Mehr Sicherheit für die Kita:
Tempo 30 in der Hellbrookstraße zwischen Rübenkamp und Fuhlsbüttler Straße
Stellungnahme der Polizei Hamburg
Letzte Beratung: 10.02.2020 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 6.2
Der Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg hat sich in seiner Sitzung am 02.09.2019 mit o.g. Thematik auf der Grundlage eines gemeinsamen Antrages der Grünen- und SPD-Fraktion befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:
„Die Verwaltung wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass in dem Abschnitt der Hellbrookstraße zwischen Rübenkamp und Fuhlsbüttler Straße eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h angeordnet wird, um für die dortige Kindertagespflegeinrichtung und die Einrichtung für behinderte Menschen mehr Sicherheit und Ruhe zu schaffen.
Es soll geprüft werden, ob eine Fußgängerampel zur Erhöhung der Querungssicherheit errichtet werden kann“
Begründung:
In der Hellbrookstraße 17 zwischen Rübenkamp und Fuhlsbüttler Straße befindet sich die Kindertagespflegeinrichtung Monster AG. Außerdem ist in der Hellbrookstraße 18 eine Wohneinrichtung für Menschen mit Behinderungen angesiedelt. Eine Verkehrsberuhigung sorgt für sicheres Queren und reduziert den Lärm. Vor Kitas und Einrichtungen für behinderte Menschen soll seit einiger Zeit regelhaft Tempo 30 angeordnet werden. Dies sollte daher auch in diesem Abschnitt der Hellbrookstraße geschehen.
Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung einstimmig.
Im Einvernehmen mit dem zuständigen Polizeikommissariat (PK) 31 nimmt die Verkehrsdirektion 51 wie folgt Stellung:
Die Kindertagespflegeeinrichtung (Kita Monster AG) hat einen Betreuungsschlüssel von 2
Aufsichtspersonen mit jeweils 5 Kindern. Damit zählt sie nicht zu den in der Hamburger Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRRV) vom 30.04.2018
genannten Einrichtungen gemäß § 45 SGB VIII oder gleichgestellten Einrichtungen. Das gleiche gilt für die Wohneinrichtung der evangelischen Stiftung Alsterdorf. Hier handelt es sich um eine Ein-richtung für selbstbestimmtes, assistiertes Wohnen, also nicht um eine Schule, Senioreneinrichtung oder ein Krankenhaus im Sinne der HRVV.
Die Forderung nach Einrichtung einer Fußgängerampel zur Erhöhung der Querungssicherheit wurde bereits im Zusammenhang mit der Drucksache 21-0251 geprüft. Die dort gemachten Feststellungen haben weiterhin Bestand. An der verkehrlichen Situation vor Ort hat sich nichts geändert.
Fazit:
Die hiesige Beschlussempfehlung muss durch die Straßenverkehrsbehörden negativ beschieden werden, da die rechtlichen Voraussetzungen für die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h sowie die Einrichtung einer Fußgängerlichtsignalisierung nicht gegeben sind.
Es ergeht von hier die Empfehlung, den Streckenabschnitt der Hellbrookstraße zwischen Rüben-kamp und Fuhlsbüttler Straße in eine Tempo-30-Zone zu überführen.
Dies dient auch der Lärmreduzierung, da die Straßenoberfläche aus Kopfsteinpflaster besteht. Zuständig dafür ist die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI).
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Sina Imhof
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.