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Nahversorgungskonzept am Käkenhof/Quartier Essener Straße - was ist möglich, was ist nötig? (VII) Kleine Anfrage Nr. 22/2018 von Herrn N. Müller, CDU-Fraktion

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Gemäß verschiedenen Artikeln, u.a. im Hamburger Wochenblatt („Markant(er) Schlusspunkt - Käkenhof: Supermarkt schließt im November. Aldi will bei Tomfort bauen“) ist aktuell geplant, einen Lebensmittel-Discounter vor Ort anzusiedeln, welcher im November 2017 in Betrieb gehen soll. Die anfänglichen Bedenken bei vielen Quartiersbewohnern hinsichtlich der Gebietsversorgung, verkehrlichen Gesamtsituation und Auswirkungen auf die Flora und Fauna scheinen sich mittlerweile in einen konstruktiven Dialog gewandelt zu haben. Nichtsdestotrotz sind, bis auf die Ansiedlung des Lebensmittel-Discounters (hier: Aldi), keine weiteren konkreten Konzepte für die Nahversorgung am Käkenhof/Quartier Essener Straße den Menschen im Quartier bekannt. 

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Herrn Bezirksamtsleiter:  

1)              Ist dem Bezirksamt bekannt, ob die SAGA Unternehmensgruppe mittlerweile einen anderen passenden Mietinteressenten für die ehemalige Ladenfläche des Markant-Marktes gefunden hat?

a)             Wenn ja, seit wann und wie lautet der aktuelle Mietinteressent?

b)             Sind noch weitere Mieter in Planung? (bitte detailliert darstellen)

 

Die Ladenfläche wird von der Fa. Rossmann gemietet.

 

2)                Ist ein Bauantrag durch den Eigentümer (hier: SAGA) bereits gestellt?

a)             Wenn ja, wurde der zuständige Unterausschuss Bau involviert?

Ja, es wurde ein Bauantrag gestellt, der am 26.02.2018 im Unterausschuss Bau FuLA präsentiert wurde.

b)             Wenn nein, warum nicht?

Entfällt.

3)                Wird hierbei der dörfliche Charakter des Käkenhof hinreichend berücksichtigt?

a)             Wenn ja, wie?

b)             Wenn nein, warum nicht?

Es handelt sich ausschließlich um Nutzungsänderungen und nicht um bauliche Erweiterungen. Der Charakter ändert sich insofern nicht.

4)                Welche Quartiersangebote für Schüler/innen, Eltern, Senioren und/oder Personen, die von den Kliniken zur Apotheke am Käkenhof gehen, werden wann in 2018 angeboten?

Angebote für die genannten Zielgruppen im Quartier müssten vor Ort bei Einrichtungen erfragt werden. Eine solche Abfrage und Auswertung ist in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht leistbar.

5)                Wann und wo finden im Umfeld der Straßenverkehrsflächen Ersatzpflanzungen statt?

Das Bezirksamt hat im näheren Umfeld an der Langenhorner Chaussee und am Neubergerweg sechs Ersatzstandorte für Ersatzpflanzungen im Straßenbegleitgrün ermittelt und die Daten dem LSBG als Maßnahmenträger zur Standortprüfung und weiteren Umsetzung der Nachpflanzung übersandt. Die Standorte befinden sich vor:

 

Langenhorner Chaussee 365     oberhalb Einmündung Buurredder                    Quercus robur

 

Langenhorner Chaussee 382     Ecke Oehlecker Ring                                        Tilia cordata           ‚Greenspire

 

Langenhorner Chaussee g391   oberhalb Einmündung Oehlecker Ring             Tilia cordata             ‚Greenspire

 

Neubergerweg 4                         Einmündung Langenhorner Chaussee             Tilia cordata             ‚Greenspire oder ‚Rancho

 

Neubergerweg 4                                                                                                   Tilia cordata            ‚Greenspire oder ‚Rancho

 

Neuberger Weg 36                   he Einmündung Theodor-Fahr-Straße          Quercus robur    

 

Vorbehaltlich der Leitungsfreiheit der Standorte kann ab Frühjahr 2018 nachgepflanzt werden.   

 

6)                Wird es zu einer Verkehrsberuhigung in der Straße Käkenkamp kommen?

a)             Wenn ja, wie lauten die aktuellen Planungen, welche zwischen Bezirksamt und zuständiger Fachbehörde (hier: LSBG), abgestimmt werden? (bitte detailliert darstellen)

Die Planung wurde mit Drs 20-4838 vorgestellt. Dem Bezirk sind keine neueren Planungen bekannt.

 

7)                Wie aktuell ist das Verkehrsgutachten, welches Basis der Verkehrsplanungen ist?

Siehe Antwort zu Frage 6.

8)                Wie viele Werbepylonen wird der Lebensmittel-Discounter und weitere geplante Nahversorger, wie zum Beispiel ein Drogeriemarkt, ab wann, aufstellen dürfen?

Der Lebensmitteldiscounter kann einen Werbepylon aufstellen, der Drogeriemarkt hat bisher keinen Werbepylon beantragt.

9)                Werden vorhandene Baumbestände zu Gunsten von Werbepylonen gefällt?

a)             Wenn ja, welche, wie viele, warum und zu welchem Zeitpunkt des Bauvorhabens?   

Nein, es sind keine Baumfällungen für die Aufstellung von Werbepylonen erforderlich.

 

28.02.2018

 

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