22-0476

Nah am Wasser und an Schadstoffen gebaut? Untersuchungen und Umgang mit Altlasten im Diekmoor? Anfrage gem. § 27 BezVG

Anfrage nach § 27 BezVG

Sachverhalt

 

Im Diekmoor in Hamburg-Langenhorn ist in einem Landschaftsschutz-, Kleingarten und Naherholungsgebiet der Bau eines neuen Quartiers mit 700 Wohnungen geplant. Dafür wurde zuletzt ein Architekturwettbewerb durchgeführt. Der Gewinnerentwurf von Winking Froh Architekten mit WES LandschaftsArchitektur soll nun Grundlage für die weitere Planung sein. 

 

Das Areal ist in großen Teilen bei lang andauernden Regenfällen und Starkregenereignissen nicht nur von Überschwemmungen betroffen, sondern auch von Altlasten wie aus einer Großen Anfrage von der Linksfraktion in der Bezirksversammlung Hamburg-Nord an das Bezirksamt hervorgeht (siehe Drucksache 22-0091). Die Zuständigkeit für die im geplanten Wohnquartier vorliegenden Altlasten und Altlastenverdachtsflächen liegt gemäß Bundes-Bodenschutzgesetz bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

(BUKEA), die wir vor diesem Hintergrund fragen:

 

1. Gibt es im Rahmen der geplanten Bebauung des Diekmoors bezüglich bereits festgestellter und weiterer möglicher Schadstoffe im Gebiet eine Zusammenarbeit zwischen der BUKEA und dem Bezirksamt Hamburg-Nord bzw. ist eine solche Zusammenarbeit vorgesehen?

2. Wenn ja: wie sieht diese aus bzw. wird diese aussehen?

 

Gemäß Antwort zur Frage 11 der o.a. Drucksache 22-0091 wurde mitgeteilt, dass die bis heute ausstehende Beauftragung eines Bodengutachters mit Abschluss des Wettbewerbsverfahrens vorgesehen ist.

 

3.  Werden in diesem Zusammenhang die erforderlichen, zu aktualisierenden undvoraussichtlich zu erweiternden altlastbezogenen Untersuchungen undBewertungen der Schadstoffbelastungen des Boden- und des Grundwassers im Planungsgebiet seitensder BUKEA in Abstimmung mit dem Bezirksamt beauftragt und zeitgleich umgesetzt?

 

In unmittelbarer Nähe des geplanten Baugebietes im Bereich des Kleingartenvereins „Am Weinberg“ liegt eine ehemalige Mülldeponie. Zwischen 1951 und 1960 wurden dort Haus- und Sperrmüll sowie Bauschutt und Schlacken in Form einer geldeponie entsorgt.

 

Den Planungsergebnissen und Beschreibungen des Gewinnerentwurfs des oben angegebenen Architekturwettbewerbes ist zu entnehmen, dass infolge der östlich der Altdeponie vorgesehenen Bebauungen und der dadurch bedingten Versiegelungen ein verstärkter Oberflächen- und Regenwasserabfluss zu erwarten ist. Das Wasser soll gemäß derzeitiger Planung jeweils zwischen den Baublöcken in Form sogenannter Auen in Richtung Westen abgeleitet und über die Herrichtung eines neu am Fuße des Altdeponiehügels zu vergrößernden Gewässersystems und daher ergänzend im Nahbereich der benannten Sickerwasseraustritte in Richtung Süden abgeleitet werden.

 

Im Süden, in den Bereichen der dortigen teilweise bereits vom Wasser überfluteten Kleingärten, ist gemäß Planung die Erweiterung des dortigen Regenrückhaltebeckens in Richtung Osten vorgesehen. Es ist zu klären, ob zukünftig dadurch bedingte Mobilisierungen des Grundwasserregimes und insbesondere Mobilisierungen vorhandener Grundwasserverunreinigungen innerhalb und außerhalb der Altdeponie infolge der mit den Planungen avisierten Entwässerungsplanung sicher ausgeschlossen werden kann, oder ob geeignete Untersuchungen und Neubewertungen z.B. zeitnah im Rahmen der vorgesehen Funktionsplanung erforderlich werden.

 

Diesbezüglich fragen wir die BUKEA:

 

4. Wann wurde das letzte Mal die Zusammensetzung und die Menge der Schadstoffe gemessen, die aus der Deponie austreten?

5. Auf welche Schadstoffe bezogen sich die Messungen?

6. Wie waren die einzelnen Messergebnisse und was sind die Grenzwerte für die gemessenen Schadstoffe? Bitte die Messergebnisse und Grenzwerte in einer Tabelle gegenüberstellen und mit Kommentaren versehen, welche Werte unterhalb, knapp unterhalb und oberhalb der Prüfwerte der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung lagen!

7. Gibt es seitens der BUKEA Empfehlungen oder Pläne im Zusammenhang mit der Altdeponie? Wenn ja: bitte beschreiben!

8. Wie lange und wie oft wurden bereits entsprechende Beprobungen des Grund- und Sickerwassers über stationär eingerichtete und/oder in der Vergangenheit temporär beprobte Messtellenpunkte vorgenommen? Wo befinden/befanden sich die Messstellen? Wie sind sie ausgebaut, welches Umweltmedium wurde beprobt?

9. Wie waren die einzelnen Messergebnisse und was sind die Grenz- Prüf- und

Geringfügigkeitsschwellenwerte für die gemessenen Schadstoffe?

Bitte die Messergebnisse und Grenzwerte in einer geeigneten Anzahl von Tabellen gegenüberstellen und mit Kommentaren versehen, welche Werte unterhalb, knapp unterhalb und oberhalb der Prüfwerte der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung sowie der aktuellen Geringfügigkeitsschwellenwerte der Bund-Länderarbeitsgemeinschaft LAWA lagen.

 

Ebenfalls in dem Gebiet liegt eine ehemalige Kläranlage. Diese wurde dort in den 1920er angelegt und etwa bis zum 2. Weltkrieg betrieben. Der Bereich der Klärbecken ist eine Altlastenverdachtsfläche. Diesbezüglich möchten wir die BUKEA fragen:

 

10. Wurde der Boden in diesem Bereich auf Verunreinigungen und Giftstoffe untersucht?

11. Wie waren die einzelnen Messergebnisse und was sind die Grenzwerte für die gemessenen Schadstoffe? Bitte die Messergebnisse und Grenzwerte in einer Tabelle gegenüberstellen und mit Kommentaren versehen, welche Werte unterhalb, knapp unterhalb und oberhalb der Prüfwerte der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung lagen!

12. Gibt es seitens der BUKEA Empfehlungen oder Pläne im Zusammenhang mit den Altlasten aus der ehemaligen Kläranlage? Wenn ja: bitte beschreiben!

 

 

 

Fraktion DIE LINKE

Marco Hosemann, Dino Ramm, Wiebke Fuchs, Bjørn Knutzen

 

Anhänge

 

Keine

Lokalisation Beta
Langenhorn

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