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Mitteilung der Verwaltung zur Beauftragung Fahrradkonzept Komponistenviertel Kleine Anfrage Nr. 70/2017 von Herrn Stefan Baumann, CDU-Fraktion

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

In der Bezirksversammlung am 16. Februar 2017 ist der mit Drs. Nr. 20-3950 eingereichte gemeinsame Antrag der SPD- und Grünen-Fraktion: "Parkraum auch für zwei Räder - Fahrradparkkonzept Komponistenviertel erstellen", gegen die Stimmen u.a. der CDU-Fraktion, die einen vernünftigeren Umgang mit Finanzmitteln forderte, beschlossen worden.

Gemäß diesem Antrag werden vom Bezirk Hamburg-Nord Finanzmittel in Höhe von 50.000,00 Euro zur Erstellung eines Gutachtens, das sowohl den Bedarf für das Radparken, als auch Potenziale für Abstellanlagen im öffentlichen Raum aufzeigen soll, zur Verfügung gestellt. Der Antrag und das skurril anmutende Vorhaben, 50.000,00 Euro für die Suche nach Fahrradstellplätzen in einem Viertel, in dem schon anhand der selten dicht belegten Fahrradbügel erkennbar kein Mangel an Abstellplätzen besteht, zur Verfügung zu stellen, wird von der CDU ohne Wenn und Aber abgelehnt. Auch mehrere Medien in Hamburg äußerten sich bereits erkennbar negativ zu dieser stattfindenden Geldverschwendung. 

In der Sitzung des RegA BUHD am 15.05.2017 wurde dem Gremium mit der Drs. 20-4311 vom 04.05.2017 mitgeteilt, dass das Bezirksamt Hamburg-Nord für die Erstellung des Fahrradparkkonzeptes, unter Berücksichtigung des finanziellen Kostenrahmens, Angebote von mehreren Planungsbüros eingeholt hat, und dass das Büro mit dem wirtschaftlichsten Angebot nun mit der Planung beauftrag wird. 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Herrn Bezirksamtsleiter: 

  1. Wie ist das Verfahren der Angebotseinholung abgewickelt worden? Gab es eine reguläre Ausschreibung?

Die Beauftragung von Ingenieurbüros für Verkehrs- und Straßenplanung erfolgt auf Basis der Verwaltungsvorschrift Bau („Bauhandbuch“).

  1. Wie genau lautete der Text der Anfrage nach einem Angebot, der an die jeweiligen Planungsbüros gesandt wurde? Bitte mindestens zwei Beispiele der Antwort beilegen.

Die Anforderungen der Drs. 20-3950 wurden den Büros übermittelt. Die Antworten können aus  Gründen des Persönlichkeitsrechtes sowie aufgrund der Wahrung von Geschäftsgeheimnissen nicht veröffentlicht werden.

  1. Welche Unternehmen wurden mit der Bitte um Angebotsabgabe angeschrieben? Wie und wo wurde die Auswahl der passenden Unternehmen vorgenommen und welche Referenzen aus vergleichbaren Projekten bringen sie mit?

 

Es handelt sich um anerkannte, schon mehrfach für die Freie und Hansestadt Hamburg tätige Fachplanungsbüros, die über die fachliche Kompetenz verfügen, diese Aufgabe zu bearbeiten.

  1. Wie viele Unternehmen haben ein Angebot erstellt? Welchen Leistungsumfang beinhalten Sie jeweils und welche Angebotssummen haben sie jeweils angeboten? Bitte Antwort gemeinsam mit Antwort zu 4.) in einer Tabelle erstellen und Kopien der Angebote (oder Angebotsabsagen) beilegen.

Die Frage kann nicht beantwortet werden, da aus Gründen des Persönlichkeitsrechtes sowie aufgrund der Wahrung von Geschäftsgeheimnissen dieses nicht veröffentlicht werden darf. 

  1. Gemäß Drs. 20-4311 vom 04.05.2017 wird nun das Büro mit dem "wirtschaftlichsten Angebot" beauftragt. Um welches Büro und Angebot handelt es sich, welche Kriterien spielten zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit die entscheidende Rolle?

Das Büro SWECO ist beauftragt worden.
Die Kriterien für die Wirtschaftlichkeit sind neben der fachlichen Kompetenz und der Darlegung, wie das Büro die in der Drs. 20-3950  genannten Aufgaben bewältigen will, die Höhe der Angebotssumme, die Leistungsfähigkeit allgemein sowie in diesem Falle die Zusicherung, die Arbeiten innerhalb der nächsten Monate durchzuführen.

  1. Im Ursprungsantrag von SPD/Grüne wurde erwähnt, dass ähnliche Untersuchungen bereits in der Hamburger Altstadt durchgeführt wurden und dass die vorgeschlagenen Maßnahmen im Anschluss auch durchgesetzt wurden. Hat sich das Bezirksamt Hamburg-Nord/der Herr Bezirksamtsleiter, zwecks Nutzung von Synergien, einmal mit dem Bezirk Mitte diesbezüglich in Verbindung gesetzt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis, wenn nein, warum nicht?

 

Fachliche Untersuchungen zur Realisierung von Fahrradparken sind individuelle Beurteilungen für das jeweilige Gebiet und nicht unbedingt vergleichbar mit anderen Untersuchungen. Ein fachlicher Austausch mit den Kollegen hat jedoch stattgefunden.

 

  1. Seit dem 01. Oktober 2015 ist bei der Wirtschaftsbehörde der FHH Frau Kirsten Pfaue als "Radverkehrskoordinatorin" mit der Aufgabe, zwischen den Fachbehörden und den Bezirksämtern das "Bündnis für den Radverkehr" zu koordinieren, tätig (Kosten lt. Senat: 250.000,00 Euro plus Sachkosten!). Frau Pfaue bringt u.a. durch ihre frühere Tätigkeit im Bezirksamt Wandsbek sicher die Erfahrung mit, die Erfordernisse eines Fahrradparkkonzeptes vorab (ggfls. in Rücksprache mit Senator Horch) zu bewerten und das Gutachten dann auch gemeinsam mit ihren zwei Mitarbeitern - OHNE externe Planungsbüros - zu erstellen. Eine solche "Inhouse-Beratung" wäre zur Begrenzung der erforderlichen Finanzmittel eine zu begrüßende Vorgehensweise. Hat sich der Herr Bezirksamtsleiter zu diesem Zweck einmal mit der Radverkehrskoordinatorin in Verbindung gesetzt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?

Das Fachamt Management des öffentlichen Raumes des Bezirksamtes Hamburg-Nord verfügt über die fachliche Kompetenz, die in der Drucksache geforderte fachliche Beurteilung durchzuführen. Ebenso wie bei der erwähnten Fachbehörde sind die personellen Ressourcen auch hier bereits für andere Aufgaben gebunden, so dass, wie schon seit mehreren Jahren üblich, externe Büros angefragt wurden.

 

24.05.2017

 

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