Nachverdichtung im Bezirk Hamburg Nord Kleine Anfrage Nr. 94/2017 von Herrn Bernd Kroll
Im Rahmen der Debatte um die geplante sehr massive Nachverdichtung auf dem Grundstück Dorotheenstraße 10 bis 16 wurde u.a. bekannt, dass der Investor mit dem Bezirksamt Hamburg- Nord auch Gespräche führt über die Möglichkeiten der Nachverdichtung auf anderen Grundstücken im Bezirk Hamburg Nord.
Dieses ist grundsätzlich zu begrüßen, weil somit die politischen Gremien über Handlungsalternativen verfügen.
Der Fragesteller weißt daraufhin, dass in ALLRIS unverändert nicht die Möglichkeit besteht, Kleine Anfragen nach § 24 BezVG als nichtöffentliche Kleine Anfragen zu stellen.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Herrn Bezirksamtsleiter:
Zu 1 – 4:
Wie üblich hat das Bezirksamt auch den hier in Rede stehenden Bauherrn bezüglich des eigenen Immobilienbestands in planungsrechtlichen und städtebaulichen Fragen mehrfach beraten. Über den Stand bzw. Inhalte der Gespräche wird nur dann in den jeweils zuständigen Gremien informiert, wenn als Ergebnis der Beratungen und eigener Entscheidungen des Investors formelle planungs- oder genehmigungsrechtliche Verfahren angestoßen werden, die der Mitwirkung ehrenamtlicher Gremien bedürfen.
30.06.2017
Tom Oelrichs
Keine
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