22-0476

Nah am Wasser und an Schadstoffen gebaut? Untersuchungen und Umgang mit Altlasten im Diekmoor? Anfrage gem. § 27 BezVG

Anfrage nach § 27 BezVG

Sachverhalt

Im Diekmoor in Hamburg-Langenhorn ist in einem Landschaftsschutz-, Kleingarten und Naherholungsgebiet der Bau eines neuen Quartiers mit 700 Wohnungen geplant. Dafür wurde zuletzt ein Architekturwettbewerb durchgeführt. Der Gewinnerentwurf von Winking Froh Architekten mit WES LandschaftsArchitektur soll nun Grundlage für die weitere Planung sein.

Das Areal ist in großen Teilen bei lang andauernden Regenfällen und Starkregenereignissen nicht nur von Überschwemmungen betroffen, sondern auch von Altlasten wie aus einer Großen Anfrage von der Linksfraktion in der Bezirksversammlung Hamburg-Nord an das Bezirksamt hervorgeht (siehe Drucksache 22-0091). Die Zuständigkeit für die im geplanten Wohnquartier vorliegenden Altlasten und Altlastenverdachtsflächen liegt gemäß Bundes-Bodenschutzgesetz bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

(BUKEA), die wir vor diesem Hintergrund fragen:

1. Gibt es im Rahmen der geplanten Bebauung des Diekmoors bezüglich bereits festgestellter und weiterer möglicher Schadstoffe im Gebiet eine Zusammenarbeit zwischen der BUKEA und dem Bezirksamt Hamburg-Nord bzw. ist eine solche Zusammenarbeit vorgesehen?

2. Wenn ja: wie sieht diese aus bzw. wird diese aussehen?

Gemäß Antwort zur Frage 11 der o.a. Drucksache 22-0091 wurde mitgeteilt, dass die bis heute ausstehende Beauftragung eines Bodengutachters mit Abschluss des Wettbewerbsverfahrens vorgesehen ist.

3. Werden in diesem Zusammenhang die erforderlichen, zu aktualisierenden und voraussichtlich zu erweiternden altlastbezogenen Untersuchungen und Bewertungen der Schadstoffbelastungen des Boden- und des Grundwassers im Planungsgebiet seitens der BUKEA in Abstimmung mit dem Bezirksamt beauftragt und zeitgleich umgesetzt?

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) beantwortet die Anfrage wie folgt:

Zu 1. – 3.:

Im Plangebiet befindet sich eine Altlastverdächtige Fläche, welche gemäß bodenschutzrechtlicher Zuständigkeitsanordnung zum Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) bei der BUKEA liegt. Somit erfolgt die Bearbeitung der altlastrelevanten Themen federführend durch die BUKEA - Abteilung Bodenschutz und Altlasten (A2) und nicht durch das Bezirksamt (VS3). Alle notwendigen Untersuchungen im Hinblick auf altlastrelevante Themen, werden federführend durch die BUKEA veranlasst. Darüber hinaus erfolgt eine grundsätzliche Zusammenarbeit z. B. im Zusammenhang mit Quartiersentwicklungen zwischen dem Bezirksamt Hamburg-Nord und der BUKEA.

Im Plangebiet liegen nur im Bereich der Altlastverdächtigen Fläche Anhaltspunkte für das Vorliegen von Schadstoffen im (Ober)boden vor. Die Notwendigkeit sowie der Umfang eines Untersuchungsbedarfs hängen maßgeblich von der geplanten zukünftigen Nutzung ab. Im Rahmen der Aufstellung eines Bebauungsplanes werden die Untersuchungserfordernisse mit allen beteiligten Dienststellen abgestimmt und koordiniert. In der momentan ablaufenden Rahmenplanung können einzelne Belange bereits vorab angegangen werden.

In unmittelbarer Nähe des geplanten Baugebietes im Bereich des Kleingartenvereins „Am Weinberg“ liegt eine ehemalige Mülldeponie. Zwischen 1951 und 1960 wurden dort Haus- und Sperrmüll sowie Bauschutt und Schlacken in Form einer Hügeldeponie entsorgt.

