Nahversorgung am Grellkamp - Welche Rolle spielt hierbei die SAGA-Unternehmensgruppe? II Kleine Anfrage Nr. 50/2017 von Herrn Nizar Müller, CDU-Fraktion
Gemäß „Hamburger Leitlinien für den Einzelhandel - Ziele und Ansiedlungsgrundsätze“ (Beschluss der Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau vom 23.01.2014) soll „im gesamten Stadtgebiet eine wohnortnahe Versorgung mit Waren des täglichen Grundbedarfs gewährleistet werden“. Diese ist wesentlicher Bestandteil der Lebensqualität eines Stadtteils und dient der Versorgungssicherung auch von Bevölkerungsgruppen mit eingeschränkter Mobilität. Im Sinne einer „Stadt der kurzen Wege“ vermeidet eine „wohnortnahe Nahversorgung zudem unnötigen Verkehr.“
Seit Beantwortung der Drucksachen-Nr.: 20-3837 hat sich die bedauerlicherweise schlechte wohnortnahe Versorgung weiter verschlechtert. Die Verunsicherung der Bürger/innen vor Ort steigt.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Herrn Bezirksamtsleiter:
Für den erfragten Zeitraum v. 01.01.2017 bis zum 31.03.2017 gab es keine Entwicklungen. Die letzte Gewerbemeldung datiert vom 31.10.2016 und bezieht sich auf den Grellkamp 51.
Diesbezüglich wurde das Bezirksamt Hamburg-Nord nicht informiert.
Das Nahversorgungskonzept für den Bezirk Hamburg-Nord befindet sich in Erarbeitung.
Der Vorbescheidsantrag für das Mehrfamilienhaus befindet sich weiterhin in der Prüfung. Der Ende des Jahres 2017 eingegangene Vorbescheidsantrag für die Errichtung einer Stellplatzanlage mit 34 Stellplätzen im Vorgarten der Häuser Grelllkamp 49a – 49f befindet sich ebenfalls in Prüfung.
Das Bezirksamt prüft Möglichkeiten einer Übergangslösung.
Auf dem Grundstück Ermlandweg 34/46, Grellkamp 51, 51a – 51e sollen nach der vorliegenden Planung des Vorbescheidsantrages alle Stellplätze entfallen. Ob die Mieter bereits informiert sind, ist hier nicht bekannt.
Das bezirkliche Nahversorgungskonzept, das auch den Stadtteil Langenhorn enthält, wird zwischen Ende 2017 und Mitte 2018 fertiggestellt sein. Der Vertrag mit dem Gutachter sieht diese Zeitspanne vor, da Nahversorgungskonzepte für alle Hamburger Bezirke parallel erstellt werden und hiermit möglichen Unwägbarkeiten Rechnung getragen werden soll. Zudem muss eine Abstimmung und zeitliche Synchronisierung mit dem ebenfalls in Aufstellung befindlichen Hamburger Zentrenkonzept (Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen) erfolgen.
Das lokale Nahversorgungsangebot in dieser Stadtrandlage leidet, ähnlich wie in vergleichbaren Lagen, unter relativ geringer Nachfrage.
11.04.2017
Harald Rösler
Keine
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