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Nahversorgungskonzept am Käkenhof/Quartier Essener Straße – was ist möglich, was ist nötig? (IV) Kleine Anfrage Nr. 112/2017 von Herrn N. Müller, CDU-Fraktion

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Gemäß einem Artikel im Hamburger Wochenblatt („Markant(er) Schlusspunkt - Käkenhof: Supermarkt schließt im November. Aldi will bei Tomfort bauen“) ist aktuell geplant, einen Discounter und einen Vollsortimenter vor Ort anzusiedeln. Die anfänglichen Bedenken bei vielen Quartiersbewohnern hinsichtlich der Gebietsversorgung, verkehrlichen Gesamtsituation und Auswirkungen auf die Flora und Fauna scheinen sich mittlerweile in einen konstruktiven Dialog gewandelt zu haben. Nichtsdestotrotz sind, bis auf die Ansiedlung eines Lebensmittel-Discounters (hier: Aldi) und einem Sky-Supermarkt, konkrete Konzepte für die Nahversorgung am Käkenhof/Quartier Essener Straße noch nicht der Bevölkerung in den angrenzenden Wohngebieten bekannt. 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Herrn Bezirksamtsleiter: 

1.          Wie lautet der aktuelle Stand des geltenden Planrechts (Bebauungsplan L51) unter Berücksichtigung der Tatsache, dass in §2 des Gesetzes über den Bebauungsplan festgesetzt ist, dass „() im Erdgeschoss nur die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe zulässig“ sind?

 

Das Planrecht lautet für das betreffende Grundstück im nach wie vor geltenden Bebauungsplan Langenhorn 51 vom 25. Juni 1976: allgemeines Wohngebiet, geschlossene Bauweise, zwingend 4-geschossige Bebauung, Garagen unter Erdgleiche, ein Geh- und Fahrrecht auf den nicht überbaubaren Flächen. Es sind Baukörper und Arkaden im Erdgeschoss festgesetzt.       In § 2 Nr. 2 ist festgesetzt : "Im allgemeinen Wohngebiet sind auf dem Flurstück 12 der Gemarkung Langenhorn an der Bergmannstraße im Erdgeschoss nur die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe zulässig". Die ebenfalls geltenden Änderungen des Gesetzes über den Bebauungsplan Langenhorn vom 29. Juni 1983 und vom 10. April 2001 betreffen das Flurstück 12 im Sinne der Fragestellung nicht. Ansonsten siehe auch http://daten-hamburg.de/infrastruktur_bauen_wohnen/bebauungsplaene/pdfs/bplan/Langenhorn51Blatt1.pdf

 

2.          Gemäß Drucksachen-Nr. 20-3830 rechnet das Bezirksamt damit, dass Mietverträge für die Fläche des ehemaligen, örtlichen Supermarktes Markant bis März 2017 unterzeichnet werden können. Hier soll ein Vollsortimenter in Zukunft angesiedelt werden. Gibt es einen aktuellen Stand der Ertüchtigung des Markant Standortes? Wenn ja, wie lautet dieser? (bitte detailliert darstellen)

 

Im Zuge aktueller Veränderungsprozesse und einer Änderung der Gesellschaftsstruktur innerhalb des u.a. für sky zuständigen Unternehmens ist es zu einer erneuten Überprüfung des Standortes gekommen und in der Folge bedauerlicherweise zu einem Ausstieg aus der bereits konkret vorbereiteten Anmietung. Die SAGA Unternehmensgruppe sucht deshalb derzeit nach anderen passenden Mietinteressenten.

 

3.          Ist ein Bauantrag durch den Eigentümer (hier: SAGA) bereits gestellt? Wenn ja, wurde der zuständige Unterausschuss Bau involviert? Wenn nein, warum nicht?

4.          Wird hierbei der dörfliche Charakter des Käkenhof hinreichend berücksichtigt? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?

 

Zu 3 und 4:

Siehe Antwort zu 2.

 

5.          Sind Quartiersangebote für Schüler/innen, Eltern, Senioren und/oder Personen, die von den Kliniken zur Apotheke am Käkenhof gehen, bereits in Planung? Wenn ja, wie lauten diese? Wird es in naher Zukunft u.a. einen Lieferservice des Vollsortimenters geben?

Nein. Siehe außerdem Antwort zu 2.

 

6.          Wann und wo finden im Umfeld der Straßenverkehrsflächen Ersatzpflanzungen statt?

7.          Wird es zu einer Verkehrsberuhigung in der Straße Käkenkamp kommen? Wenn ja, wie lauten die aktuellen Planungen, welche zwischen Bezirksamt und zuständiger Fachbehörde (hier: LSBG), abgestimmt werden? (bitte detailliert darstellen)

 

Zu 6 und 7:

Der Abstimmungsprozess zwischen dem planenden LSBG, der Polizei und dem Bezirksamt läuft derzeit mit dem Ziel, im September dem RegA Ergebnisse vorstellen zu können.

 

8.          Wie viele Werbepylonen werden Discounter und Vollsortimenter aufstellen dürfen? 

 

Eine Prüfung erfolgt im Einzelfall bei Antragstellung, so dass noch keine abschließende Aussage getroffen werden kann.

 

 

                                                                                                                                   09.08.2017

 

Anhänge

 

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