21-4921.1.1

Mobiler Fahrgastunterstand für die Ersatzhaltestelle Orchideenstieg Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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11.03.2024
Ö 6.3
Sachverhalt

 

Der Regionalausschuss Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Langenhorn-Alsterdorf-Groß Borstel hat sich in seiner Sitzung am 18.12.2023 mit o.g. Thematik auf der Grundlage eines Antrages der CDU-Fraktion befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

 

 

Der Herr Bezirksamtsleiter wird aufgefordert, sich bei der Hochbahn AG dafür einzusetzen:

  1. zu prüfen, ob die Ersatzhaltestelle Orchideenstieg, in Richtung U Lattenkamp mit einem mobilen Fahrgastunterstand FGU ausgestattet werden kann,
  2. alle weiteren baulichen Möglichkeiten für einen Fahrgastunterstand an diesem Standort zu prüfen,
  3. dem Regionalausschuss zu berichten.

 

Begründung:

 

Aufgrund von Bauarbeiten wurde im Juni 2023 bis voraussichtlich Anfang 2025 die Haltestelle Orchideenstieg in Richtung U Lattenkamp um ca. 130 Meter weiter nach vorne, hinter der Einmündung Deelbögenkamp, verlegt. Die Haltestelle soll nach Abschluss der Bauarbeiten an einer neuen Position hergestellt werden.

 

Diese Haltestelle ist u.a. auch wichtig für Besucher des Israelitischen Krankenhauses. Regelmäßige Nutzer dieser Linie/Haltestelle würden sich auch für diese Ersatzhaltestelle eine Überdachung wünschen. Laut Hochbahn werden mobile FGU vor allem an längerfristigen Ersatzhaltestellen eingesetzt.

 

Es muss möglich sein, auch die Ersatzhaltestelle Orchideenstieg mit einen mobilen FGU auszustatten, damit Fahrgäste nicht im Regen stehen.

 

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

Zu 1.:

Aufgrund der hohen Nachfrage nach einem mobilen Fahrgastunterstand (FGU) für den Übergangszeitraum wurde eine entsprechende Nachfrage bei der zuständigen Behörde gestellt, um eine Erlaubnis zur Aufstellung zu erwirken. Der Standort im Haltestellenbereich wurde jedoch für die Aufstellung eines mobilen FGU aufgrund des zu engen Gehwegs und mit Verweis auf die Radwegbenutzungspflicht abgelehnt, da eine Einhaltung der Sicherheitsabstände nicht gewährleistet werden könne.

 

Zu 2.:

In Ergänzung zur Antwort auf Drucksache 21-4677 kann der voraussichtliche Bauzeitraum zur Herstellung der Originalhaltestelle, im Zuge dessen ein FGU-Aufbau vorgesehen ist, auf Mai bis August 2024 eingegrenzt werden. Im Rahmen dieser Baumaßnahme oder im Anschluss daran kann der Aufbau eines festen FGU vorgesehen werden.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Isabel Permien

 

Anhänge

 

Keine