Nachnutzungskonzept in Planung - wie geht es weiter bei der ZEA/Stadtteilschule Grellkamp in Hamburg-Langenhorn? (IV)
Anfrage gem. § 27 BezVG
Bis zum Ende des Jahres 2017 wurden 13 Erstaufnahmen, unter anderem in Hamburg-Langenhorn, außer Betrieb genommen oder ganz geschlossen Der Stadtteil Langenhorn hat bis dahin im Bezirk Hamburg-Nord die meisten Flüchtlinge aufgenommen. Deshalb ist das Interesse der Langenhorner Bevölkerung an diesem Thema weiterhin besonders hoch. Zudem ist im Bürgervertrag zwischen der Stadt Hamburg und der ortsansässigen Bürgerinitiative unter Punkt 3 explizit vereinbart, dass "der Senat sich verpflichtet, zu prüfen, wie das Grundstück und die ehemalige Stadtteilschule Grellkamp 40 einer sachgerechten Folgenutzung zugeführt werden können. Nachnutzungskonzepte sind mit dem Stadtteil und seinen Anwohnerinnen und Anwohnern zu erörtern. Die entsprechenden Planungen hierfür sind parallel fortzuführen. Die Planungshoheit liegt hierfür bei dem Bezirk Hamburg‐Nord und den dafür zuständigen Gremien und wird nicht nach dem § 246/14 durchgeführt."
Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Fachbehörde und die Bezirksamtsleitung:
Dr. Andreas SchottNizar Müller
FraktionsvorsitzenderMartin Fischer
Die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) nimmt wie folgt Stellung:
Die für Bildung zuständige Behörde hat den Standort Grellkamp 40 im Juli 2016 abgemietet. Im Kontext der Schülerzahlenentwicklung und der sich daraus ergebenden Ausbaubedarfen an Schulstandorten prüft die BSB derzeit in ganz Hamburg die grundsätzlich zur Verfügung stehenden Gebäude und Flächen. Derzeit gibt es aber keine Planungen, die Abmietung rückgängig zu machen.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.