Den Planungsergebnissen und Beschreibungen des Gewinnerentwurfs des oben angegebenen Architekturwettbewerbes ist zu entnehmen, dass infolge der östlich der Altdeponie vorgesehenen Bebauungen und der dadurch bedingten Versiegelungen ein verstärkter Oberflächen- und Regenwasserabfluss zu erwarten ist. Das Wasser soll gemäß derzeitiger Planung jeweils zwischen den Baublöcken in Form sogenannter Auen in Richtung Westen abgeleitet und über die Herrichtung eines neu am Fuße des Altdeponiehügels zu vergrößernden Gewässersystems und daher ergänzend im Nahbereich der benannten Sickerwasseraustritte in Richtung Süden abgeleitet werden.

Im Süden, in den Bereichen der dortigen teilweise bereits vom Wasser überfluteten Kleingärten, ist gemäß Planung die Erweiterung des dortigen Regenrückhaltebeckens in Richtung Osten vorgesehen. Es ist zu klären, ob zukünftig dadurch bedingte Mobilisierungen des Grundwasserregimes und insbesondere Mobilisierungen vorhandener Grundwasserverunreinigungen innerhalb und außerhalb der Altdeponie infolge der mit den Planungen avisierten Entwässerungsplanung sicher ausgeschlossen werden kann, oder ob geeignete Untersuchungen und Neubewertungen z.B. zeitnah im Rahmen der vorgesehen Funktionsplanung erforderlich werden.

Diesbezüglich fragen wir die BUKEA:

4. Wann wurde das letzte Mal die Zusammensetzung und die Menge der Schadstoffe gemessen, die aus der Deponie austreten?

Die ehemalige Hügeldeponie liegt nicht im Bereich des geplanten Wohnquartiers. Dennoch finden im Zusammenhang mit der Grundwasserüberwachung alle zwei Jahre Messungen des Stau- und Grundwassers an fest installierten Messstellen im Bereich der ehemaligen Hügeldeponie statt. Die Probenahme zur Grundwasserüberwachung erfolgte zuletzt im April 2024. Zusätzlich erfolgen im Rahmen der Deponiegasüberwachung im Bereich des Ablagerungskörpers jährliche Deponiegasmessungen an fest installierten Gaspegeln.

5. Auf welche Schadstoffe bezogen sich die Messungen?

Die Grundwasserproben wurden im Rahmen der Grundwasserüberwachung auf folgende Schadstoffe analysiert: Cyanid gesamt, Metalle, Schwermetalle, LHKW, BTEX incl. BTEX-Zusatzparameter, MTBE und ETBE, PAK nach EPA incl. Me-Naphthaline, Phenol, Kresole, Xylenole, Chlorbenzole, Kohlenwasserstoffindex, Tributylphosphat, Bisphenol A, Pflanzenschutzmittel, Arzneimittel.

Im Rahmen der Deponiegasüberwachung werden die Parameter Methan (CH4), Kohlendioxid (CO2), Sauerstoff (O2) Schwefelwasserstoff (H2S) und der Summenparameter der flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) gemessen.

6. Wie waren die einzelnen Messergebnisse und was sind die Grenzwerte für die gemessenen Schadstoffe? Bitte die Messergebnisse und Grenzwerte in einer Tabelle gegenüberstellen und mit Kommentaren versehen, welche Werte unterhalb, knapp unterhalb und oberhalb der Prüfwerte der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung lagen!

Die BBodSchV sieht mit den Prüfwerten für den Wirkungspfad Boden-Grundwasser eine Abgrenzung von unbelastetem zu verunreinigtem oder nachteilig verändertem Grundwasser vor. Liegt ein Messwert über dem Prüfwert, gilt dieser als überschritten. Vom Gesetzgeber ist nicht vorgesehen, dass eine Unterschreitung weiter differenziert wird.

Die Messwerte der Grundwasserüberwachung aus 2024 sind in der beigefügten Tabelle (Anlage 1) den Prüfwerten der BBodSchV gegenübergestellt. Überschreitungen der Prüfwerte sind farblich in orange markiert.

Für Deponiegase liegen keine Prüfwerte gemäß BBodSchV vor. Die Messwerte für Deponiegas aus 2024 sind der beigefügten Tabelle (Anlage 2) zu entnehmen.

