Nachnutzungskonzept gesucht - wie geht es weiter bei der ZEA/Stadtteilschule Grellkamp in Hamburg-Langenhorn? Anfrage gem. § 27 BezVG
Wegen der anhaltend geringen Zugangszahlen von Geflüchteten in Hamburg können weitere Unterkünfte geschlossen werden. Bis zum Ende des Jahres werden nun 13 Erstaufnahmen, unter anderem in Hamburg-Langenhorn, außer Betrieb genommen oder ganz geschlossen. Der Stadtteil Langenhorn hat bisher im Bezirk Hamburg-Nord die meisten Flüchtlinge aufgenommen. Deshalb ist das Interesse der Langenhorner Bevölkerung an diesem Thema besonders hoch. Zudem ist im Bürgervertrag zwischen der Stadt Hamburg und der ortsansässigen Bürgerinitiative unter Punkt 3 explizit vereinbart, dass "der Senat sich verpflichtet, zu prüfen, wie das Grundstück und die ehemalige Stadtteilschule Grellkamp 40 einer sachgerechten Folgenutzung zugeführt werden können. Nachnutzungskonzepte sind mit dem Stadtteil und seinen Anwohnerinnen und Anwohnern zu erörtern. Die entsprechenden Planungen hierfür sind parallel fortzuführen. Die Planungshoheit liegt hierfür bei dem Bezirk Hamburg‐Nord und den dafür zuständigen Gremien und wird nicht nach dem § 246/14 durchgeführt."
Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Fachbehörde:
Die Behörde für Inneres und Sport beantwortet die Fragen 2 und 6 wie folgt:
Zu 2.:
Der Standort Grellkamp wird zum 30. September 2017 geschlossen und als Erstaufnahmeeinrichtung (EA) nicht weiter betrieben. Anschließend beginnt der Rückbau der Einrichtung. Nach Abschluss der Rückbaumaßnahmen wird das Objekt an SBH zurückgegeben.
Nach Schließung des Standortes wird das Objekt zum Schutz vor Diebstahl und Vandalismus grundsätzlich zweimal nachts zu unregelmäßigen Zeiten durch einen Sicherheitsdienst bestreift. Die Bestreifung wird auch nach Abschluss der Rückbaumaßnahmen und Übergabe an f&w bis zur Rückgabe des Objektes an Schulbau Hamburg fortgeführt.
Für die Bestreifung mit einem Sicherheitsdienst fallen nach Schließung der Einrichtung von Oktober bis Ende Dezember 2017 Kosten von rund 6.000 € an.
Zu 6.:
Der Senat hat sich im Rahmen des Bürgervertrages Langenhorn verpflichtet, die Erstaufnahmeeinrichtung Grellkamp spätestens bis zum 30. Juni 2019 aufzulösen. Bis zu diesem Zeitpunkt soll die Einrichtung wegen der Prognoseunsicherheit im Hinblick auf die Zugangssituation als Reserve vorgehalten werden.
Darüber hinaus soll gemäß Bürgervertrag zusammen mit dem Stadtteil und den Anwohnerinnen und Anwohnern eine sachgerechte Folgenutzung entwickelt werden. Dazu werden derzeit Gespräche mit dem Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen und dem Bezirksamt Hamburg-Nord geführt. Vor dem Hintergrund der anhaltend unsicheren Flüchtlingssituation ist der Standort weiterhin Teil der Reserveplanung des Zentralen Koordinierungsstabs Flüchtlinge.
Dr. Andreas SchottNizar Müller
Stefan N. Bohlen
Martin Fischer
Keine
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