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Nahversorgungskonzept am Käkenhof/Quartier Essener Straße – was ist möglich, was ist nötig? (VIII) Kleine Anfrage Nr. 61/2018 von Herrn Nizar Müller

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Gemäß verschiedenen Artikeln, u.a. im Hamburger Wochenblatt („Markant(er) Schlusspunkt - Käkenhof: Supermarkt schließt im November. Aldi will bei Tomfort bauen“) ist aktuell geplant, einen Lebensmittel-Discounter vor Ort anzusiedeln, welcher im November 2017 in Betrieb gehen soll. Die anfänglichen Bedenken bei vielen Quartiersbewohnern hinsichtlich der Gebietsversorgung, verkehrlichen Gesamtsituation und Auswirkungen auf die Flora und Fauna scheinen sich mittlerweile in einen konstruktiven Dialog gewandelt zu haben. Nichtsdestotrotz sind, bis auf die Ansiedlung des Lebensmittel-Discounters (hier: Aldi), keine weiteren konkreten Konzepte für die Nahversorgung am Käkenhof/Quartier Essener Straße den Menschen im Quartier bekannt. Der vom Bezirksamt angekündigte Drogeriemarkt (hier: Rossmann) und eine Bäckerei lassen weiterhin auf sich warten.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich die Frau Bezirksamtsleiterin: 

 

  1. Welche Impulse setzt das Bezirksamt, um die Nahversorgung an diesem Standort zu stärken und für weitere Entwicklungen des Einkaufsstandortes Käkenhof zu nutzen?

 

Die Bezirksamtsleitung hat im Zusammenwirken mit dem Eigentümer vielfältige Impulse gesetzt. Dazu gehörten u.a. die Einzelgespräche mit potentiellen Mietern, Initiierung von  strategischen Ansätzen für die bezirkliche Nahversorgung und eine umfängliche Beteiligung der Gremien der Bezirksversammlung. Dieses Engagement soll so fortgeführt werden.

 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, ob die SAGA Unternehmensgruppe mittlerweile mit dem Mietinteressenten Rossmann und einer Bäckerei für die ehemalige Ladenfläche des Markant-Marktes einen Vertrag abgeschlossen hat?

 

Nein.

 

a.Wenn ja, seit wann?

b.Sind noch weitere Mieter in Planung? (bitte detailliert darstellen)

c.Wenn ja, wann werden Rossmann und die Bäckerei eröffnen?

d.Wenn nein, warum nicht?

 

Der Vermieter hat dem Bezirksamt bisher nicht mitgeteilt, dass Verträge unterschrieben wurden.

 

  1. Ist ein Bauantrag durch den Eigentümer (hier: SAGA) bereits gestellt?

 

Ja, für einen Drogeriemarkt, eine Passage und ein Café.

 

  1. Wenn ja, wurde der zuständige Unterausschuss Bau involviert?

 

Ja.

 

  1. Wenn ja, wurden Änderungen zwischen der Präsentation im Unterausschuss Bau und dem heutigen Tage beantragt?

 

Nein.

 

4)Wird hierbei der dörfliche Charakter des Käkenhof hinreichend berücksichtigt?

a.Wenn ja, wie?

b.Wenn nein, warum nicht?

 

Nach Auffassung des Bezirksamtes besteht wegen der umgebenden höheren Bebauung kein dörflicher Charakter.

 

5)Welche Quartiersangebote für Schüler/innen, Eltern, Senioren und/oder Personen, die von den Kliniken zur Apotheke am Käkenhof gehen, werden zurzeit angeboten?

 

Angebote für die genannten Zielgruppen im Quartier werden beim Bezirksamt nicht erfasst und müssten vor Ort bei Einrichtungen erfragt werden. Eine solche Abfrage und Auswertung ist in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht leistbar.

 

6)Wird es zu einer Verkehrsberuhigung in der Straße Käkenkamp kommen?

a.Wenn ja, wie lauten die aktuellen Planungen, welche zwischen Bezirksamt und zuständiger Fachbehörde (hier: LSBG), abgestimmt werden? (bitte detailliert darstellen)

 

Siehe Kleine Anfrage Nr. 22/2018 (Bezugsdrucksache 20-5479).

 

7)Wie aktuell ist das Verkehrsgutachten, welches Basis der Verkehrsplanungen ist?

 

Siehe Kleine Anfrage Nr. 22/2018 (Bezugsdrucksache 20-5479).

 

8)Wie viele Werbepylonen wird der Lebensmittel-Discounter und weitere geplante Nahversorger, wie zum Beispiel Rossmann und/oder eine Bäckerei, ab wann, aufstellen dürfen? (Stand: 02.07.2018)

 

Der Lebensmittel-Discounter hat eine Genehmigung für einen Werbepylon erhalten, wobei gleichzeitig ein weiterer beantragter Werbepylon und eine weitere freistehende Werbeanlage abgelehnt wurden. Der genehmigte Werbepylon kann jederzeit aufgestellt werden, bei den beiden anderen ist das Widerspruchsverfahren abzuwarten. Weitere Werbepylone sind nicht beantragt.

 

9) Werden vorhandene Baumbestände zu Gunsten von Werbepylonen gefällt?

 

Für  Werbepylone müssen auf dem Gelände keine Bäume gefällt werden.

 

a.Wenn ja, welche, wie viele, warum und zu welchem Zeitpunkt des Bauvorhabens?

 

Entfällt.

 

 

Tom Oelrichs

 

 

 

Anhänge

 

Keine