7. Gibt es seitens der BUKEA Empfehlungen oder Pläne im Zusammenhang mit der Altdeponie? Wenn ja: bitte beschreiben!

Im Rahmen der geplanten Quartiersentwicklung gibt es seitens der BUKEA derzeit keine Planungen bezüglich der Hügeldeponie.

Darüber hinaus gelten folgende Handlungsempfehlungen: Für den Anbau von Nutzpflanzen und für die Gestaltung von Gartenbereichen und Kinderspielplätzen wurden dem Kleingartenverein die allgemeinen Handlungsempfehlungen für Kleingärten mit Bodenbelastungen ausgehändigt. Für den Neubau von Gartenlauben sollten vorsorglich, zur Verhinderung von Deponiegasansammlungen unter der Laube, bauliche Sicherungsmaßnahmen (wie Unterlüftung) vorgesehen werden.

Für das Stau- und Grundwasser und die Deponiegasentwicklung im Bereich des Ablagerungskörpers erfolgt eine regelmäßige Überwachung, die weiterhin fortgeführt wird.

Bei Nutzungsänderung oder baulichen Änderungen auf der Altablagerung (ehemalige Hügeldeponie) sind sämtliche Rechtsgebiete der BUKEA zu berücksichtigen. Die geplante Quartiersentwicklung außerhalb der Altablagerung löst nach derzeitigem Planungsstand keinen Handlungsbedarf aus.

8. Wie lange und wie oft wurden bereits entsprechende Beprobungen des Grund- und Sickerwassers über stationär eingerichtete und/oder in der Vergangenheit temporär beprobte Messtellenpunkte vorgenommen? Wo befinden/befanden sich die Messstellen? Wie sind sie ausgebaut, welches Umweltmedium wurde beprobt?

Die Grund- und Stauwasserbeprobungen fanden mit unterschiedlichen Messstellen- und Analyseparameterumfang in den folgenden Jahren statt: 1985, 1987, 1988, 1990, 1993, 1997, 1998, 2001, 2002, 2003, 2004, 2005, 2007, 2008, 2009, 2010, 2011, 2013, 2016, 2017, 2019, 2022, 2024. Beprobt wurde das Umweltmedium Wasser.

Die Lage der Messstellenpunkte ist der beigefügten Karte (Anlage 3) zu entnehmen. Die Ausbaudaten der Messstellen sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:

Messstellen-Nr.

Ausbau

Rechtswert

Hochwert

Filterunterkante [m NN]

Filteroberkante [m NN]

Filterlänge [m]

Gelände-höhe [m NN]

5571

GWM

567354,9

5946577,7

10,2

19,2

9

21,8

5572

GWM

567213,5

5946498,6

-10,9

1,1

12

20,26

7127

GWM

567029,5

5946558,8

0,1

11,1

11

19,65

7975

GWM

567110,9

5946535

-15,3

1,7

17

20,1

7976

SWM

567029,6

5946559,5

12,1

16,1

4

19,65

8354

SWM

567085

5946574,3

17,9

19,9

2

20,73

8355

SWM

567119,6

5946662,4

18

20

2

23,08

8356

SWM

567124,8

5946750,1

18,3

20,3

2

25,13

8357

SWM

567082,3

5946821,9

18,3

20,3

2

25,29

9667

SWM

567136

5946816,6

20,4

23,4

3

26,35

GWM = Grundwassermessstelle

SWM = Stauwassermessstelle

mNN = Meter über Normal-Null

9. Wie waren die einzelnen Messergebnisse und was sind die Grenz- Prüf- und

Geringfügigkeitsschwellenwerte für die gemessenen Schadstoffe?

Bitte die Messergebnisse und Grenzwerte in einer geeigneten Anzahl von Tabellen gegenüberstellen und mit Kommentaren versehen, welche Werte unterhalb, knapp unterhalb und oberhalb der Prüfwerte der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung sowie der aktuellen Geringfügigkeitsschwellenwerte der Bund-Länderarbeitsgemeinschaft LAWA lagen.

