20-5172

Mobilitätsstation Pergolenviertel Kleine Anfrage Nr. 181/2017 von Herrn M. Fischer und Frau Voet van Vormizeele, CDU-Fraktion

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Die Bundesregierung hat sich anspruchsvolle Klimaschutzziele gesetzt: Die Treibhausgasemissionen in Deutschland sollen bis zum Jahr 2020 um mindestens 40% gegenüber dem Niveau von 1990 reduziert werden. Eine Maßnahme aus diesem umfangreichen Maßnahmenpaket ist die klimafreundliche Gestaltung des Personennahverkehrs mit der Stärkung des Rad- und Fußverkehrs. Im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative ist der Bundeswettbewerb "Klimaschutz durch Radverkehr" ausgebracht worden. Der Bezirk Hamburg-Nord erhält aus diesem Programm 4.081.615 € für eine Mobilitätsstation im neuen Quartier Pergolenviertel.

 

Vorbemerkung:

Der Zuwendungsbescheid begrenzt die Zuwendung auf 3.644.737,- € als Anteilsfinanzierung (70 % Bund). Bei den zitierten 4.081.615,- € handelt es sich um eine öffentliche Angabe des Bundes, in der nachfolgend verlinkten Projektübersicht trifft diese aber nicht zu. (https://www.klimaschutz.de/sites/default/files/klimaschutz_im_radverkehr_projektuebersicht_170824_bf_0.pdf)

 

Die Bundesfördermittel stehen für öffentliche wie auch private Maßnahmen zur Verfügung. Unter anderem wird die Ausstattung der Mobilitätsstation aber auch für Rampen, Nutzer-Informationen bis hin zu automatisch öffnenden Türen der Fahrradabstellräume gefördert.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Herrn Bezirksamtsleiter:

  1. Welche konkreten Klimaschutzziele sind mit der Teilnahme am Programm verbunden? Wie sollen diese erfolgskritisch gemessen werden?

Im geplanten Pergolenviertel geht es darum, die Reduzierung der Emissionen durch die Förderung alternativer Mobilitätsformen zu erreichen. Dies wird hauptsächlich durch die Stärkung des Radverkehrs geschehen. Die zukünftigen 3.500 – 4.000 Bewohner und rund 1.000 ansässigen Kleingärtner sollen dahingehend unterstützt werden, dass insbesondere die Nutzung des Fahrrades in all seinen Formen, aber auch die des öffentlichen Personennahverkehrs, von E-Mobilität oder auch von Carsharing so attraktiv wie möglich gestaltet wird. Das Konzept, das unterschiedliche Bausteine intelligent und effizient miteinander verknüpft, zielt darauf ab, den Anteil der privaten Kraftfahrzeuge und so die Emission von Treibhausgasen wesentlich zu reduzieren.

 

In welcher Größenordnung die Maßnahmen die Verkehrsmittelwahl beeinflussen, ist momentan nur bedingt quantifizierbar, da die Auswirkungen unmittelbar mit der Akzeptanz der zukünftigen Bewohnerschaft zusammenhängen und sich Prognosen auf antizipierte Annahmen stützen. Konkrete Aussagen zu den Wirkungen und zur Akzeptanz der unterschiedlichen Maßnahmen lassen sich erst durch das begleitende Monitoring analysieren. Um die voraussichtlichen CO2-Einsparung durch die Förderung berechnen zu können, werden die voraussichtlich entfallenden MIV-Fahrten pro Tag berechnet. In der Gegenüberstellung der Berechnung -ohne und mit Radverkehrsförderung- ergibt sich als Differenz die CO2-Einsparung pro Tag im Pergolenviertel. Diese liegt rechnerisch bei 0,73t CO2 pro Tag.

 

Eine ständige Begutachtung der Aktivitäten durch den kürzlich beauftragten Quartiersentwickler (steg Hamburg in Kooperation mit Argus) – insbesondere in der Anfangsphase – garantiert, dass Unstimmigkeiten frühzeitig erkannt und korrigiert werden können. Zudem liefert das Monitoring die Grundlage zur grundsätzlichen Bewertung des Vorhabens.

