21-0504

Mehr Sicherheit für die Kita "Monster AG"
Stellungnahme der Polizei Hamburg

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

Letzte Beratung: 18.11.2019 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 7.2

Sachverhalt

 

Der Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg hat sich in seiner Sitzung am 02.09.2019 mit o.g. Thematik auf der Grundlage eines FDP-Antrages (Alternativantrag zur Drucksache 21-0219) befasst und einstimmig folgenden Prüfauftrag als Beschlussempfehlung verabschiedet:

 

Der Regionalausschuss spricht sich dafür aus, dass in der Hellbrookstraße im Bereich

der Kita "Monster AG" (Hellbrookstraße 17) und der Wohneinrichtung der

evangelischen Stiftung Alsterdorf (Hellbrookstraße 18) die Aufstellung einer Fußgängerampel zur Erhöhung der Querungssicherheit geprüft wird.

 

Begründung:

 

Statt eines streckenbezogenen Tempo 30 auf der gesamten Strecke zwischen

Fuhlsbüttler Straße und Rübenkamp, dürfte eine Fußgängerampel in der Höhe der Kita

"Monster AG" die höhere Querungssicherheit für die Kita-Kinder und auch für die

Wohneinrichtung der evangelischen Stiftung Alsterdorf schräg gegenüber bringen. Und

genau diese Querungssicherheit fehlt dort bisher.

 

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung einstimmig.

 

 

 

 

Die Verkehrsdirektion 52 nimmt im Einvernehmen mit dem Polizeikommissariat 31 (PK 31) dazu wie folgt Stellung:

 

Signalanlagen dürfen grundsätzlich nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen neu angelegt werden. Gründe, die für die Errichtung einer Signalisierung sprechen, sind unter anderem eine feststellbare Unfallhäufung aufgrund fehlender Sicht oder unzumutbar lange Wartezeiten für be-stimmte Verkehrsarten oder –ströme. Fußgängerlichtzeichenanlagen dürfen und sollten auch nur dort erreichtet werden, wo ein ständiger Querungsbedarf besteht und sich in zumutbarer Entfernung keine gesicherten Querungsmöglichkeiten befinden. Die Anzahl der Querenden (mindestens 50 Personen in der Spitzenstunde) muss dabei so hoch sein, dass dieser Bedarf geregelt werden muss.

In Zusammenhang mit diesen Gegebenheiten ist diese Örtlichkeit gemeinsam mit der Straßen-verkehrsbehörde des PK 31 bewertet worden, so dass zu nachstehenden Erkenntnissen ge-kommen wurde:

 

- Die gewünschten Querungsstellen liegen auf einem geraden Abschnitt der

Hellbrookstraße zwischen den Achsen zur Straße Rübenkamp und Fuhlbüttler Straße, sind mithin für querungswillige Fußgänger gut einsehbar.

- An den vorab genannten Knotenpunkten ergeben sich durch die vorhandene Signalisie-rung große Zeitlücken. Der Quellverkehr vor Ort ist in seiner Ausprägung zu vernachlässigen. Demnach ist auch regelmäßig eine unsignalisierte Querung für Fußgänger gefahr-los möglich.

- Aktuelle Verkehrsbeobachtungen durch die Mitarbeiter des PK 31 ergaben, dass die Querungszahlen im Tagesverlauf zu keiner Zeit auch nur annähernd den geforderten Wert erreichten. Der Höchstwert an der Einmündung zum Fritz-Neubers-Weg ergab sich in der Zeit zwischen 15 Uhr und 16 Uhr mit 26 querenden Fußgängern, die ausnahmslos ohne jegliche Gefährdung queren konnten.

- Eine Querungsmöglichkeit ergibt sich im ungünstigsten Fall (Objekt Hausnummer 17) in einer Entfernung von 125 Metern an der Straße Rübenkamp, was als zumutbar zu erachten ist.

- Eine Unfalllage ist in diesem Bereich letztlich zudem nicht festzustellen.

 

Fazit:

Die hiesige Beschlussempfehlung muss durch die Straßenverkehrsbehörden negativ beschieden werden, da die rechtlichen Voraussetzungen für die gewünschten Fußgängerlichtsignalisierungen nicht gegeben sind.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Sina Imhof

 

 

Bera­tungs­reihen­folge
Lokalisation Beta
Hellbrookstraße Alsterdorf Fuhlsbüttler Str. Rübenkamp

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