Die Geringfügigkeitsschwellenwerte (GFS) der LAWA stellen einen Maßstab zur Beurteilung dar, bis zu welchen Schadstoffkonzentrationen anthropogene und räumlich begrenzte Änderungen der chemischen Beschaffenheit des Grundwassers als geringfügig einzustufen sind. Die Überschreitung der GFS zeigt in der Regel eine nachteilige Veränderung des Grundwassers an. Die BBodSchV sieht mit den Prüfwerten für den Wirkungspfad Boden-Grundwasser eine Abgrenzung von unbelastetem zu verunreinigtem oder nachteilig verändertem Grundwasser vor. Liegt ein Messwert über dem Prüfwert, gilt dieser als überschritten. Die weitere Differenzierung bei Unterschreitung eines Prüfwerts gemäß BBodSchV oder der Geringfügigkeitsschwelle der LAWA ist vom Gesetzgeber bzw. der Länderarbeitsgemeinschaft nicht vorgesehen.

Zur besseren Übersichtlichkeit sind die Messwerte der Grundwasserüberwachung seit 2019 in der beigefügten Tabelle (Anlage 4) den Prüfwerten der BBodSchV sowie den GFS-Werten der LAWA gegenübergestellt. Die Überschreitungen der Prüf- und GFS-Werte sind in der Tabelle farblich markiert (orange/rot). Sollte eine Überschreitung beider Werte vorliegen, wurde der Messwert fett hervorgehoben. Die Arzneimittel wurden in einer gesonderten Tabelle aufgeführt (Anlage 5). Für diese Parameter liegen keine Prüfwerte nach BBodSchV und auch keine GFS-Werte der LAWA vor.

Ebenfalls in dem Gebiet liegt eine ehemalige Kläranlage. Diese wurde dort in den 1920er angelegt und etwa bis zum 2. Weltkrieg betrieben. Der Bereich der Klärbecken ist eine Altlastenverdachtsfläche. Diesbezüglich möchten wir die BUKEA fragen:

10. Wurde der Boden in diesem Bereich auf Verunreinigungen und Giftstoffe untersucht?

11. Wie waren die einzelnen Messergebnisse und was sind die Grenzwerte für die gemessenen Schadstoffe? Bitte die Messergebnisse und Grenzwerte in einer Tabelle gegenüberstellen und mit Kommentaren versehen, welche Werte unterhalb, knapp unterhalb und oberhalb der Prüfwerte der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung lagen!

Zu 10. und 11.:

Im Rahmen der historischen Erkundung konnten keine emissionsträchtigen Anlagenteile, wie z. B. Tanks oder Chemikalienlager im Bereich der ehemaligen Kläranlage identifiziert werden. Die Recherche ergab zudem, dass die Kläranlage ausschließlich mit hausähnlichen Abwässern beaufschlagt wurde. Diese Kenntnisse lösten keinen konkreten Kontaminationsverdacht mit dem Bedarf weiterer Untersuchungen aus.

12. Gibt es seitens der BUKEA Empfehlungen oder Pläne im Zusammenhang mit den Altlasten aus der ehemaligen Kläranlage? Wenn ja: bitte beschreiben!

Die Altlastverdächtige Fläche „Kläranlage“ ist mit einem Handlungsbedarf bei Nutzungsänderung oder baulichen Änderungen eingestuft. Im Rahmen von Baumaßnahmen sind voraussichtlich abfalltechnische Untersuchungen erforderlich und ggf. Mehrkosten für die Entsorgung von Bodenaushub bzw. Baugrubenwasser zu berücksichtigen. Die Belange anderer Rechtsgebiete der BUKEA sind bei einer Nutzungsänderung oder baulichen Änderung mit zu berücksichtigen.

Fraktion DIE LINKE

Marco Hosemann, Dino Ramm, Wiebke Fuchs, Bjørn Knutzen

Anhänge
  • Anlage 1: Messwerte Grundwasser
  • Anlage 2: Messwerte Deponiegase
  • Anlage 3: Karte Grund- und Stauwassermessstellen
  • Anlage 4: Messergebnisse Grundwasser 2019 bis 2024
  • Anlage 5: Messergebnisse Grundwasser – Arznei 2019 bis 2024
Lokalisation Beta

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Themen Beta

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