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Nahversorgung am Grellkamp - Welche Rolle spielt hierbei die SAGA-Unternehmensgruppe III? Kleine Anfrage Nr. 13/2018 von Herrn N. Müller, CDU-Fraktion

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Gemäß „Hamburger Leitlinien für den Einzelhandel - Ziele und Ansiedlungsgrundsätze“ (Beschluss der Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau vom 23.01.2014) soll „im gesamten Stadtgebiet eine wohnortnahe Versorgung mit Waren des täglichen Grundbedarfs gewährleistet werden“. Diese ist wesentlicher Bestandteil der Lebensqualität eines Stadtteils und dient der Versorgungssicherung auch von Bevölkerungsgruppen mit eingeschränkter Mobilität. Im Sinne einer „Stadt der kurzen Wege“ vermeidet eine „wohnortnahe Nahversorgung zudem unnötigen Verkehr.“ Die Verunsicherung der Bürger/innen vor Ort ist unverändert vorhanden, da die Informationspolitik ungenügend ist. 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Herrn Bezirksamtsleiter:

  1. Wie hat sich die wohnortnahe Versorgung am Grellkamp (hier: Hausnummer 51, 51a-51e und 200m Umgebung) im Zeitraum 01. April 2017 bis 31. Dezember 2017 weiterentwickelt?

Für diesen Zeitraum liegen keine Daten über die Weiterentwicklung der wohnortnahen Versorgung am Grellkamp vor.

 

  1. Die letzte Einkaufsmöglichkeit unmittelbar vor Ort war ein Backshop im Bereich Grellkamp/Grellkampkehre. Der Inhaberin wurde zum 30.09.2017 gekündigt. Der Bezirksamtsleiter hat sich in KW 47/2017 medienwirksam in Szene gesetzt und mitgeteilt, dass ein Bäckerwagen aus Marne eine Übergangslösung für die Nahversorgung der Nachbarn sicherstellen soll.

a)                    Zu welchen Zeiten gibt es das mobile Angebot?

b)                    Wie wir diese Lösung bisher angenommen?

c)                     Welche Maßnahmen sind für das Jahr 2018ff. geplant, um die geplante „kleine Gewerbefläche“ für Gewerbetreibende und Anwohner attraktiv zu gestalten?

d)                    gestalten?

Das Bezirksamt hat einen Bäcker und Konditor aus Marne, der im Übrigen in Hamburg auch als Marktbeschicker vertreten ist, dafür gewinnen können, übergangsweise am Standort Grellkamp Backwaren u.a. anzubieten. Ziel war es, damit eine eingeschränkte Nahversorgungsmöglichkeit vor Ort vorzuhalten. Dies Angebot wurde in Abhängigkeit zu den Marktzeiten des Betriebs täglich, mit Ausnahme von Montag und Mittwoch, auf die Zeit zwischen 7.30 bzw. 8.00 Uhr und 11.00 bzw. 12.00 Uhr ausgerichtet und entsprechend beworben (u.a. durch Handzettel in der Siedlung); in diesem Zusammenhang hatte dankenswerterweise auch die lokale Presse in der 48. KW zugunsten dieser Übergangslösung mit einem Zeitungsartikel geworben.

Die Resonanz aus der Nachbarschaft für diesen Versuch einer Übergangslösung erschien grundsätzlich positiv, dennoch musste zu Jahresbeginn bilanzierend festgestellt werden, dass die Umsätze nicht ausreichen, um auf dieser Grundlage eine ökonomisch tragfähige Lösung anbieten zu können. Inwieweit oder unter welchen Bedingungen eine solche Übergangslösung deshalb weiter verfolgt werden kann, ist derzeit offen.

  1. Gemäß Drucksachen-Nr. 20-3837 sind keine Maßnahmen in Planung, um die Nahversorgung am Grellkamp attraktiver zu gestalten und diese in ein Gesamtkonzept für den Einzelhandel in Langenhorn-Süd zu integrieren. Warum nicht? (bitte detailliert begründen)

Das Nahversorgungskonzept für Hamburg-Nord weist eine Unterversorgung im Bereich um den Grellkamp aus. Deshalb wird vom Bezirksamt die Ansiedlung eines Nahversorgers gewünscht. Möglicherweise ist die frei werdende Fläche der Schule hierfür geeignet.

  1. Gemäß Drucksachen-Nr. 20-3837 und 20-4218 wurden von der GWG Gesellschaft für Wohnen und Bauen mbH ein Vorbescheidsantrag für ein Mehrfamilienhaus und die Errichtung einer Stellplatzanlage mit 34 Stellplätzen im Vorgarten der Häuser Grellkamp 49a-49f eingereicht. Wie lautet der aktuelle Stand der Antragsprüfung?

Die Vorbescheidsanträge wurden Mitte Juni 2017 beschieden.

  1. Die Parkplätze auf dem Grundstück Ermlandweg 34/46, Grellkamp 51, 51a-51e sind alle wegfallen. Sind die Mieter informiert worden? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie?

Hierbei handelt es sich um privatrechtliche Angelegenheiten zwischen Vermieter und Mieter, die nicht in der Zuständigkeit des Bezirksamtes Hamburg-Nord liegen.

 

  1. Wann wird das bezirkliche Nahversorgungskonzept, konkret für den Stadtteil Langenhorn und das Hamburger Zentrenkonzept der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen fertiggestellt sein? Wenn kein genaues Zeitfenster benannt werden kann, warum nicht?

Das Nahversorgungskonzept liegt derzeit im Entwurf vor und wird an die Träger öffentlicher Belange zur Abstimmung kurzfristig verschickt.

  1. Wo steht die Nahversorgung am Grellkamp im Vergleich zu sonstigen Standorten in Hamburg? (bitte Stadtteil und Name des vergleichbaren Quartiers angeben)

Vergleiche zur Nahversorgung am Grellkamp mit sonstigen Standorten in Hamburg sind weder zielführend noch möglich.

29.01.2018

 

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