Nachnutzungskonzept in Planung - wie geht es weiter bei der ZEA / Stadtteilschule Grellkamp in Hamburg-Langenhorn? (IV)
Kleine Anfrage Nr. 10/2019 von den Herren Nizar Müller, Dr. Schott und Fischer, CDU
Bis zum Ende des Jahres 2017 wurden 13 Erstaufnahmen, unter anderem in Hamburg-Langenhorn, außer Betrieb genommen oder ganz geschlossen Der Stadtteil Langenhorn hat bis dahin im Bezirk Hamburg-Nord die meisten Flüchtlinge aufgenommen. Deshalb ist das Interesse der Langenhorner Bevölkerung an diesem Thema weiterhin besonders hoch. Zudem ist im Bürgervertrag zwischen der Stadt Hamburg und der ortsansässigen Bürgerinitiative unter Punkt 3 explizit vereinbart, dass "der Senat sich verpflichtet, zu prüfen, wie das Grundstück und die ehemalige Stadtteilschule Grellkamp 40 einer sachgerechten Folgenutzung zugeführt werden können. Nachnutzungskonzepte sind mit dem Stadtteil und seinen Anwohnerinnen und Anwohnern zu erörtern. Die entsprechenden Planungen hierfür sind parallel fortzuführen. Die Planungshoheit liegt hierfür bei dem Bezirk Hamburg‐Nord und den dafür zuständigen Gremien und wird nicht nach dem § 246/14 durchgeführt."
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bezirksamtsleitung:
Die Folgenutzung des Grundstücks der ehemaligen Stadtteilschule Grellkamp wird Schritt für Schritt, unter Beteiligung der Öffentlichkeit sowie aller fachlich betroffenen Behörden und unter Wahrung der Vereinbarungen des Bürgervertrages Langenhorn in einem diskursiven Prozess entwickelt. Die weitere Beteiligung der Fachbehörden und bezirklichen Gremien ist abhängig vom Prüfergebnis der Behörde für Schule und Berufsbildung. Siehe dazu auch Antwort zu Frage 2.
Die Ergebnisse der Planungswerkstatt sind hier dokumentiert: https://www.hamburg.de/contentblob/11362526/6c255c2ee21ae58c019df08e5938e4f5/data/d-grellkamp-dokumentation-26-05-2018.pdf
Ein Ergebnis bzw. ein Wunsch der durchgeführten Planungswerkstatt war auch der Erhalt des Schulstandortes Grellkamp. Die Behörde für Schule und Berufsbildung prüft daher auf Bitten des Bezirksamtes Hamburg-Nord erneut die Nicht-/Entbehrlichkeit des Schulstandortes Grellkamp. Bis zum Abschluss dieser Prüfung ist die weitere Planung und Entwicklung der Fläche deshalb zunächst ausgesetzt.
Nein. Das Ergebnis der erneuten Prüfung durch die Behörde für Schule und Berufsbildung liegt noch nicht vor, was entscheidend ist für den weiteren Zeithorizont der Verfügbarkeit und die absehbare Entwicklung der Fläche und der vorhandenen Räumlichkeiten.
Dies liegt nicht im fachlichen Zuständigkeitsbereich des Bezirksamtes Hamburg-Nord.
31.01.2019
Ralf Staack
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