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Nachnutzungskonzept in Planung - wie geht es weiter bei der ZEA/Stadtteilschule Grellkamp in Hamburg-Langenhorn? (III) Anfrage gem. § 27 BezVG

Anfrage nach § 27 BezVG

Sachverhalt

Wegen der anhaltend geringen Zugangszahlen von Geflüchteten in Hamburg konnten weitere Unterkünfte geschlossen werden. Bis zum Ende des Jahres 2017 wurden nun 13 Erstaufnahmen, unter anderem in Hamburg-Langenhorn, außer Betrieb genommen oder ganz geschlossen. Der Stadtteil Langenhorn hat bisher im Bezirk Hamburg-Nord die meisten Flüchtlinge aufgenommen. Deshalb ist das Interesse der Langenhorner Bevölkerung an diesem Thema besonders hoch. Zudem ist im Bürgervertrag zwischen der Stadt Hamburg und der ortsansässigen Bürgerinitiative unter Punkt 3 explizit vereinbart, dass "der Senat sich verpflichtet, zu prüfen, wie das Grundstück und die ehemalige Stadtteilschule Grellkamp 40 einer sachgerechten Folgenutzung zugeführt werden können. Nachnutzungskonzepte sind mit dem Stadtteil und seinen Anwohnerinnen und Anwohnern zu erörtern. Die entsprechenden Planungen hierfür sind parallel fortzuführen. Die Planungshoheit liegt hierfür bei dem Bezirk HamburgNord und den dafür zuständigen Gremien und wird nicht nach dem § 246/14 durchgeführt." 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Fachbehörde und den Herren Bezirksamtsleiter:

  1. Wie wird die Folgenutzung des Grundstücks und der Stadtteilschule Grellkamp 40 geplant? Welche Fachbehörden und bezirkliche Gremien werden wann involviert? (bitte detailliert beschreiben)

Die Folgenutzung des Grundstücks und der Stadtteilschule Grellkamp 40 wird unter Einhaltung der Vereinbarungen des Bürgervertrages Langenhorn zügig und Schritt für Schritt geplant. Das Bezirksamt Hamburg-Nord hat nach dem Bekanntwerden der Schließung der Erstaufnahmeeinrichtung zum 31.12.2017 die für die Schulplanung zuständige Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) mit der Frage zur Zukunft des Schulstandortes Grellkamp kontaktiert. Die BSB wird diesen Schulstandort sowohl kurz- als auch langfristig nicht reaktivieren. Das Bezirksamt Hamburg-Nord hat daraufhin einen Testentwurf für die weitere Entwicklung der ehemaligen Schulfläche erarbeitet und die BASFI und den LIG im Dezember 2017 und Januar 2018 beteiligt. Dem Stadtentwicklungsausschuss der Bezirksversammlung wurde der Testentwurf sowie das weitere Vorgehen in der Sitzung am 11.01.2018 vorgestellt. Für die noch folgende weitere Beteiligung von Fachbehörden und bezirklichen Gremien gibt es keinen festen Zeitplan, dies erfolgt anlassbezogen zum gegebenen Zeitpunkt.

 

  1. Ist eine Planungswerkstatt bzw. ein Beteiligungsworkshop direkt in Langenhorn geplant? Wenn ja, wie wird dieser inhaltlich ausgestaltet? Wer wird wann über welche Kommunikationskanäle eingeladen? Wo findet diese/dieser statt? (bitte detailliert beschreiben)

Ja. Es wird im Zeitraum Ende März / Anfang April 2018 eine öffentliche Planungswerkstatt geben. Derzeit läuft die Ausschreibung für die Bürgerbeteiligung. Sobald ein Auftragnehmer gefunden ist, folgt die weitere inhaltliche Ausgestaltung der öffentlichen Veranstaltung. Der zunftige Auftragnehmer für die Bürgerbeteiligung wird zu gegebenem Zeitpunkt die öffentliche Kommunikation starten. 

  1. Liegen mittlerweile konkretere Planungsansätze für die Zwischennutzung des Grundstücks und der Stadtteilschule Grellkamp 40 vor? Wenn ja, wie lauten diese? Wenn nein, warum noch nicht?

Konkretere Planungsansätze für eine Zwischennutzung liegen nicht vor, da die langfristige Entwicklung der Fläche auf Grundlage des Testentwurfes und der anstehenden Planungswerkstatt zügig erfolgen und auch umgesetzt werden soll.

  1. Sind die Arbeiten für den Rückbau der ZEA Grellkamp abgeschlossen? Wenn ja, seit wann? Wofür sind welche Kosten entstanden? Wurden die geschätzten Kosten von 96.360 EUR eingehalten? Wenn nein, warum nicht? Welche Haushaltstitel wurden hierfür genutzt?

Antwortbeitrag obliegt dem ZKF.

 

16.02.2018

 

Harald Rösler

 

Stellungnahme der Finanzbehörde:

 

Mit Kündigung des Mietvertrags zum 31. Dezember 2017 wurde die Nutzung beendet. Bis zu diesem Zeitpunkt stand der Standort nach Schließung der Erstaufnahmeeinrichtung im September 2017 übergangsweise für die öffentlich-rechtliche Unterbringung von Personen zur Vergung, denen Obdachlosigkeit drohte, weil sie ihre bisherige Unterkunft aufgrund behördlicher Verfügung (z.B. bei Unbewohnbarkeit) im Zusammenhang mit konzertierten behördlichen Aktionen verlassen mussten. Planungen für eine weitere Zwischennutzung bestehen derzeit nicht, da ein Polizeikommissariat und eine Kindertagesstätte aufgrund zu aufwendiger Maßnahmen und hohen Herrichtungskosten nicht realisierbar waren. Die Planungen und Überlegungen zu einer Folgenutzung sind noch nicht abgeschlossen. Die Konkretisierung der Möglichkeiten zur Flächenentwicklung soll im Einklang mit der im Bürgervertrag vorgeschriebenen Bürgerbeteiligung erfolgen.

Die Arbeiten für den Rückbau sind seit Mitte Januar 2018 abgeschlossen. Die Kosten in Höhe von 96.360 EUR haben sich aufgrund eines größeren Umfangs an Bauleistungen gegenüber der ursprünglichen Planung (z.B. durch Abbau zusätzlicher Bauleistungen und Technikabbau wie Kabelleitungen oder Sanitärleitungen sowie weitere Honorarkosten aufgrund der Nachplanung) um rund 46.650 EUR erhöht.r die Zwischennutzung sind Kosten r Elektroinstallation (22.598,51 EUR) und Sanitärinstallation (8.623,10 EUR) entstanden. Die Kosten für den Rückbau werden aus der Produktgruppe 274.03 Ausländerangelegenheiten (Produktangelegenheiten der Erstaufnahmeeinrichtungen) aus dem Einzelplan der Behörde für Inneres und Sport getragen. Die Prüfung der Kostenübernahme der Zwischennutzung ist noch nicht abgeschlossen.

 

Anhänge

 

Keine