21-4922.1.2

Mobilität für Menschen mit Einschränkungen im Klotzenmoor verbessern Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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11.03.2024
Ö 6.2
Sachverhalt

 

Der Regionalausschuss Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Langenhorn-Alsterdorf-Groß Borstel hat sich in seiner Sitzung am 18.12.2023 mit o.g. Thematik auf der Grundlage eines Antrages der CDU-Fraktion befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

 

 

Der Herr Bezirksamtsleiter wir aufgefordert,

 

  1. sich beim Hamburger Verkehrsverbund bzw. der Hochbahn AG dafür einzusetzen, dass die Haltestellen der Buslinie 214 im Klotzenmoor mit einem Fahrgastunterstand ausgestattet werden;
  2. zu prüfen, ob im Bereich Einmündung Klotzenmoorstieg eine Sitzbank aufgestellt werden kann.

 

 

Begründung:

 

Am Klotzenmoor in Groß Borstel befinden sich gegenüber der Einmündung Köppenstraße Einrichtungen und Wohnungen für Menschen mit Behinderungen (Elbewerkstätten, Haus Beerboom). Diese sind vielfach auf die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel angewiesen. Die nächstliegende Bushaltestelle im Klotzenmoor der Buslinie 214 befindet sich in unmittelbarer Nähe. Leider bietet die Haltestelle keinerlei Witterungsschutz in Form eines üblichen Fahrgastunterstandes. Dies ist insbesondere für Rollstuhlfahrer, die auf den Bus warten, sehr unangenehm. Weiterhin wäre es für mobilitätseingeschränkte Fußnger hilfreich, wenn im Bereich Klotzenmoor/Einmündung Klotzenmoorstieg eine weitere Sitzbank aufgestellt werden könnte.

 

 

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

Zu 1.:

Bei den genannten Haltestellen in der Straße Klotzenmoor handelt es sich um die zwei Richtungshaltestellen Rosenbrook und Klotzenmoor (Mitte). Beide Haltestellen werden in die Planung zur Aufstellung neuer, zusätzlicher Fahrgastunterstände aufgenommen und die Möglichkeiten zum Aufbau vor Ort geprüft. Eine Verwirklichung ist jedoch immer vom Verfahren auf Sondernutzungserlaubnis sowie von der bautechnischen Machbarkeit nach Ausstellung einer Erlaubnis abhängig.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Isabel Permien

 

Anhänge

 

Keine