Mietpreisbremse Kleine Anfrage Nr. 79/2017 von Herrn Bernd Kroll
In der Sitzung des StekA am 18. Mai wurde, analog der Aussage der Robert Vogel KG im Hamburger Abendblatt vom 18.05.2017, auch von der Vertreterin der SPD Fraktion den anwesenden Bürgern zugesichert, dass für die im Rahmen des Projektes Dorotheenkai geplanten neuen Wohnungen die Mietpreisbremse gilt.
Dieses wurden auch auf eine Nachfrage eines Bürgers von der Vertreterin der SPD Fraktion im StekA nicht korrigiert.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Herrn Bezirksamtsleiter:
Nein.
Informationen zu Regelungen der Mietpreisbremse sind unter anderem auf Hamburg.de zu finden (http://www.hamburg.de/mietenspiegel/4606594/mietpreisbremse/). Im Rahmen der Diskussion im Ausschuss ist ausreichend geklärt worden, dass die Mitpreisbremse für neu errichtete Wohnungen nicht gilt. Insbesondere durch den Redebeitrag des Investors zur Wiedervermietung der Wohnungen nach dem Auslaufen der vertraglich festzulegenden Bindungsfrist war die Frage ausreichend beleuchtet und eine Stellungnahme der Vertreter des Bezirksamtes entbehrlich.
Diese Frage wird derzeit im Stadtentwicklungsausschuss beraten. In bisherigen städtebaulichen Verträgen gibt es keine entsprechenden Regelungen.
Anhaltspunkte hierzu können aus dem Mietenspiegel abgeleitet werden (http://www.hamburg.de/contentblob/3134246/91bc6512096b7b9e462987f2f323daa0/data/d-die-mietenspiegel-tabelle-2015.pdf ).
Ja, vom 01. Juli 2015 an. Die Geltungsdauer beträgt 5 Jahre.
Ja, vom 01. September 2013. Die Geltungsdauer beträgt 5 Jahre.
Das Bezirksamt vertraut auf die Zusicherung des Investors und schöpft dieses Vertrauen aus zurückliegenden Erfahrungen.
02.06.2017
Harald Rösler
Keine
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