 

Für das Monitoring wird ein Konzept mit drei Bausteinen verfolgt:

1. Quantitative Befragung der Bewohner (inkl. Vergleichsgruppe außerhalb des Projektgebietes (Stadtparkquartier)

2. Auswertung des Buchungsverhaltens durch die Betreiber der Mobilitätsangebote

3. Qualitative Befragungen und Gespräche durch das Quartiersmanagement

  1. Wie verteilt sich die Fördersumme von €4.081.615,00, die der Bezirk aus dem Bundeswettbewerb "Klimaschutz durch Radverkehr" erhalten hat? 
    Bitte Maßnahmen und Träger wie z. B. Steg Hamburg benennen und die Höhe der Mittel jeweils beziffern.

Die verschiedenen privaten und öffentlichen Maßnahmen im Pergolenviertel werden im Rahmen der Anteilsfinanzierung mit 70%, höchstens jedoch bis zu 3.644.737 Euro Bundesmitteln gefördert. Für die Umsetzung der Maßnahmen übernimmt das Bezirksamt Hamburg-Nord als Erstzuwendungsempfänger die Rolle eines Projektträgers und wird die beantragten Mittel an die privaten Letztzuwendungsempfänger weiterleiten. Der Bezirk hat diese Fördermittel noch nicht erhalten, sondern erhält diese und leitet sie weiter, wenn entsprechende Fördermittelabrufe erfolgen. Bisher konnten aufgrund der frühen Realisierungsphase noch keine -hierfür zwingend erforderlichen- Zuwendungsbescheide für die Bauherren erstellt werden. Die Summen können sich demzufolge auch noch ändern.

 

Die Fördermittel beziffern sich wie folgt:

 

Vergabe von Aufträgen (Steg/Argus)

   123.742,60 €

Weiterleitung an private Bauherren

3.223.570,40 €

Investitionen Stadt Hamburg (MR)

1.859.454,00 €

 

 

Gesamtausgaben des Vorhabens

5.206.767,00 €

 

 

Eigenmittel €

1.562.030,10 €

 

 

Zuwendung €

3.644.736,90 €

  1. Wurden weitere Quartiere im Bezirk Hamburg-Nord vor dem Hintergrund der Eignung für das Programm genauer untersucht?
    Wenn ja, welche Quartiere mit welchem Ergebnis?

Nein, der Antrag für das Pergolenviertel hat bereits alle verfügbaren Ressourcen gebunden. Und für andere Neubau-Quartiere lagen zum Zeitpunkt der Wettbewerbsteilname (Bewerbung um die Fördermittel) keine Mobilitätskonzepte als Grundlage der Bewerbung vor.

  1. Welche Auflagen sind mit einer Teilnahme am Bundesprogramm verbunden?

Der Zuwendungsbescheid sieht (neben den üblichen Auflagen einer Zuwendung) keine weiteren Auflagen vor.

  1. Für welchen Zeitraum sind die Fördermittel bewilligt worden?

Die Förderung läuft zunächst für die kommenden drei Jahre vom 15. März 2017 bis zum 15. März 2020.

  1. In welchen Intervallen sind Zwischenergebnisse an den Bund bzw. den Projektträger beim Bund zu liefern?

Jeweils vier Monate nach Ablauf eines Kalenderjahres ist ein kurzgefasster Zwischenbericht vorzulegen.

  1. Wird das Projekt parallel aus Fördermitteln, Rahmenzuweisungen oder Haushaltsmitteln von Institutionen bzw. Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg finanziert? Wenn ja, wer finanziert welche Höhe? Wenn nein, warum nicht?

Die Maßnahmen müssen zu 30% aus Eigenmitteln finanziert werden, diese setzen sich aus den Projektentwicklungsmitteln (LIG), Quartiersentwicklermitteln (Bezirksamt/LIG) und Mitteln der privaten Bauherren zusammen.

18.12.2017

Harald Rösler

 

Anhänge

 

Keine