegleitung: Von der Potentialstudie zur Machbarkeitsstudie nach BEW im Gewerbepark Hamburg-Nord“ in diesem Jahr durchzuführen.

Einen genaueren Zeitplan beizufügen, ist zum aktuellen Zeitpunkt leider nicht zuverlässig möglich, da wir mit BWAI und BUKEA zu Finanzierung und inhaltlicher Ausgestaltung noch im Gespräch sind.

Ziel der Maßnahme ist es, den Übergang von der Potentialstudie und Voruntersuchung zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung im Gewerbepark Hamburg-Nord zur Beantragung der detaillierten Machbarkeitsstudie nach BEW, unter Einbindung aller relevanten Akteure, wirtschaftlich und rechtlich sicher zu gestalten. Es soll durch die Unternehmen ein Energiedienstleister ausgewählt werden, welcher die Machbarkeitsstudie nach BEW durchführt.

  1. Inwiefern ist vorgesehen, das geplante Nahwärmenetz im Gewerbepark Hamburg-Nord in den kommunalen Wärmeplan der Freien und Hansestadt Hamburg einzubeziehen?

Die kommunale Wärmeplanung liegt in der Zuständigkeit der BUKEA, die Umsetzungsphase hat noch nicht begonnen.

  1. Wurde das Gebiet bereits als potenzielles Wärmeversorgungsgebiet oder als Baustein im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung berücksichtigt?

Der BUKEA ist das Projekt bekannt.

  1. Falls nein: Welche Voraussetzungen müssten erfüllt sein, damit eine Aufnahme in den kommunalen Wärmeplan erfolgen kann, und welche Rolle kommt dem Bezirksamt dabei zu?

Dem Bezirksamt liegen keine Informationen im Sinne der Fragestellung vor.

  1. Inwiefern ist die Einbindung von Prozesswärme/Abwärme (u. a. aus verarbeitenden Betrieben bzw. Rechenzentrum) weiterhin Bestandteil des Konzepts? Welche technischen Anforderungen (z. B. Temperatur, Netztemperaturniveau, Speicherlösungen) werden dabei zugrunde gelegt?

Die Einbindung der Abwärmequellen ist der zentrale Ansatz des Projektes. Technische Anforderungen weiter zu untersuchen ist ein Bestandteil der geplanten Prozessbegleitung und insbesondere auch der detaillierten Machbarkeitsstudie nach BEW.

  1. Wurden Wirtschaftlichkeits- oder Potenzialanalysen für das Nahwärmenetz durchgeführt?

Bisher wurde nur die Voruntersuchung durchgeführt.

  1. Falls ja, mit welchen zentralen Ergebnissen?

Dem Bezirksamt liegen keine Informationen im Sinne der Fragestellung vor.

  1. Inwiefern wurden die ansässigen Gewerbebetriebe in Bezug auf ihre Anschluss- und Abnahmebereitschaft einbezogen?

Die Unternehmen sind über das Netzwerk und die AG Wärmenetz einbezogen.

  1. Welche Finanzierungs- und Betreibermodelle werden aktuell geprüft (z. B. kommunal, privat, Contracting, Mischmodelle)? Wurden oder werden hierfür Landes- oder Bundesförderprogramme in Anspruch genommen oder beantragt?

Sinnvoll wäre eine Inanspruchnahme der BAFA - Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) Förderung durch einen Energiedienstleister. Das konkrete Betreibermodell weiter festzulegen ist ein Bestandteil der geplanten Prozessbegleitung und insbesondere auch der detaillierten Machbarkeitsstudie nach BEW.

Zum kommunalen Energieversorger siehe Antwort zu Frage 3.

  1. Inwiefern wird eine mögliche Verknüpfung bzw. Anbindung an Wärmeplanungen des Flughafens geprüft oder beabsichtigt (z. B. im Rahmen des Fernwärmeanschlusses bzw. des geplanten Blockheizkraftwerks)? Welche Gespräche wurden hierzu geführt und welche Ergebnisse liegen vor?

Zum „Fernwärmeausbau Nord“ siehe Antwort zu Frage 3. Das Projekt wird im Februar durch die HEnW im KUM vorgestellt.

Nach Kenntnis des Bezirksamts plant der Hamburg Airport in der „Net Zero 2035“ Strategie explizit den Ausstieg aus dem bisherigen BHKW zugunsten der Fernwärme.

  1. In welcher Weise ist vorgesehen, die Bezirksversammlung künftig über den Fortgang des Projekts zu informieren?

Die Bezirksversammlung wird regelmäßig über den Umsetzungsstand des IKK und so auch über dieses Projekt informiert.

Dr. Bettina Schomburg 27.01.2026

(Bezirksamtsleitung)

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