Mitteilung eines Bürgers zum Thema "Neueinrichtung von drei bis vier Behindertenparkplätzen in dem Parkstreifen vor der Barholomäus-Therme in der Bartholomäusstr. 95 in 22083 Hamburg"
Das Bezirksamt erreichte folgende Bürgereingabe:
„Als regelmäßiger Besucher Bartholomäus Therme sind wir ein- bis zweimal wöchentlich in der Therme um dort meine gesundheitlichen Übungen im warmen Wasser der Therme durchzuführen und zu relaxen.
Die zwei Behindertenparkplätze auf dem Privatparkplatz der Bartholomäus Therme sind für den fußläufigen Weg zum Eingang der Bartholomäus Therme für Gehbehinderte mit Rollstuhlfahrerausweis viel zu weit entfernt und werden auch durch nicht berechtigte Fahrzeuge besetzt, zumal sie auch nicht in gesetzlicher Form vorhanden sind und dementsprechend auch nicht kontrolliert werden können.
Das Thermenbad wird nur von Erwachsenen genutzt, es sind mehrfach täglich dort stark gehbehinderte Badegäste anwesend, welche sich dort teilweise nur mit Begleitung aufhalten
können.
Diesen schon stark Behinderten wird der Thermenbesuch zusätzlich durch die fehlenden Behindertenparkplätze in Eingangsnähe noch erschwert.
Die Geschäftsleitung der Bäderland HH GmbH ist informiert, meine Skizze für die Veränderung an dem Parkstreifen vor dem Thermeneingang liegt dort bereits vor, hierbei kann der Straßenbelag in seiner Form erhalten bleiben.
Der Fahrbahnübergang zu den schrägen Parkstreifen bildet zur Zeit bei Regen eine große Pfütze über den ganzen Parkstreifen und im Winter und bei Frost entsprechendes Glatteis.
Dieser Zustand kann durch den Sollzustand mit Behindertenparkplätzen nicht entstehen und verhindert damit eine zur Zeit vorliegende große Unfallgefahr bei den bestehenden Parkplätzen.
Mit der Bitte um Ihre geschätzte Prüfung und Unterstützung verbleibe ich.“
Zur Kenntnisnahme
Ralf Staack