20-4925

Nahversorgungskonzept für den Bezirk Hamburg-Nord hier: Vorstellung des Gutachtens

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

Hintergrund

 

In seiner Sitzung am 02.04.2016 ist der Stadtentwicklungsausschuss mit der Drucksache 20-2555  über die Auftragsvergabe für die Erstellung der bezirklichen Nahversorgungskonzepte an den Gutachter GMA – Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH Hamburg, informiert worden sowie darüber, dass die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) – Amt für Landesplanung (LP) – einen Auftrag für die Aktualisierung des Hamburger Zentrenkonzepts vergeben hat.

Es wurde dargestellt, dass die GMA zunächst eine flächendeckende Erhebung aller Einzelhandelsflächen in Hamburg durchführt und als erstes für den Bezirk Hamburg-Mitte einen Prototypen für ein Nahversorgungskonzept entwickelt, weil in diesem Bezirk alle Zentrentypen und Problemlagen im Hinblick auf die Nahversorgung vorhanden sind. Als nächste Bezirke sollten Altona und anschließend Hamburg-Nord bearbeitet werden.

Für den Bezirk Hamburg-Nord liegt die Entwurfsfassung des Nahversorgungskonzepts vor und soll dem Ausschuss am 2. November von den Gutachtern vorgestellt werden.

 

 

Wesentliche Inhalte des Nahversorgungskonzepts

 

Neben Aussagen zur Siedlungs- und Einzelhandelsstruktur im Bezirk wurde eine umfassende Nahversorgungsanalyse durchgeführt, die stadtteilweise erfolgte.

Im Konzeptteil wird die Kategorisierung der Standortstrukturen in zentrale Versorgungsbereiche, Nahversorgungslagen und sonstige Lagen erläutert.

Eine parzellenscharfe Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche erfolgt stadtteilweise für sog. „übergeordnete Zentren“ und „Nahversorgungszentren“.

Für drei Standortbereiche ist im Rahmen von Lupenbetrachtungen eine detailliertere Untersuchung und Betrachtung erfolgt.

 

 

Für das bezirkliche Nahversorgungskonzept Hamburg-Nord – als auch für die weiteren bezirklichen Nahversorgungskonzepte – bestehen gegenläufige Abhängigkeiten mit dem ebenfalls in Aufstellung befindlichen gesamtstädtischen Zentrenkonzept. Dies betrifft insbesondere die hierarchische Einstufung der einzelnen Zentren, die im Zentrenkonzept vorgenommen wird. Die parzellenscharfe Abgrenzung der Zentralen Versorgungsbereiche aller Hierarchiestufen erfolgt jedoch im jeweiligen Nahversorgungskonzept. Da die Erstellung des Zentrenkonzepts in diesem wichtigen Punkt nicht im Zeitplan lag, konnte die erforderliche Abstimmung beider Konzepte erst verspätet vorgenommen werden und somit auch das Nahversorgungskonzept.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Harald Rösler

 

Anhänge

 

Keine